Testungen nach SARS-COV 2

Wie viele PCR-Tests auf SARS-Cov 2 pro Woche im Kreis Höxter werden seit KW 8 durchführt?
Und wieviele Teststellen (auch mobile) gibt es im Kreis Höxter?
Mit welchem Test (Firma und Produktnamen) arbeiten Sie bei Testungen?
Welche Labore werten diese aus (Name und Anschrift)?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Kreis Höxter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Testungen nach SARS-COV 2 [#196282]
Datum
30. August 2020 08:59
An
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele PCR-Tests auf SARS-Cov 2 pro Woche im Kreis Höxter werden seit KW 8 durchführt? Und wieviele Teststellen (auch mobile) gibt es im Kreis Höxter? Mit welchem Test (Firma und Produktnamen) arbeiten Sie bei Testungen? Welche Labore werten diese aus (Name und Anschrift)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196282/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Kreis Höxter
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 30.08.2020 nehme ich wie folgt Stellung: Frage 1 Eine Auflist…
Von
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Betreff
Testungen nach SARS-COV 2
Datum
1. September 2020 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 30.08.2020 nehme ich wie folgt Stellung: Frage 1 Eine Auflistung der Anzahl von Tests ist für den Kreis Höxter nicht verfügbar. Die Tests werden oft durch niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser durchgeführt. Eine Meldepflicht für durchgeführte Tests gibt es nicht. Daher kann diese Frage nicht beantwortet werden. Frage 2 Die untere Gesundheitsbehörde ist seit Anfang Juni für die Tests bei asymptomatischen Personen (Kontaktpersonen, vor Aufnahme in Heime etc.) zuständig. Diese werden im Wesentlichen von einem mobilen Team durchgeführt. Seit der letzten Woche stehen auch Räumlichkeiten in Peckelsheim zur Durchführung von Testungen zur Verfügung. Die sonstigen Tests werden von niedergelassenen Ärzten und den Krankenhäusern durchgeführt. Frage 3 Wir arbeiten gar nicht mit Tests. Dies gilt auch für die niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser. Es werden nur Abstriche entnommen und an akkreditierte Labore übergeben. Frage 4 Die niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser beauftragen ihre jeweils eigenen Labore mit den Auswertungen. Vom Kreis Höxter wurden bisher das CVUA Detmold, Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold, das Labor LADR , Husener Str. 46A, 33098 Paderborn und das Labor Krone, Siemensstraße 40, 32105 Bad Salzuflen, beauftragt. Für diese Auskunft wird keine Gebühr erhoben. Mit freundlichen Grüßen