Terminkalender des Ministerpräsidenten Tobias Hans

Bitte senden Sie mir den Terminkalender des Ministerpräsidenten Tobias Hans im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis heute.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden S…
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Terminkalender des Ministerpräsidenten Tobias Hans [#233192]
Datum
17. November 2021 23:05
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir den Terminkalender des Ministerpräsidenten Tobias Hans im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis heute.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233192/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage. Mit freundlichen G…
Von
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Betreff
AW: Terminkalender des Ministerpräsidenten Tobias Hans [#233192]
Datum
18. November 2021 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Terminkalender des Ministerpräsidenten Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang übersende ic…
Von
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Betreff
Terminkalender des Ministerpräsidenten
Datum
17. Dezember 2021 16:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang übersende ich Ihnen die öffentlichen Termine der Landesregierung, in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum. Dort finden Sie auch die Termine von Ministerpräsident Tobias Hans. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Terminkalender des Ministerpräsidenten [#233192] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage bezog sich auf …
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Terminkalender des Ministerpräsidenten [#233192]
Datum
24. Januar 2022 21:53
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage bezog sich auf den kompletten Terminkalender von Tobias Hans, der als Dokument dem IFG unterliegt. Bisher haben Sie nur öffentliche Termine zur Verfügung gestellt. Ich habe meine Anfrage explizit an die Rolle des Ministerpräsidenten gerichtet und erwarte selbstverständlich keine Details über private Termine. Ebensowenig bestehe ich auf exakten Ortsangaben, die zu Sicherheitsbedenken führen könnten. Mein Begehr ist, mir als Bürger einen Eindruck zu verschaffen, wie der Ministerpräsident seine Arbeitszeit verbringt und mit wem er sich während der Coronapandemie ausgetauscht hat. Ich würde Sie also nochmals bitten, mir die angeforderten Daten zeitnah zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233192/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Terminkalender des Ministerpräsidenten Tobias Hans“ [#233192]
Datum
7. Februar 2022 19:47
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/233192/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die ursprüngliche Antwort auf meine Anfrage nur unvollständig war. Auf meine Nachfrage habe ich bisher keine weitere Rückmeldung erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 233192.pdf - 2021-12-17_1-image001.jpg - 2021-12-17_1-image002.jpg - 2021-12-17_1-image003.jpg - 2021-12-17_1-Ti04.10.-10.10.2021.pdf - 2021-12-17_1-Ti06.12.-12.12.2021.pdf - 2021-12-17_1-Ti08.11.-14.11.2021.pdf - 2021-12-17_1-Ti11.10.-17.10.2021.pdf - 2021-12-17_1-Ti13.12.-19.12.2021_Aktualisierung.pdf - 2021-12-17_1-Ti15.11.-21.11.2021.pdf - 2021-12-17_1-Ti18.10.-24.10.2021.pdf - 2021-12-17_1-Ti20.12.-26.12.2021.pdf - 2021-12-17_1-Ti22.11.-28.11.2021.pdf - 2021-12-17_1-Ti25.10.-31.10.2021.pdf - 2021-12-17_1-Ti29.11.-05.12.2021.pdf - 2021-12-17_1-Ti31.10.-07.11.2021.pdf Anfragenr: 233192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233192/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. Februar…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466
Datum
10. Februar 2022 08:23
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. Februar 2022, mit der Sie um Vermittlung im Rahmen einer von Ihnen an die Staatskanzlei des Saarlandes gerichteten Anfrage nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) bitten. Das Verfahren wird hier unter dem Aktenzeichen I 1000 / 466 geführt. Sie begehren Zugang zu dem Terminkalender des Ministerpräsidenten, woraufhin die Staatskanzlei des Saarlandes die öffentlichen Termine der Landesregierung und des Ministerpräsidenten hat zukommen lassen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein Anspruch auf einen dahingehenden Informationszugang nach dem SFIG (in Verbindung mit dem IFG Bund) nur hinsichtlich der dienstlichen Termine in Betracht kommt, da die privaten Termine des Ministerpräsidenten bereits keine amtliche Information darstellen. Insoweit ist vorliegend jedoch in der Tat fraglich, inwieweit die zugänglich gemachten öffentlichen Termine deckungsgleich mit dem Begriff der dienstlichen Termine sind. Jedoch gilt bei einem Antrag auf Informationszugang zum Terminkalender außerdem zu berücksichtigen, dass Ausnahmetatbestände nach dem IFG in Betracht kommen, welche eine Ablehnung des Zugangsanspruch rechtfertigen. In diesem Zusammenhang kommt insbesondere eine Gefährdung von Belangen der inneren oder äußeren Sicherheit nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 c IFG in Betracht. So wurde in einem vergleichbaren Fall, in dem Zugang zum Terminkalender der Bundeskanzlerin begehrt wurde, obergerichtlich die Ablehnung des Zugangs gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchst. c IFG mit Blick auf die seitens des Kanzleramtes angenommene und dargelegte Möglichkeit der Gefährdung der Kanzlerin im Falle einer Offenlegung für rechtmäßig erachtet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20. 3. 2012 − OVG 12 B 27/11). Dabei wurde der informationsverpflichteten Stelle mithin ein eigener Beurteilungsspielraum zugestanden, der eine prognostische Einschätzung erfordere, welche nur in engen Grenzen verwaltungsgerichtlich überprüfbar sei. Das OVG Berlin-Brandenburg begründet dies damit, dass Grundlage der in diesem Zusammenhang erforderlichen prognostischen Einschätzung allein die bei den staatlichen Stellen vorhandenen sicherheitsrelevante Erkenntnisse seien, die sich aus einer Vielzahl von Einzelinformationen zusammensetzen und erst in ihrer Gesamtschau eine Beurteilung der Sicherheitslage ermöglichen. Die Staatskanzlei wird hiesigerseits unter Hinweis auf die vorgenannten Erwägungen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Über den Fortgang des Verfahrens werden Sie unaufgefordert benachrichtigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192] Sehr << Anrede >> bisher habe ich kein wei…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192]
Datum
7. März 2022 19:01
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bisher habe ich kein weiteres Update bzgl. meiner Anfrage erhalten. Könnten Sie mich kurz auf den aktuellen Stand bringen? Wie Sie wissen sind im Saarland demnächst Wahlen. Ich finde es sehr befremdlich, dass die Landesregierung Anfragen bzgl. des Ministerpräsidenten einfach ignoriert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233192/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192] Sehr Antragsteller/in in oben bezeichneter Angelegenh…
Von
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Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192]
Datum
8. März 2022 08:47
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in in oben bezeichneter Angelegenheit wurde die Staatskanzlei wie angekündigt hiesigerseits mit der Bitte um Stellungnahme unter Fristsetzung zum 9. März 2021 angeschrieben. Da noch nichts vorliegt und die Frist noch läuft gibt es derzeit keinen neuen Verfahrensstand. Sobald dies der Fall ist, werde ich Sie unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreih…
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192]
Datum
12. März 2022 20:06
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Terminkalender des Ministerpräsidenten Tobias Hans“ vom 17.11.2021 (#233192) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und übersenden Sie mir binnen Frist einer Woche die angefragten Daten vollständig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233192/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192] Sehr Antragsteller/in die Staatskanzlei hat in oben b…
Von
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Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192]
Datum
17. März 2022 08:05
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in die Staatskanzlei hat in oben bezeichneter Angelegenheit Stellung genommen und ausgeführt, dass ein Anspruch auf Zugang zum Terminkalender des Ministerpräsidenten bzw. zur vollständigen Mitteilung der dienstlichen Termine des Ministerpräsident aufgrund einer hiermit verbundenen Gefährdung der inneren Sicherheit nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 c IFG nicht bestehe. Sie hat in diesem Zusammenhang ihre Prognose dargelegt, wonach durch die Zugänglichmachung des gesamten Terminkalender bzw. sämtlicher Termine im dienstlichen Kontext nachteilige Auswirkungen auf den persönlichen Schutz des Ministerpräsidenten haben kann. Die dargestellte Auffassung ist mit Blick auf die hiesigerseits bereits zitierte Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20. 3. 2012 − OVG 12 B 27/11) und unter Berücksichtigung der seitens der Staatskanzlei dargestellten Erwägungen aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht im Ergebnis nicht zu beanstanden. Ich habe die Staatskanzlei jedoch darauf hingewiesen, dass Ihnen als Antragsteller in der Sache ein entsprechender Bescheid mit der dargelegten Begründung nach § 9 IFG zukommen zu lassen ist, da dies - soweit ersichtlich - bislang nicht erfolgt ist. Es bleibt Ihnen unbenommen, gegen diesen Bescheid der Staatskanzlei sodann Rechtsmittel einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nac…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192]
Datum
17. März 2022 13:58
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Bemühungen, die Staatskanzlei zu einer Reaktion zu bewegen. Ich warte somit die offizielle Stellungnahme ab und denke dann über rechtliche Schritte nach. Ich würde gerne die Kommunikation zwischen Ihnen und der Staatskanzlei einsehen. Ist das problemlos möglich oder gibt es Gründe, die dagegen sprechen? Oder sollte ich dafür auch eine eigene IFG-Anfrage schreiben? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233192/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192] Sehr Antragsteller/in sie haben als Verfahrensbeteili…
Von
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Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192]
Datum
22. März 2022 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in sie haben als Verfahrensbeteiligter selbstverständlich ein Recht auf Akteneinsicht nach § 29 SVwVfG. Daneben oder stattdessen können Sie auch einen IFG-Antrag stellen, der allerdings ein aufwendigeres Verfahren nach sich ziehen würde. So wäre zunächst zu prüfen, ob personenbezogene Daten Dritter betroffen sind und sodann ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, wobei in diesem Fall auch ein Einverständnis Ihrerseits mit der Schwärzung der insoweit ermittelten personenbezogen Daten in Betracht kommt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im Falle eines erhöhten Verwaltungsaufwandes die Geltendmachung von Kosten nach § 9 SIFG in Verbindung mit dem Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (Saarländisches Gebührengesetz - SGebG) sowie Ziffer 455 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses Kosten in Betracht kommt. Wenn Sie Akteneinsicht nach § 29 SVwVfG begehren, kann ich Ihnen folgende Termine zur Einsicht hier im Hause anbieten: · Montag, 28. März 10:00 Uhr · Montag, 28. März 14:00 Uhr · Dienstag, 5. April, 10:00 Uhr · Mittwoch, 13. April, 11:00 Uhr Wenn Sie einen dieser Termine wahrnehmen möchte, geben Sie mir bitte entsprechende Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192] Sehr << Anrede >> danke für die Terminvors…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192]
Datum
29. März 2022 15:49
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Terminvorschläge zur Akteneinsicht. Ich bin beruflich gerade sehr eingebunden und kann die Termine daher im Moment nicht wahrnehmen. Bei Bedarf würde ich mich nochmals bei Ihnen melden. Ich habe allerdings nach wie vor keine offizielle Antwort von Seiten der Staatskanzlei erhalten. Soweit ich die Prozesse verstehe, bräuchte ich eine offizielle Ablehnung um dagegen klagen zu können. Bis dahin sind weiterhin Sie meine Ansprechpartnerin und Vermittlungsstelle. Könnten Sie die Staatskanzlei bitte nochmals dazu auffordern, dem IFG nachzukommen und auf meine Anfrage zu antworten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233192/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192] Sehr Antragsteller/in die Staatskanzlei wurde hiesige…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 07.02.22 - AZ. I 1000/466 [#233192]
Datum
4. April 2022 08:16
Status
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Sehr Antragsteller/in die Staatskanzlei wurde hiesigerseits auf die nach dem SIFG bestehenden Verpflichtungen hingewiesen. Sie können allerdings auch ohne entsprechenden Bescheid die Information einklagen bzw. gegen die bereits vorliegende (wenn auch ohne Rechtsmittelbelehrung) ergangene Antwort der Staatskanzlei vorgehen. Bezüglich der Vorgehensweise muss ich Sie allerdings bitten, die in Ihrem Sinne zu veranlassenden und in Betracht kommenden Schritte mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt zu beraten. Hiesigerseits kann eine letzte Nachfrage bzgl. des angeregten Bescheides erfolgen, wobei weitere Schritte – und hier bliebe einzig eine Beanstandung nach § 6 SIFG – aus hiesiger Sicht nicht in Betracht kommen, da ein erheblicher Verstoß nicht vorliegen dürfte. Mit freundlichen Grüßen

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