TETRA-Funkgeräte Thüringer Landespolizei
Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Hersteller und Modell der TETRA-Digitalfunkgeräte der Thüringer Landespolizei
a) in den Einsatzfahrzeugen sowie
b) der Handfunkgeräte sowie
2. Anweisungen und Dokumente zur Errichtung und zum Betrieb der TETRA-Digitalfunk-Infrastruktur der Thüringer Landespolizei und zur Netzstruktur.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 3 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Mai 2018
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12. Juni 2018
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