terrestrisches Ortungssystem auf 243 MHz und 121.5 MHz #2

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Auf der militärischen Luftfahrt-Notfunkfrequenz 243.0 MHz wurden früher Notfunk-Baken (Emergency Locator Transmitters, ELT) betrieben.

Zum 01.02.2009 wurden die satelliten-gestütze Überwachung auf dieser Frequenz eingestellt.
Ab diesem Zeitpunkt erfolgte die satelliten-gestützte Überwachung nur noch durch das COSPAS-SARSAT System mit EPIRBs auf 406 MHz.

Siehe dazu auch:

https://en.wikipedia.org/wiki/Emergency_position-indicating_radiobeacon_station
und
https://de.wikipedia.org/wiki/Notfunkbake#Flug-_oder_Milit%C3%A4rnotfunk

Meine Fragen:

- Betreibt die Bundesrepublik Deutschland heute noch ein flächendeckendes terrestrisches Ortungssystem für die militärische Luftfahrt-Notfunkfrequenz 243.0 MHz ?
- Wenn ja, können technische Details dazu bereitgestellt werden (Standorte, verwendete Technik) ?
- Wenn ja, in welcher Form wird die ordnungsgemäße Funktion regelmäßig überprüft (durch mobile oder stationäre Referenz-Sender oder ähnliches) ?

- Betreibt die Bundesrepublik Deutschland heute noch ein flächendeckendes terrestrisches Ortungssystem für die zivile Luftfahrt-Notfunkfrequenz 121.5 MHz ?
- Wenn ja, können technische Details dazu bereitgestellt werden (Standorte, verwendete Technik) ?
- Wenn ja, in welcher Form wird die ordnungsgemäße Funktion regelmäßig überprüft (durch mobile oder stationäre Referenz-Sender oder ähnliches) ?

Das Bundesministerium der Verteidigung hat mich in dieser Fragestellung an Sie verwiesen, siehe auch:
https://fragdenstaat.de/anfrage/terrestrisches-ortungssystem-auf-243-mhz-und-1215-mhz/

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2019
  • Frist
    29. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der militäri…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
terrestrisches Ortungssystem auf 243 MHz und 121.5 MHz #2 [#59568]
Datum
27. Februar 2019 21:03
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der militärischen Luftfahrt-Notfunkfrequenz 243.0 MHz wurden früher Notfunk-Baken (Emergency Locator Transmitters, ELT) betrieben. Zum 01.02.2009 wurden die satelliten-gestütze Überwachung auf dieser Frequenz eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte die satelliten-gestützte Überwachung nur noch durch das COSPAS-SARSAT System mit EPIRBs auf 406 MHz. Siehe dazu auch: https://en.wikipedia.org/wiki/Emergency_position-indicating_radiobeacon_station und https://de.wikipedia.org/wiki/Notfunkbake#Flug-_oder_Milit%C3%A4rnotfunk Meine Fragen: - Betreibt die Bundesrepublik Deutschland heute noch ein flächendeckendes terrestrisches Ortungssystem für die militärische Luftfahrt-Notfunkfrequenz 243.0 MHz ? - Wenn ja, können technische Details dazu bereitgestellt werden (Standorte, verwendete Technik) ? - Wenn ja, in welcher Form wird die ordnungsgemäße Funktion regelmäßig überprüft (durch mobile oder stationäre Referenz-Sender oder ähnliches) ? - Betreibt die Bundesrepublik Deutschland heute noch ein flächendeckendes terrestrisches Ortungssystem für die zivile Luftfahrt-Notfunkfrequenz 121.5 MHz ? - Wenn ja, können technische Details dazu bereitgestellt werden (Standorte, verwendete Technik) ? - Wenn ja, in welcher Form wird die ordnungsgemäße Funktion regelmäßig überprüft (durch mobile oder stationäre Referenz-Sender oder ähnliches) ? Das Bundesministerium der Verteidigung hat mich in dieser Fragestellung an Sie verwiesen, siehe auch: https://fragdenstaat.de/anfrage/terrestrisches-ortungssystem-auf-243-mhz-und-1215-mhz/ Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Notfunkfrequenzen 243,0 MHz und 121.5 MHz sind auch heute zusätzlich zum Cospas S…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
terrestrisches Ortungssystem auf 243 MHz und 121.5 MHz #2 [#59568]
Datum
12. März 2019 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Notfunkfrequenzen 243,0 MHz und 121.5 MHz sind auch heute zusätzlich zum Cospas SARSAT-System in Gebrauch. Zivil betriebene ELTs müssen weiterhin in der Lage sein, das Notfallsignal auf 121,5 MHz auszusenden. Das deutsche Flugsicherungsunternehmen (DFS-GmbH) beobachtet diese Frequenz deutschlandweit an vielen Bodenfunkstellen. Mindestanforderungen der benutzen Funkempfänger sind in der europäischen Norm EN 300 676, erstellt vom European Telecommunications Standards Institute (ETSI), festgelegt. Bei auftretenden Signalen auf dieser Frequenz wird versucht, die Koordinaten mittels Peilsystemen der DFS, der BNetzA und ggf. anderer beteiligter Organisationen zu ermitteln. Für diese Information fallen keine Gebühren gemäß § 10 IFG oder anderen Vorschriften an Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für diese Informationen. Für weitere Details wende ich mich an d…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: terrestrisches Ortungssystem auf 243 MHz und 121.5 MHz #2 [#59568]
Datum
13. März 2019 13:22
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für diese Informationen. Für weitere Details wende ich mich an die DFS. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>