TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Gronau GmbH

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC)

272 Stadtwerke Gronau GmbH

Frage 1):
Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Wenn ja, von welcher Dienststelle ?

Frage 2):
Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Ist dies die Digitalfunk - Autorisierte Stelle NRW ?

Frage 3):
Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ?

Frage 4):
Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ?

Frage 5):
Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ?

Frage 6):
Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ?

Frage 7):
In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ?

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Gronau (Westf.) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Gronau GmbH [#168655]
Datum
15. Oktober 2019 22:29
An
Kommunalverwaltung Gronau (Westf.)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC) 272 Stadtwerke Gronau GmbH Frage 1): Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Wenn ja, von welcher Dienststelle ? Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Ist dies die Digitalfunk - Autorisierte Stelle NRW ? Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ? Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Frage 5): Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Gronau (Westf.)
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage an die Stadt Gronau gesendet. Auskunftsberechtigt sind nur di…
Von
Kommunalverwaltung Gronau (Westf.)
Betreff
Re: TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Gronau GmbH [#168655]
Datum
4. November 2019 11:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage an die Stadt Gronau gesendet. Auskunftsberechtigt sind nur die Stadtwerke Gronau. Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an die Stadtwerke Gronau <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Gronau GmbH [#168655]
Datum
5. November 2019 13:01
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC) 272 Stadtwerke Gronau GmbH Frage 1): Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Wenn ja, von welcher Dienststelle ? Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Ist dies die Digitalfunk - Autorisierte Stelle NRW ? Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ? Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Frage 5): Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? Vielen Dank. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168655 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich direkt an die Stadtwer…
An Kommunalverwaltung Gronau (Westf.) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Gronau GmbH [#168655]
Datum
5. November 2019 13:02
An
Kommunalverwaltung Gronau (Westf.)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich direkt an die Stadtwerke wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168655
Kommunalverwaltung Gronau (Westf.)
TETRA-Digitalfunknetz der Stadtwerke Gronau GmbH TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Gronau GmbH Sehr geehrteAn…
Von
Kommunalverwaltung Gronau (Westf.)
Betreff
TETRA-Digitalfunknetz der Stadtwerke Gronau GmbH
Datum
11. Dezember 2019 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
10,2 KB


TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Gronau GmbH Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.11.2019 und Ihre Geduld. Das genannte TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Gronau GmbH wird von den Stadtwerken Gronau verwaltet. Weitere Informationen können wir aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgehemnissen nicht geben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: TETRA-Digitalfunknetz der Stadtwerke Gronau GmbH [#168655] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das B…
An Kommunalverwaltung Gronau (Westf.) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunknetz der Stadtwerke Gronau GmbH [#168655]
Datum
11. Dezember 2019 13:06
An
Kommunalverwaltung Gronau (Westf.)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168655

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Kommunalverwaltung Gronau (Westf.)
Automatische Antwort: TETRA-Digitalfunknetz der Stadtwerke Gronau GmbH [#168655] Sehr geehrteAntragsteller/in vie…
Von
Kommunalverwaltung Gronau (Westf.)
Betreff
Automatische Antwort: TETRA-Digitalfunknetz der Stadtwerke Gronau GmbH [#168655]
Datum
11. Dezember 2019 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre Nachricht. Ich bin vom 11.12.2019 bis 13.01.2020 nicht im B?ro. Ich habe in dieser Zeit nur eingeschr?nkten Zugriff auf meine E-Mails. Sie werden auch nicht automatisch weitergeleitet. Ich danke f?r Ihr Verst?ndnis. Mit freundlichen Gr??en