Teststäbchen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Wer ist Hersteller der in Deutschland verwendeten Teststäbchen zum Corona Test, und welche Firmen liefern diese?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist Hersteller der in …
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teststäbchen [#218023]
Datum
11. April 2021 18:01
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist Hersteller der in Deutschland verwendeten Teststäbchen zum Corona Test, und welche Firmen liefern diese?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C << Adresse entfernt >>.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218023/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr Antragsteller/in Ihre Frage fällt nicht in die Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts. Mit freundlichen G…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Teststäbchen [#218023]
Datum
13. April 2021 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,4 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Frage fällt nicht in die Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts. Mit freundlichen Grüßen

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie die späte Antwort. Das Paul-Ehrlich-Institut prüft ausschließlich die Sen…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Teststäbchen [#218023]
Datum
21. Mai 2021 16:28
Status
image001.jpg
2,4 KB


Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie die späte Antwort. Das Paul-Ehrlich-Institut prüft ausschließlich die Sensitivität der Tests, also wie sicher sie Infektionen erkennen. Diese Prüfung machen wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie. COVID-19-Schnelltests sind Medizinprodukte, für die das Paul-Ehrlich-Institut nicht zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen