Test von Starlink durch die Bundeswehr

Jegliche Vorgänge und Kommunikation wie E-Mails, Mitschriften und Protokolle zu dem Test von Starlink durch die Bundeswehr, wie berichtet von Golem.de https://www.golem.de/news/satellitenkommunikation-bundeswehr-soll-starlink-testen-2205-165603.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Mai 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
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Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche Vorgänge…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Test von Starlink durch die Bundeswehr [#249801]
Datum
24. Mai 2022 07:04
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche Vorgänge und Kommunikation wie E-Mails, Mitschriften und Protokolle zu dem Test von Starlink durch die Bundeswehr, wie berichtet von Golem.de https://www.golem.de/news/satellitenkommunikation-bundeswehr-soll-starlink-testen-2205-165603.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 249801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249801/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V182 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. Mai…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Test von Starlink durch die Bundeswehr [#249801]
Datum
24. Mai 2022 09:23
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V182 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. Mai 2022 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 24. Mai 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V182 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Lennart Mühlenmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Test von Starlink durch die Bundeswehr“ vom 24…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: WG: Test von Starlink durch die Bundeswehr [#249801]
Datum
28. Juni 2022 20:00
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Test von Starlink durch die Bundeswehr“ vom 24.05.2022 (#249801) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V182 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. Mai…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: AW: WG: Test von Starlink durch die Bundeswehr [#249801]
Datum
30. Juni 2022 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V182 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. Mai 2022 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 24. Mai 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen und Urlaubsabwesenheiten für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V182 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. Mai…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Test von Starlink durch die Bundeswehr [#249801]
Datum
20. Juli 2022 13:36
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V182 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. Mai 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 24. Mai 2022 (Bezug). Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Bis auf die im o.g. Artikel in Golem.de genannten Tweets des Leiters CIHBw existiert bislang keine Kommunikation betreffend einer Testung des Produkts Starlink von SpaceX. Daher können Ihnen leider keine amtlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen