Testkapazität Sars-Cov-2

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Wieviele Tests wurden bislang deutschlandweit und je Bundesland auf Sars-Cov-2 durchgeführt?

Was ist die tägliche Testkapazität deutschlandweit und je Bundesland?

Welche Massnahmen wurden und werden getroffen, um die Testkapazität zu erhöhen, und welche Testkapazitäten sind in welchem Zeitraum zu erwarten?

Ist vorgesehen, alle Patienten mit entsprechender Symptomatik auf Sars-Cov-2 zu testen, und bis wann wird dies umgesetzt werden?

Ist vorgesehen, nach dem Vorbild Südkoreas mobile, räumlich getrennte Teststationen (z.B. als Drive-In) aufzubauen, um das Risiko von Infektionen in Arztpraxen und Notaufnahmen zu verringern, und bis wann wird dies flächendeckend umgesetzt werden?

Welches Vorgehen ist für Verdachtsfälle vorgesehen, die ohne öffentliche Verkehrsmittel die zur Abklärung vorgesehenen Orte nicht erreichen können?

Ist vorgesehen, diese Informationen der Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah aktualisiert zur Verfügung zu stellen, z.B. auf der Homepage des RKI?

Ich bitte aufgrund der weitgreifenden Relevanz dieser Fragen um eine öffentliche Antwort (Homepage des RKI und/oder Pressemitteilung)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Tests wurd…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Testkapazität Sars-Cov-2 [#181769]
Datum
2. März 2020 20:58
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Tests wurden bislang deutschlandweit und je Bundesland auf Sars-Cov-2 durchgeführt? Was ist die tägliche Testkapazität deutschlandweit und je Bundesland? Welche Massnahmen wurden und werden getroffen, um die Testkapazität zu erhöhen, und welche Testkapazitäten sind in welchem Zeitraum zu erwarten? Ist vorgesehen, alle Patienten mit entsprechender Symptomatik auf Sars-Cov-2 zu testen, und bis wann wird dies umgesetzt werden? Ist vorgesehen, nach dem Vorbild Südkoreas mobile, räumlich getrennte Teststationen (z.B. als Drive-In) aufzubauen, um das Risiko von Infektionen in Arztpraxen und Notaufnahmen zu verringern, und bis wann wird dies flächendeckend umgesetzt werden? Welches Vorgehen ist für Verdachtsfälle vorgesehen, die ohne öffentliche Verkehrsmittel die zur Abklärung vorgesehenen Orte nicht erreichen können? Ist vorgesehen, diese Informationen der Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah aktualisiert zur Verfügung zu stellen, z.B. auf der Homepage des RKI? Ich bitte aufgrund der weitgreifenden Relevanz dieser Fragen um eine öffentliche Antwort (Homepage des RKI und/oder Pressemitteilung)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181769
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachö…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Testkapazität Sars-Cov-2 [#181769]
Datum
2. März 2020 20:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19 .Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen und auch selbst Fragen einzureichen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße