Testpflicht auf Covid-19 Infektion für Pflegeheimbeschäftigte

Bezugnehmend auf folgenden Artikel https://www.rechtsdepesche.de/bayern-corona-testpflicht-fuer-pflegeheim-beschaeftigte-gekippt/
und den entsprechenden Beschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes stelle ich folgende Anfrage:

Inwieweit ist es für Pflegekräfte in Hessen, welche geimpft sind, noch zumutbar, daß weiterhin 2-3x/Woche Covid-19-Tests verpflichtend sind?
In vielen Heimen sind sowohl die Bewohner als auch das Personal zu einem sehr hohen Prozentsatz durchgeimpft.

Ich zitiere aus dem Beschluss:
"Die Beschäftigten von Einrichtungen, die – wie die Antragstellerin – zweimal
mit einem mRNA-Impfstoff geimpft worden seien, hätten nach einer Stellungnahme
des Robert-Koch-Instituts eine zu 95 % herabgesetzte Wahrscheinlichkeit, an COVID19 zu erkranken. " Zitat Ende

Ich bitte sie um eine Stellungnahme hierzu und spreche im Namen all meiner KollegInnen: Es wäre an der Zeit, diese sinnfreie Maßnahme für bereits geimpfte Personen endlich zu beenden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Joachim Dreher
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend …
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
Joachim Dreher
Betreff
Testpflicht auf Covid-19 Infektion für Pflegeheimbeschäftigte [#217953]
Datum
10. April 2021 19:15
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf folgenden Artikel https://www.rechtsdepesche.de/bayern-corona-testpflicht-fuer-pflegeheim-beschaeftigte-gekippt/ und den entsprechenden Beschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes stelle ich folgende Anfrage: Inwieweit ist es für Pflegekräfte in Hessen, welche geimpft sind, noch zumutbar, daß weiterhin 2-3x/Woche Covid-19-Tests verpflichtend sind? In vielen Heimen sind sowohl die Bewohner als auch das Personal zu einem sehr hohen Prozentsatz durchgeimpft. Ich zitiere aus dem Beschluss: "Die Beschäftigten von Einrichtungen, die – wie die Antragstellerin – zweimal mit einem mRNA-Impfstoff geimpft worden seien, hätten nach einer Stellungnahme des Robert-Koch-Instituts eine zu 95 % herabgesetzte Wahrscheinlichkeit, an COVID19 zu erkranken. " Zitat Ende Ich bitte sie um eine Stellungnahme hierzu und spreche im Namen all meiner KollegInnen: Es wäre an der Zeit, diese sinnfreie Maßnahme für bereits geimpfte Personen endlich zu beenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Dreher Anfragenr: 217953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217953/ Postanschrift Joachim Dreher << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Dreher

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