Test-Zentrum am Nürnberger Flughafen (Ecolog Deutschland GmbH) sowie vom Impfzentrum an der Nürnberger Messe

Das Test-Zentrum am Nürnberger Flughafen wurde an einen Militärdienstleister mit Sitz in Dubai über dessen Tochter Ecolog Deutschland GmbH vergeben.
(Pressemitteilung Ecolog: https://www.presseportal.de/pm/147281/4678925)

Das Impfzentrum an der Nürnberger Messe wurden lt. Stadt Nürnberg nach einer Ausschreibung auch an den Dienstleister "Ecolog Deutschland GmbH" vergeben. (Pressemeldung Stadt Nürnberg: https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_69556.html)

Bitte beantworten Sie folgende Fragen hierzu:

1) Bitte stellen Sie die Unterlagen zur Ausschreíbung des Test-Zentrums am Nürnberger Flughafen bereit (Beteiligte Personen, Beteiligte Unternehmen, Auswahlprozess, Entscheider bze. Entscheiderkreis)

2) Warum erfolgte eine Beauftragung zur Leitung eines Testzentrums am Nürnberger Flughafen an ein Dubaier Militärdienstleister - und nicht ein in der EU ansässiges, nicht-militärisches Unternehmen ohne dubiose Vorgeschichte?
(vgl. Ecolog: https://de.wikipedia.org/wiki/Ecolog#Auftragsvergabe_ohne_Ausschreibung)

3) Könnten Sie bitte Details zur Ausschreibung des Imfzentrums an der Nürnberger Messe publizieren? (Beteiligte Personen, Beteiligte Unternehmen, Auswahlprozess)

4) Wurde geprüft, ob das Unternehmen "Baumüller Gruppe" an dem Unternehmen "Ecolog Deutschalnd GmbH" beteiligt ist?

5) Welches Auftragsvolumen haben die Aufträge für a) das Testzentrum am Nürnberger Flughafen und b) das Impfzentrum an der Nürnberger Messe?

6) Wie wurden deutsche Datenschutzgesetze bei einer Zussammenarbeit mit dem nicht in der EU ansässigem Militärdienstleister in diesem datenschutzrechtlich sensitiven Bereich sichergestellt?

Vielen Dank für Ihre Antwort und Transparenz.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Test-Zentrum am Nürn…
An Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Test-Zentrum am Nürnberger Flughafen (Ecolog Deutschland GmbH) sowie vom Impfzentrum an der Nürnberger Messe [#218123]
Datum
12. April 2021 11:35
An
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Test-Zentrum am Nürnberger Flughafen wurde an einen Militärdienstleister mit Sitz in Dubai über dessen Tochter Ecolog Deutschland GmbH vergeben. (Pressemitteilung Ecolog: https://www.presseportal.de/pm/147281/4678925) Das Impfzentrum an der Nürnberger Messe wurden lt. Stadt Nürnberg nach einer Ausschreibung auch an den Dienstleister "Ecolog Deutschland GmbH" vergeben. (Pressemeldung Stadt Nürnberg: https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_69556.html) Bitte beantworten Sie folgende Fragen hierzu: 1) Bitte stellen Sie die Unterlagen zur Ausschreíbung des Test-Zentrums am Nürnberger Flughafen bereit (Beteiligte Personen, Beteiligte Unternehmen, Auswahlprozess, Entscheider bze. Entscheiderkreis) 2) Warum erfolgte eine Beauftragung zur Leitung eines Testzentrums am Nürnberger Flughafen an ein Dubaier Militärdienstleister - und nicht ein in der EU ansässiges, nicht-militärisches Unternehmen ohne dubiose Vorgeschichte? (vgl. Ecolog: https://de.wikipedia.org/wiki/Ecolog#Auftragsvergabe_ohne_Ausschreibung) 3) Könnten Sie bitte Details zur Ausschreibung des Imfzentrums an der Nürnberger Messe publizieren? (Beteiligte Personen, Beteiligte Unternehmen, Auswahlprozess) 4) Wurde geprüft, ob das Unternehmen "Baumüller Gruppe" an dem Unternehmen "Ecolog Deutschalnd GmbH" beteiligt ist? 5) Welches Auftragsvolumen haben die Aufträge für a) das Testzentrum am Nürnberger Flughafen und b) das Impfzentrum an der Nürnberger Messe? 6) Wie wurden deutsche Datenschutzgesetze bei einer Zussammenarbeit mit dem nicht in der EU ansässigem Militärdienstleister in diesem datenschutzrechtlich sensitiven Bereich sichergestellt? Vielen Dank für Ihre Antwort und Transparenz.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218123/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG [#218123] (unser Az. VIG Allgemein-V27) Sehr Antragsteller/in sehr geehrter Herr, i…
Von
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG [#218123] (unser Az. VIG Allgemein-V27)
Datum
21. April 2021 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in sehr geehrter Herr, ich nehme Bezug auf Ihr über die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> eingegangenes Schreiben vom 12. April 2021 und kann Ihnen nach rechtlicher Prüfung Ihres Antrags mitteilen, dass vorliegend ein Anspruch auf Informationszugang nicht besteht. Bei den beantragten Informationen handelt es sich weder um Umweltinformationen nach Art. 2 Abs. 2 BayUIG noch um Informationen gemäß § 2 VIG. Ferner fehlt es an der glaubhaften Darlegung eines berechtigten Interesses an den beantragten Informationen im Sinne des Art. 39 Abs. 1 BayDSG. Da die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ergibt sich aus den vorgenannten Gesetzen kein Auskunftsanspruch. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen