Terrorismusbekämpfung

In den letzten Wochen und Monaten berichten die Medien regelmäßig über Durchsuchungen und Festnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung. Ich wäre dankbar für Informationen (für den Zeitraum seit Januar 2015, jeweils bezogen auf das Bundesgebiet) über:

- die Zahl solcher Einsätze
- die Zahl vorläufiger Festnahmen
- die Zahl der daraufhin eingeleiteten Strafverfahren.

Im Kern interessiert mich also, wie erfolgreich der Anti-Terror-Kampf in Deutschland ist.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. März 2017
  • Frist
    21. April 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den letzten W…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Terrorismusbekämpfung [#20722]
Datum
19. März 2017 08:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den letzten Wochen und Monaten berichten die Medien regelmäßig über Durchsuchungen und Festnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung. Ich wäre dankbar für Informationen (für den Zeitraum seit Januar 2015, jeweils bezogen auf das Bundesgebiet) über: - die Zahl solcher Einsätze - die Zahl vorläufiger Festnahmen - die Zahl der daraufhin eingeleiteten Strafverfahren. Im Kern interessiert mich also, wie erfolgreich der Anti-Terror-Kampf in Deutschland ist. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Terrorismusbekämpfung“ vom 19.03.2017 (#20722)…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Terrorismusbekämpfung [#20722]
Datum
21. April 2017 06:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Terrorismusbekämpfung“ vom 19.03.2017 (#20722) wurde von Ihnen leider nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Da ich die Stellungnahme für meine Lehrtätigkeit benötige, wäre ich in der Tat dankbar für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>