TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC)

101 Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Frage 1):
Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Wenn ja, von welcher Dienststelle ?

Frage 2):
Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Ist dies die Digitalfunk - Autorisierte Stelle NRW ?

Frage 3):
Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ?

Frage 4):
Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ?

Frage 5):
Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ?

Frage 6):
Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ?

Frage 7):
In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2019
  • Frist
    23. November 2019
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kölner Verkehrs-Betriebe Details
Von
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Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG [#168933]
Datum
20. Oktober 2019 16:45
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC) 101 Kölner Verkehrs-Betriebe AG Frage 1): Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Wenn ja, von welcher Dienststelle ? Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Ist dies die Digitalfunk - Autorisierte Stelle NRW ? Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ? Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Frage 5): Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese an den entsprechenden Fachbereich weit…
Von
Kölner Verkehrs-Betriebe
Betreff
Automatische Antwort: TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG [#168933]
Datum
20. Oktober 2019 17:35
Status
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An Kölner Verkehrs-Betriebe Details
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Betreff
AW: Automatische Antwort: TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG [#168933]
Datum
3. Januar 2020 09:31
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG“ vom 20.10.2019 (#168933) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168933 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Kölner Verkehrs-Betriebe
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG [#168933]
Datum
3. Januar 2020 10:19
Status
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An Kölner Verkehrs-Betriebe Details
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AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG [#168933]
Datum
26. April 2020 10:14
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG“ vom 20.10.2019 (#168933) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 156 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168933 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Automatische Antwort: TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG [#168933]
Datum
26. April 2020 11:05
Status
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An Kölner Verkehrs-Betriebe Details
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IFG-Anfrage: TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG [#168933]
Datum
19. Juli 2020 10:28
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG“ vom 20.10.2019 (#168933) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 240 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168933/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Kölner Verkehrs-Betriebe
Betreff
Automatische Antwort: IFG-Anfrage: TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG [#168933]
Datum
19. Juli 2020 10:59
Status
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Von
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Betreff
IFG-Anfrage: TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG [#168933]
Datum
28. September 2020 22:37
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG“ vom 20.10.2019 (#168933) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 311 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168933/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kölner Verkehrs-Betriebe
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Von
Kölner Verkehrs-Betriebe
Betreff
Automatische Antwort: IFG-Anfrage: TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG [#168933]
Datum
28. September 2020 23:08
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG“ [#168933] [#168933]
Datum
31. Oktober 2020 09:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/168933/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage von vor einem Jahr bislang nicht bearbeitet worden ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 168933.pdf Anfragenr: 168933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168933/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG“ [#168933] [#168933]
Datum
2. November 2020 06:35
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 20.10.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 20.10.2019
Datum
2. November 2020 15:37
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 20.10.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-9938/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Zugang zu in Zusammenhang mit dem TETRA-Digitalfunk-Netz stehenden Informationen über die Seite von fragdenstaat.de [geschwärzt] gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz mehrfacher Erinnerungen ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 2.11.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 2.11.2020
Datum
5. Juli 2021 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 20.10.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-9938/20 Mein Auskunftsersuchen vom 2.11.2020 ________________________________ Sehr Antragsteller/in leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Insbesondere bitte ich dabei die aktuelle Rechtsprechung des OVG NRW vom 17.11.2020, Az. 15 A 4409/18 zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen
Kölner Verkehrs-Betriebe
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Das von Ihnen genannte TETRA-Digitalfunknetz mit…
Von
Kölner Verkehrs-Betriebe
Betreff
WG: TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG [#168933]
Datum
26. August 2021 13:44
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Das von Ihnen genannte TETRA-Digitalfunknetz mit dem Versorgungsgebiet der Städteregion Köln/Bonn wird von der Kölner Verkehrs-Betriebe AG verwaltet und von bis zu 3500 Funkteilnehmern zur Sicherstellung des ÖPNV genutzt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mittlerweile gibt es ja einen ausfü…
An Kölner Verkehrs-Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: TETRA-Digitalfunk-Netz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG [#168933]
Datum
29. August 2021 00:10
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mittlerweile gibt es ja einen ausführlichen Bericht zu Ihrem Digitalfunknetz unter https://www.bdbos.bund.de/DE/Digitalfunk_BOS/Wellenreiter/Inhalt/2019-2_wellenreiter.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168933/