Testpflicht in Schulen über Inzidenzwert 100 nach den Osterferien

Meine Tochter ist schulpflichtig in Bayern.

Bitte nennen sie mir ihre genauen Gründe zur Einführung der Testpflicht nach den Osterferien in Orten mit Inzidenzen über 100 und die rechtliche Grundlage dazu. Es handelt sich meiner Einschätzung nach um einen invasiven Eingriff bei gesunden Kindern, der nicht haltbar ist.
Ich bitte um umgehende Stellungnahme bis zum 2.4. und um Rücknahme dieser Test-Pflicht.

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  • Datum
    28. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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Simone Meierling
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Tochter …
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Simone Meierling
Betreff
Testpflicht in Schulen über Inzidenzwert 100 nach den Osterferien [#216826]
Datum
28. März 2021 11:38
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Tochter ist schulpflichtig in Bayern. Bitte nennen sie mir ihre genauen Gründe zur Einführung der Testpflicht nach den Osterferien in Orten mit Inzidenzen über 100 und die rechtliche Grundlage dazu. Es handelt sich meiner Einschätzung nach um einen invasiven Eingriff bei gesunden Kindern, der nicht haltbar ist. Ich bitte um umgehende Stellungnahme bis zum 2.4. und um Rücknahme dieser Test-Pflicht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Simone Meierling Anfragenr: 216826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216826/ Postanschrift Simone Meierling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simone Meierling

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