Testdurchlauf Zensus 2021 ab 13. Januar 2019

Gab es wärend dem Testlauf die Möglichkeit oder kam es zu Problemen oder Vorfällen, in deren Auswirkungen andere Personen, Organisationen, Unternehmen oder Behören außer den statistischen Landesämtern und dem statistischem Bundesamt Zugriff auf die Daten hatten, die im Rahmen des Testdurchlaufes erhoben und verarbeitet wurden.
Wenn ja, bitte beschreiben Sie die Umstände und Auswirkungen und stellen Sie mir alle Dokumente zur Verfügung, die sich mit diesem Thema befassen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gab es wäre…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Testdurchlauf Zensus 2021 ab 13. Januar 2019 [#147437]
Datum
30. Mai 2019 12:23
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gab es wärend dem Testlauf die Möglichkeit oder kam es zu Problemen oder Vorfällen, in deren Auswirkungen andere Personen, Organisationen, Unternehmen oder Behören außer den statistischen Landesämtern und dem statistischem Bundesamt Zugriff auf die Daten hatten, die im Rahmen des Testdurchlaufes erhoben und verarbeitet wurden. Wenn ja, bitte beschreiben Sie die Umstände und Auswirkungen und stellen Sie mir alle Dokumente zur Verfügung, die sich mit diesem Thema befassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Schubert, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 280: Testdurchlauf Zensus 2021 ab 13. Januar 2019 [#147437]
Datum
3. Juni 2019 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schubert, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. Mai 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30280 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Testdurchlauf Zensus 2021 ab 13. Januar 2019“ vo…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung IFG Antrag 280: Testdurchlauf Zensus 2021 ab 13. Januar 2019 [#147437]
Datum
2. Juli 2019 05:29
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Testdurchlauf Zensus 2021 ab 13. Januar 2019“ vom 30.05.2019 (#147437) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30280 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Statistisches Bundesamt
Verzögerung bei IFG-Antrag 280: Testdurhclauf Zensus 2021 ab 13. Januar 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in leider …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Verzögerung bei IFG-Antrag 280: Testdurhclauf Zensus 2021 ab 13. Januar 2019
Datum
2. Juli 2019 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich die Bescheidung Ihre Antrags noch etwas verzögert. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass uns die im Rahmen von IFG-Anträgen begehrten Dokumente, Informationen und Auskünfte in aller Regel - so wie in diesem Fall - nicht direkt vorliegen und wir deshalb die fachlich zuständigen Stellen in unserem Hause einbinden müssen. Dieser Prozess ist derzeit leider noch nicht abgeschlossen. Sobald uns die Stellungnahmen der Fachabteilungen vorliegen, werden wir den Bescheid fertigen und Ihnen zuleiten. Wir bitten für die Verzögerung um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 30. Mai 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30280) eine Anfrag…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Testdurchlauf Zensus 2021 ab 13. Januar 2019 (Az.: A-IR/11100100-IF30280)
Datum
17. Juli 2019 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 30. Mai 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30280) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Beantwortung folgender Fragen: Gab es während des Testlaufes die Möglichkeit bzw. kam es zu Problemen oder Vorfällen, in deren Auswirkungen andere Personen, Organisationen, Unternehmen oder Behörden außer den statistischen Landesämtern und dem statistischem Bundesamt Zugriff auf die Daten hatten, die im Rahmen des Testdurchlaufes erhoben und verarbeitet wurden? Falls ja, sollen die Umstände und Auswirkungen beschrieben werden und alle Dokumente zur Verfügung gestellt werden, die sich mit diesem Thema befassen. Zu Ihrer Anfrage übermitteln wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses das Folgende: Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die Testdatenlieferung der Melderegister nach § 9a Zensusvorbereitungsgesetz bezieht. Bei dieser Datenlieferung gab es nach unserer Kenntnis keinerlei Vorfälle, in deren Auswirkungen andere Personen, Organisationen, Unternehmen oder Behörden außer den statistischen Landesämtern, dem statistischem Bundesamt und dem ITZ Bund als Dienstleister für den IT-Betrieb Zugriff auf die Daten hatten. Demzufolge existieren auch keine Unterlagen zu solchen Vorfällen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Für den verspäteten Informationszugang entschuldigen wir uns ausdrücklich. Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen