Tests zu mobilen Luftfilteranlagen in Schulen

Anfrage an: Stadt Chemnitz

Angebot, Beauftragung, Planung, Ergebnisse und Auswertung des Praxistests zu mobilen Luftfilteranlagen in Schulen, die durch ein unabhängiges Institut wissenschaftlich begleitet wurden, inkl. der Auswertung im Schul- und Sportausschuss, die Freie Presse berichtete am 5.8. unter der Überschrift "Chemnitzer Rathaus: Luftfilter in Schulen gibt es nur im Ausnahmefall" darüber.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tests zu mobilen Luftfilteranlagen in Schulen [#226238]
Datum
5. August 2021 15:18
An
Stadt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angebot, Beauftragung, Planung, Ergebnisse und Auswertung des Praxistests zu mobilen Luftfilteranlagen in Schulen, die durch ein unabhängiges Institut wissenschaftlich begleitet wurden, inkl. der Auswertung im Schul- und Sportausschuss, die Freie Presse berichtete am 5.8. unter der Überschrift "Chemnitzer Rathaus: Luftfilter in Schulen gibt es nur im Ausnahmefall" darüber.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226238/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Chemnitz
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage bezüglich der mobilen Raumluftfilter möchte ich Ihnen wie folgt Antworten.…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Antw: Tests zu mobilen Luftfilteranlagen in Schulen [#226238]
Datum
17. August 2021 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage bezüglich der mobilen Raumluftfilter möchte ich Ihnen wie folgt Antworten. Auf Basis des durchgeführten Praxistests, welcher durch ein unabhängiges Institut wissenschaftlich begleitet wurde und dessen Auswertung im Rahmen des Schul- und Sportausschusses vorgenommen wurde, sowie ergänzend die Stellungnahme des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (Verweis auf https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/...) betrachtend, wird der Einsatz von mobilen Luftfiltern nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen und nicht den Regelfall darstellen (vgl. SMK-Blog: https://www.bildung.sachsen.de/blog/i...). Die Stadt Chemnitz wird ergänzend, unabhängig von den aktuell vorherrschenden epidemiologischen Gegebenheiten, Planungen für die Nachrüstung und den Einbau von raumlufttechnischen Anlagen vornehmen. Im Zusammenhang mit anstehenden Baumaßnahmen in den schulischen Einrichtungen sollen diese ein Betrachtungsbestandteil der Planungen werden. In den Einrichtungen der kommunalen Bildungsinfrastruktur, für die nach aktuellen Veröffentlichungen eine mögliche Bundesförderung bereitgestellt werden soll (Klassen- und Gruppenräume), wurden bis zum Ferienbeginn nochmals alle Räume vor Ort in Augenschein genommen und auf deren Belüftung durch gewöhnliche Fensteröffnungen hin bewertet. Hieraus ist im Zwischenstand festzustellen, dass in den Einrichtungen und Räumen diese Möglichkeit besteht und in den zurückliegenden Monaten genutzt wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Antwort, insbesondere die Links mit weiterfüh…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Tests zu mobilen Luftfilteranlagen in Schulen [#226238]
Datum
17. August 2021 15:09
An
Stadt Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Antwort, insbesondere die Links mit weiterführenden Informationen! Ich möchte noch einmal auf die von Ihnen angesprochenen Praxistests zurückkommen, über den ich mich gern näher informieren möchte. In meiner ursprünglichen Anfrage bat ich darum, mir die Unterlagen zur Planung, Durchführung und Auswertung dieses Tests sowie die Beauftragung des Instituts, das den Test begleitet hat, zur Verfügung zu stellen. Grundlage meines Auskunftsersuchens ist die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie das Sächsische Umweltinformationsgesetz. Ich bitte Sie, mir die Dokumente zuzusenden. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226238/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> zu meiner Anfrage bzgl. der Dokumente zu den Tests der mobilen Luftfilteranlagen in…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Tests zu mobilen Luftfilteranlagen in Schulen [#226238]
Datum
8. September 2021 09:14
An
Stadt Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu meiner Anfrage bzgl. der Dokumente zu den Tests der mobilen Luftfilteranlagen in Schulen habe ich jetzt seit 17. August nichts mehr von Ihnen gehört. Darf ich höflich darum bitten mir mitzuteilen, wie der aktuelle Stand ist? Wann kann ich mit den Dokumenten rechnen? Vielen Dank für Ihre Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226238/

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Stadt Chemnitz
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte die etwas längere Bearbeitungszeit. Zu Ihre Anfrage möchte ich Ihn…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
AW: Antw: Tests zu mobilen Luftfilteranlagen in Schulen [#226238]
Datum
8. September 2021 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte die etwas längere Bearbeitungszeit. Zu Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass weitere Unterlagen, gestützt auf § 6 Abs. (2) Ziffer 1. und Ziffer 5. der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, nicht herausgegeben werden dürfen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen