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TETRA-Funkgeräte Thüringer Landespolizei

Anfrage an: Thüringer Polizei

Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Hersteller und Modell der TETRA-Digitalfunkgeräte der Thüringer Landespolizei
a) in den Einsatzfahrzeugen sowie
b) der Handfunkgeräte sowie

2. Anweisungen und Dokumente zur Errichtung und zum Betrieb der TETRA-Digitalfunk-Infrastruktur der Thüringer Landespolizei und zur Netzstruktur.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Funkgeräte Thüringer Landespolizei [#29686]
Datum
11. Mai 2018 19:09
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Hersteller und Modell der TETRA-Digitalfunkgeräte der Thüringer Landespolizei a) in den Einsatzfahrzeugen sowie b) der Handfunkgeräte sowie 2. Anweisungen und Dokumente zur Errichtung und zum Betrieb der TETRA-Digitalfunk-Infrastruktur der Thüringer Landespolizei und zur Netzstruktur. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Funkgeräte Thüringer Landespolizei“ vom …
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: TETRA-Funkgeräte Thüringer Landespolizei [#29686]
Datum
22. Juni 2018 12:30
An
Thüringer Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Funkgeräte Thüringer Landespolizei“ vom 11.05.2018 (#29686) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Herr Antragsteller/in Anfragenr: 29686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Funkgeräte Thüringer Landespolizei“ vom …
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: TETRA-Funkgeräte Thüringer Landespolizei [#29686]
Datum
3. Juli 2018 15:48
An
Thüringer Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Funkgeräte Thüringer Landespolizei“ vom 11.05.2018 (#29686) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Thüringer Polizei
Ihre Anfrage vom 11. Mai 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anf…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
Ihre Anfrage vom 11. Mai 2018
Datum
4. Juli 2018 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
985,8 KB
geschwärzt
816,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 11. Mai 2018 [#29686] Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre umfassende Antwort möchte…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11. Mai 2018 [#29686]
Datum
4. Juli 2018 11:53
An
Thüringer Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre umfassende Antwort möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken und habe Verständnis für die verlängerte Bearbeitungszeit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.