Terminsvorschau: Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis L 6 AS 120/17 (S 19 AS 3392/15)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Zum Januar 2014 setzte der Märkische Kreis ein Konzept zur Bestimmung der Mietobergrenzen der Hamburger Fa. Analyse & Konzepte in Kraft. Die Gültigkeitsdauer von Konzept und Fortschreibung lief am 31.12.2017 ab.

Das Urteil des Sozialgericht Dortmund S 19 AS 3392/15 http://www.beispielklagen.de/Klage077/2016_12_01_SG_Dortmund_S_19_AS_3392_15_Urteil.pdf vom 01.12.2016 wurde am 17.01.2017 zugestellt und unverzüglich als Beschwerde beim LSG NRW rechtsanhängig gemacht. Das Verfahren mit dem Az. L 6 AS 120/17 wird seitdem durch das beklagte Jobcenter Märkischer Kreis und die Fa. Analyse & Konzepte verschleppt, weil u.a. die Herausgabe des angeforderten Datenmaterials verweigert wird. Damit wird bereits deutlich, dass im Erstverfahren keine ernste Faktenprüfung stattgefunden haben kann.

Aufgrund des zu erwartenden Medieninteresses bitte ich um die Übersendung der Terminvorschau für das anhängige Verfahren und falls die Terminierung noch nicht erfolgt ist um eine Mitteilung wann mit einer öffentlichen Verhandlung zu rechnen ist.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Kein schlüssiges Konzept im Märkischen Kreis für die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2017 - so zumindest müsste das Urteil lauten, wenn kein überprüfbares Datenmaterial vorgelegt wird.

Bereits mehrfach hat sich die Firma Analyse & Konzepte in der Vergangenheit geweigert belastbares Datenmaterial für die sozialgerichtliche Prüfung zur Verfügung zu stellen. Den Richtern genügte dies, um die Konzepte als nicht schlüssig zurückzuweisen.

Seit nunmehr zwanzig Monaten liegt die anhängige Klage zum Konzept 2014 beim LSG NRW. Zwanzig Monate hatte das Jobcenter Märkischer Kreis Zeit der LSG NRW die Datensätze zur Überprüfung vorzulegen und die gravierenden Mängel im Konzept zu erklären.

Nach Maßgabe des Sozialgerichtsgesetz (SGG) § 106a kann der vorsitzende Richter eine Frist setzen zur Angabe von Beweismitteln, die entscheidungserheblich sein können. Nach erfolglosem Fristablauf hätte das Urteil entsprechend gesprochen werden können. Konzepte ohne überprüfbare Datensätze wurden bereits mehrfach als rechtswidrig verworfen. 

Warum Richter Köhler das Verfahren nicht zum Abschluss bringt, ist nicht bekannt.
Ein Termin zur Verfahren ist nicht anberaumt.

Zum 31.12.2018 verfällt das Recht auf Überprüfung für das Jahr 2017.

Betroffen ist jeder Leistungsbezieher im Märkischen Kreis, der aus seiner eigenen Regelleistung Anteile zur Miete, Nebenkosten oder Heizkosten beisteuert.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juni 2018
  • Frist
    27. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Terminsvorschau: Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis L 6 AS 120/17 (S 19 AS 3392/15) [#31005]
Datum
24. Juni 2018 10:16
An
Landessozialgericht NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Januar 2014 setzte der Märkische Kreis ein Konzept zur Bestimmung der Mietobergrenzen der Hamburger Fa. Analyse & Konzepte in Kraft. Die Gültigkeitsdauer von Konzept und Fortschreibung lief am 31.12.2017 ab. Das Urteil des Sozialgericht Dortmund S 19 AS 3392/15 http://www.beispielklagen.de/Klage077/2016_12_01_SG_Dortmund_S_19_AS_3392_15_Urteil.pdf vom 01.12.2016 wurde am 17.01.2017 zugestellt und unverzüglich als Beschwerde beim LSG NRW rechtsanhängig gemacht. Das Verfahren mit dem Az. L 6 AS 120/17 wird seitdem durch das beklagte Jobcenter Märkischer Kreis und die Fa. Analyse & Konzepte verschleppt, weil u.a. die Herausgabe des angeforderten Datenmaterials verweigert wird. Damit wird bereits deutlich, dass im Erstverfahren keine ernste Faktenprüfung stattgefunden haben kann. Aufgrund des zu erwartenden Medieninteresses bitte ich um die Übersendung der Terminvorschau für das anhängige Verfahren und falls die Terminierung noch nicht erfolgt ist um eine Mitteilung wann mit einer öffentlichen Verhandlung zu rechnen ist. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugt…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
24. Juni 2018 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Terminsvorschau: Kosten der Unterkunft im Märk…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Terminsvorschau: Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis L 6 AS 120/17 (S 19 AS 3392/15)“ [#31005]
Datum
30. Juli 2018 18:56
An
Landessozialgericht NRW
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Terminsvorschau: Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis L 6 AS 120/17 (S 19 AS 3392/15)“ vom 24.06.2018 (#31005) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Landessozialgericht NRW
Betreff
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Datum
30. Juli 2018 18:56
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Landessozialgericht NRW
L 6 AS 120-17 - Terminsvorschau
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
L 6 AS 120-17 - Terminsvorschau
Datum
14. August 2018 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen