Terminvergabe an Firmen im Terminvereinbarungs-System Berliner Bügerämter

Gibt es technische Maßnahmen zur Verhinderung der Vergabe von Terminen der Berliner Bügerämter an Firmen wie www.buergeramt-termine.de bzw. gibt es Anweisungen zu diesem Thema?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2016
  • Frist
    26. November 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Terminvergabe an Firmen im Terminvereinbarungs-System Berliner Bügerämter [#18624]
Datum
25. Oktober 2016 14:16
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es technische Maßnahmen zur Verhinderung der Vergabe von Terminen der Berliner Bügerämter an Firmen wie www.buergeramt-termine.de bzw. gibt es Anweisungen zu diesem Thema?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
WG: Terminvergabe an Firmen im Terminvereinbarungs-System Berliner Bürgerämter [#18624] Sehr geehrtAntragsteller/i…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Terminvergabe an Firmen im Terminvereinbarungs-System Berliner Bürgerämter [#18624]
Datum
21. November 2016 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Wenden Sie sich bei Nachfragen bitte direkt an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
WG: Terminvergabe an Firmen im Terminvereinbarungs-System Berliner Bürgerämter [#18624] Sehr geehrtAntragsteller/i…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Terminvergabe an Firmen im Terminvereinbarungs-System Berliner Bürgerämter [#18624]
Datum
28. November 2016 12:29
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in im Rahmen der Terminvergabe für die Ämter der Berliner Verwaltung wurden und werden vom IT-Diensteverantwortlichen in Verbindung mit dem Verfahrensverantwortlichen - der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - Maßnahmen ergriffen, die ein Funktionieren der Terminvergabe gemäß den unter www.berlin.de/Terminvereinbarung aufgeführten Nutzungsbedingungen sichern. Dabei werden auch technische Maßnahmen eingesetzt, die einen Missbrauch verhindern. Weitere Anweisungen bestehen nicht. Mit freundlichen Grüßen