TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392)

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf?__blob=publicationFile&v=14

Konkret beziehen sich meine Fragen auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC)

MNC 392 Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil

Frage 1):
Wird das oben genannten TETRA-Digitalfunknetz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ?
Wenn ja, von welcher Dienststelle ?

Frage 2):
Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ?

Frage 3):
Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netzes (ungefähre Größenordnung) ?

Frage 4):
Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ?

Frage 5):
Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ?

Frage 6):
Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ?

Frage 7):
In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2022
  • Frist
    5. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetz…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]
Datum
2. Februar 2022 22:13
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf?__blob=publicationFile&v=14 Konkret beziehen sich meine Fragen auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC) MNC 392 Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil Frage 1): Wird das oben genannten TETRA-Digitalfunknetz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ? Wenn ja, von welcher Dienststelle ? Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ? Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netzes (ungefähre Größenordnung) ? Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Frage 5): Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239751/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach dem Landestransparenzgesetz ist eingegangen. Sie erhalten schnel…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]
Datum
3. Februar 2022 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach dem Landestransparenzgesetz ist eingegangen. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die Antworten zu Ihren Fragen: zu Frage 1: Das von Ihnen genannte TETRA…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]
Datum
7. Februar 2022 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die Antworten zu Ihren Fragen: zu Frage 1: Das von Ihnen genannte TETRA-Digitalfunknetz wird nicht von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion verwaltet. zu Frage 2: Dieses Netz wird von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verwaltet. zu den Fragen 3-7: Hierzu verweise ich an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. In der, von der Bundesanstalt bereitgestellten, PDF-Datei „FAQ Digitalfunk BOS“ (https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/faq_download.pdf?__blob=publicationFile&v=14) sollten Sie die Antworten auf diese Fragen finden. Im Übrigen verweise ich an die Bundesanstalt. Mit freundlichen Grüßen
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
<<E-Mail-Adresse>>
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich an die BDBOS wenden f…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]
Datum
11. Februar 2022 13:32
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich an die BDBOS wenden für weitere Details. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239751/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzag…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]
Datum
11. Februar 2022 13:50
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf?__blob=publicationFile&v=14 Konkret beziehen sich meine Fragen auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC) MNC 392 Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil Laut Aussage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier wird dieses Digitalfunknetz von Ihrem Hause verwaltet. Siehe https://fragdenstaat.de/a/239751 Meine Fragen: Frage 1): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netzes (ungefähre Größenordnung) ? Frage 2): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Frage 3): Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Frage 4): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Frage 5): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239751/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]" vom 11. Februar 2022, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung voraussichtliche Gebührenfreiheit
Datum
22. Februar 2022 07:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 11. Februar 2022 bezüglich " TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]" vom 11. Februar 2022 habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#100 erfasst. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in in der Anlage beigefügt übersende ich Ihnen den Bescheid vom 7. März 2022 zu Ihrem Antrag n…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]" vom 11. Februar 2022, hier: Bescheid vom 7. März 2022
Datum
9. März 2022 12:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in der Anlage beigefügt übersende ich Ihnen den Bescheid vom 7. März 2022 zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom11. Februar 2022 zur im Betreff genannten Angelegenheit. Ich bitte zu beachten, dass Ihnen der Bescheid nicht noch einmal gesondert auf dem Postweg zugehen wird. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (St3-100 102/9). Mir scheint jedoch,…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]" vom 11. Februar 2022, hier: Bescheid vom 7. März 2022 [#239751]
Datum
9. März 2022 22:50
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (St3-100 102/9). Mir scheint jedoch, Sie haben meine Anfrage falsch verstanden: Die Bundesnetzagentur hat das TETRA-Digitalfunknetz mit der Mobilen Netz-Kennung (MNC) 392 zugeteilt an die "Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil". Die Aufnahmeeinrichtung ist organisatorisch der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier zugewiesen. Die ADD hat mir mitgeteilt, dass das TETRA-Digitalfunknetz mit der Netzkennung 392 von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben VERWALTET wird. Die BDBOS ist also - wie Sie korrekt darstellen - nicht die BETREIBERIN. Die BDBOS hat laut ADD jedoch die Rolle der VERWALTERIN. "Verwaltung" bedeutet in diesem Fall also Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems Daher sollte Ihr Haus - als Verwalterin des Netzes - Kenntnis haben über die ungefähre Anzahl der Nutzer und in welchen geographischen Regionen / Gebieten dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239751/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Übersendung Ihrer Nachricht vom 9. März 2022, mit welcher Sie Ihr Anlie…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre Nachricht vom 9. März 2022 zu meinem Bescheid vom 7. März 2022 zu Ihrer IFG-Anfrage "TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]" vom 11. Februar 2022
Datum
14. März 2022 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Übersendung Ihrer Nachricht vom 9. März 2022, mit welcher Sie Ihr Anliegen zu Ihrer IFG-Anfrage "TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]" vom 11. Februar 2022 präzisieren. Ich werde den Sachverhalt hausintern abstimmen und wieder auf Sie zukommen, sobald mir neue Informationen vorliegen. Solange bitte ich Sie um etwas Geduld! Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in wie in der Nachricht vom 14. März 2022 angekündigt, möchte ich Ihnen das Ergebnis der hausi…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]" vom 11. Februar 2022; hier: Beantwortung Ihrer Nachricht vom 9. März 2022
Datum
30. März 2022 16:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie in der Nachricht vom 14. März 2022 angekündigt, möchte ich Ihnen das Ergebnis der hausinternen Recherche zum Ihrerseits vorgebrachten Sachverhalt (Ihre E-Mail-Nachricht an das St3-Postfach vom 9. März 2022) mitteilen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um kein TETRA-Digitalfunknetz, welches von der BDBOS betrieben und verwaltet wird. Der BDBOS sind MNCs zwischen 1000 bis 1100 zugeteilt. Zu Ihrer Frage haben wir vor diesem Hintergrund dennoch weiter recherchiert und die (vermeintlich) zuständige Autorisierte Stelle Rheinland-Pfalz (AS RP) konsultiert. Demnach betreibt auch die AS RP an der genannten Einrichtung keine eigene funktechnische Installation außerhalb des BOS-Digitalfunknetzes. Es gibt dort auch keine Objektversorgung des BOS-Digitalfunknetzes. Ich möchte Sie deshalb bitten, direkt auf den Einrichtungsbetreiber zuzugehen. Der Bescheid vom 7. März 2022 mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#100 wird in der Ihnen vorliegenden Fassung aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen herzlichen Dank für Ihre ausgiebige Recherche (St3-100 102/9#100) und den d…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]" vom 11. Februar 2022; hier: Beantwortung Ihrer Nachricht vom 9. März 2022 [#239751]
Datum
30. März 2022 20:59
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen herzlichen Dank für Ihre ausgiebige Recherche (St3-100 102/9#100) und den damit verbundenen Aufwand. Ich werde mich mit diesen Informationen nochmals an den Betreiber der Einrichtung wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239751/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in meiner Anfrage nach dem LTranspG vom 02.02.22 "TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnah…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]
Datum
30. März 2022 21:22
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in meiner Anfrage nach dem LTranspG vom 02.02.22 "TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]" hatte ich folgende Fragen an Ihr Haus gestellt: " Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/Shar... Konkret beziehen sich meine Fragen auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC) MNC 392 Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil Frage 1): Wird das oben genannten TETRA-Digitalfunknetz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ? Wenn ja, von welcher Dienststelle ? Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ? Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netzes (ungefähre Größenordnung) ? Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Frage 5): Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? " Dazu hatten Sie mir am 11.02.22 geantwortet: " zu Frage 1: Das von Ihnen genannte TETRA-Digitalfunknetz wird nicht von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion verwaltet. zu Frage 2: Dieses Netz wird von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verwaltet. zu den Fragen 3-7: Hierzu verweise ich an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. In der, von der Bundesanstalt bereitgestellten, PDF-Datei „FAQ Digitalfunk BOS“ ( https://www.bundesnetzagentur.de/Shar... ) sollten Sie die Antworten auf diese Fragen finden. Im Übrigen verweise ich an die Bundesanstalt. " Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hat mir nun folgendes mitgeteilt: " Im vorliegenden Fall handelt es sich um kein TETRA-Digitalfunknetz, welches von der BDBOS betrieben und verwaltet wird. Der BDBOS sind MNCs zwischen 1000 bis 1100 zugeteilt. Zu Ihrer Frage haben wir vor diesem Hintergrund dennoch weiter recherchiert und die (vermeintlich) zuständige Autorisierte Stelle Rheinland-Pfalz (AS RP) konsultiert. Demnach betreibt auch die AS RP an der genannten Einrichtung keine eigene funktechnische Installation außerhalb des BOS-Digitalfunknetzes. Es gibt dort auch keine Objektversorgung des BOS-Digitalfunknetzes. Ich möchte Sie deshalb bitten, direkt auf den Einrichtungsbetreiber zuzugehen." Der Sachstand stellt sich aus meiner Sicht also wie folgt: Die Bundesnetzagentur hat das TETRA-Digitalfunknetz mit der Mobilen Netz-Kennung (MNC) 392 zugeteilt an die "Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil". Die Aufnahmeeinrichtung ist organisatorisch der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier zugewiesen. Sie verweisen in dieser Angelegenheit zwar an die BDBOS. Aber weder die BDBOS, noch die autorisierte Stelle Rheinland-Pfalz (AS RP) betreiben oder verwalten das oben genannte TETRA Digitalfunknetz in Hermeskeil. Unter https://add.rlp.de/de/themen/integrat... schreibt Ihr Haus: " Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration ist zuständig für die Planung und Schaffung der notwendigen Erstaufnahmekapazitäten. Die Unterbringung der Schutzsuchenden erfolgt in Rheinland Pfalz zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA). Diese sind organisatorisch der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zugewiesen. " Meine Bitte: Bitte nennen Sie mir einen (technischen) Ansprechpartner vor Ort in Hermeskeil, den ich zu diesem Thema befragen kann. Die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) sind Ihrem Haus organisatorisch zugewiesen. Ein Ansprechpartner vor Ort sollte Ihnen bekannt sein. Alternativ könnten Sie auch gerne meine Anfrage dorthin weiterleiten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in Ihre Rückfrage vom 30.03.2022 ist eingegangen. Ich habe das zuständige Referat um weitere A…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]
Datum
8. April 2022 14:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Rückfrage vom 30.03.2022 ist eingegangen. Ich habe das zuständige Referat um weitere Auskunft zur verantwortlichen Behörde/Stelle für das Digitalfunknetz gebeten. Sobald ich mehr weiß, erhalten Sie erneut Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> nach erneuter Rückmeldung und Recherche zu Ihren Fragen, lasse ich Ihnen …
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]
Datum
16. Mai 2022 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach erneuter Rückmeldung und Recherche zu Ihren Fragen, lasse ich Ihnen anbei, die, mit der zuständigen Leitung der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil, abgestimmten Antworten zu Ihrer Anfrage zukommen: Antwort zu Frage 1: Das TETRA-Digitalfunknetz wird durch die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (Zuteilungsinhaber) verwaltet. Antwort zu Frage 2: Es wird auf die Ausführungen der Antwort zu Frage 1 verwiesen. Antwort zu Frage 3: Die Nutzung obliegt den Mitarbeiter/innen der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende. Da die Anzahl der Mitarbeiter/innen vor Ort im Verlauf eines Jahres im Zusammenhang mit der Auslastung der Aufnahmeeinrichtung steht, ist die Nennung der Anzahl der Nutzer/innen nicht möglich. Aktuell sind in der Aufnahmeeinrichtung in Hermeskeil 133 Mitarbeiter/innen aktiv eingesetzt. Antwort zu Frage 4: Siehe hierzu Antwort 3. Eine Aufteilung in diverse Nutzergruppen kann nicht vorgenommen werden. Antwort zu Frage 5: Die Freigabe zur Mitbenutzung des TETRA-Digitalfunknetzes durch andere Behörden obliegt der Behörde, der eine TETRA-Netzkennung zugeteilt wurde. Antwort zu Frage 6: Es wird auf die Ausführungen der Antwort zu Frage 5 verwiesen. Antwort zu Frage 7: Das TETRA-Digitalfunknetz wurde zur Abdeckung der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil zugeteilt. Es kann somit auch nur in diesem geographischen Kontext verwendet werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für die erneute Recherche und die sehr detaillierte Antwort.…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil (MNC 392) [#239751]
Datum
17. Mai 2022 22:19
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für die erneute Recherche und die sehr detaillierte Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 239751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239751/