TETRA-Netz des Bundesministeriums der Verteidigung

Laut Bundesnetzagentur ist die TETRA Mobile Netzkennung (MNC) "279" dem Bundesministerium der Verteidigung zugewiesen.
Siehe dazu auch:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Nach Aussage der Autorisierten Stelle des Bundes für den Digitalfunk verwenden die aktuellen TETRA-Nutzer der Bundeswehr (d.h. die 8500 Bundeswehr-Teilnehmer, die selber Polizei- und Rettungsdienste stellen, also die Feldjäger, Sanitäter- und Feuerwehreinheiten) diese MNC "279" ausdrücklich nicht.
Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/165686

Meine Fragen:
1) Ist das TETRA-Netz des Bundesministeriums der Verteidigung mit der MNC "279" bundesweit ausgebaut oder auf bestimmte Gebiete beschränkt ?

2) Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes ?

2) Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (grobe Größenordnung)?

3) Wer verwaltet die Nutzer dieses TETRA-Netzes (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Ist dies die Autorisierte Stelle des Bundes für den Digitalfunk oder eine andere Stelle ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Bundesnetzagen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Netz des Bundesministeriums der Verteidigung [#167491]
Datum
28. September 2019 20:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Bundesnetzagentur ist die TETRA Mobile Netzkennung (MNC) "279" dem Bundesministerium der Verteidigung zugewiesen. Siehe dazu auch: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Nach Aussage der Autorisierten Stelle des Bundes für den Digitalfunk verwenden die aktuellen TETRA-Nutzer der Bundeswehr (d.h. die 8500 Bundeswehr-Teilnehmer, die selber Polizei- und Rettungsdienste stellen, also die Feldjäger, Sanitäter- und Feuerwehreinheiten) diese MNC "279" ausdrücklich nicht. Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/165686 Meine Fragen: 1) Ist das TETRA-Netz des Bundesministeriums der Verteidigung mit der MNC "279" bundesweit ausgebaut oder auf bestimmte Gebiete beschränkt ? 2) Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes ? 2) Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (grobe Größenordnung)? 3) Wer verwaltet die Nutzer dieses TETRA-Netzes (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Ist dies die Autorisierte Stelle des Bundes für den Digitalfunk oder eine andere Stelle ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1146 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28.09.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: TETRA-Netz des Bundesministeriums der Verteidigung [#167491]
Datum
1. Oktober 2019 14:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1146 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28.09.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 28. September 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1146 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1146 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.09…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: TETRA-Netz des Bundesministeriums der Verteidigung [#167491]
Datum
23. Oktober 2019 09:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1146 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.09.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1146 vom 01.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrags vom 28. September 2019 (Bezug 1.) teile ich Ihnen mit, dass sich im Zuge der hierzu durchgeführten hausinterne Recherche die Notwendigkeit herausgestellt hat, eine weitere Dienststelle innerhalb des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung in die Bearbeitung einzubinden. Vor diesem Hintergrund wird die Beantwortung Ihrer Anfrage voraussichtlich nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG erfolgen können. Selbstverständlich komme ich baldmöglichst auf die Erledigung Ihres Anliegens zurück. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1146 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.09…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: TETRA-Netz des Bundesministeriums der Verteidigung [#167491]
Datum
7. November 2019 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1146 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.09.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1146 vom 01.10.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1146 vom 23.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 28. September 2019 (Bezug 1.) mit welchem Sie um Beantwortung der Fragen: "1) Ist das TETRA-Netz des Bundesministeriums der Verteidigung mit der MNC "279" bundesweit ausgebaut oder auf bestimmte Gebiete beschränkt ? 2) Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes ? 2) Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (grobe Größenordnung)? 3) Wer verwaltet die Nutzer dieses TETRA-Netzes (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Ist dies die Autorisierte Stelle des Bundes für den Digitalfunk oder eine andere Stelle?" gebeten haben. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: zu 1) Die Bundeswehr (Bw) im Organisationsbereich BMVg betreibt kein bundesweit flächendeckendes TETRA-Netz. Es ist ein verlegefähiges TETRA- Netz für taktische Kommunikation in der Beschaffung. Weiterhin ist ein TETRAPOL-Netz bereits im Betrieb. Beide Netze könnten (sobald in Nutzung) bei Bedarf zwar überall in Deutschland lokal errichtet werden, sind jedoch nicht permanent in Deutschland in Betrieb. Darüber hinaus ist die Bw Nutzer des BOS-Digitalfunks (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). zu 2) Es existiert derzeit kein eigenes TETRA-Netz der Bw (siehe 1). zu 3) Es existiert derzeit kein eigenes TETRA-Netz der Bw (siehe 1). Die Mitnutzung der Digitalfunk-BOS wird durch die Autorisierte Stelle des Bundes (Bundespolizei, BDBOS) verwaltet. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: TETRA-Netz des Bundesministeriums der Verteidigung [#167491]
Datum
8. November 2019 13:09
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167491