TETRA-Netze der Justizvollzugsanstalten und Jugendstrafanstalten in Rheinland-Pfalz

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Dort sind unter anderem die im Folgenden aufgeführten TETRA Mobilen Netzkennungen (MNC) aufgeführt:

251 JVA Diez
290 JVA Koblenz
338 JVA Frankenthal
355 JSA Schifferstadt

Die folgenden Einrichtungen sind nicht aufgeführt:

JVA Ludwigshafen, JVA Rohrbach, JVA Trier, JVA Wittlich, JSA Wittlich und JVA Zweibrücken

Meine Fragen:

1) Warum sind an den genannten Standorten (JVA Ludwigshafen, JVA Rohrbach, JVA Trier, JVA Wittlich, JSA Wittlich und JVA Zweibrücken) keine TETRA-Digitalfunk-Netze im Einsatz ?

2) Welche anderen Funksysteme sind an den genannten Standorten (JVA Ludwigshafen, JVA Rohrbach, JVA Trier, JVA Wittlich, JSA Wittlich und JVA Zweibrücken) im Einsatz ?

3) Wer verwaltet die oben genannten TETRA-Netze (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems))?
Ist dies die Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS im Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik in Mainz ?

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzage…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Netze der Justizvollzugsanstalten und Jugendstrafanstalten in Rheinland-Pfalz [#167569]
Datum
30. September 2019 10:40
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Dort sind unter anderem die im Folgenden aufgeführten TETRA Mobilen Netzkennungen (MNC) aufgeführt: 251 JVA Diez 290 JVA Koblenz 338 JVA Frankenthal 355 JSA Schifferstadt Die folgenden Einrichtungen sind nicht aufgeführt: JVA Ludwigshafen, JVA Rohrbach, JVA Trier, JVA Wittlich, JSA Wittlich und JVA Zweibrücken Meine Fragen: 1) Warum sind an den genannten Standorten (JVA Ludwigshafen, JVA Rohrbach, JVA Trier, JVA Wittlich, JSA Wittlich und JVA Zweibrücken) keine TETRA-Digitalfunk-Netze im Einsatz ? 2) Welche anderen Funksysteme sind an den genannten Standorten (JVA Ludwigshafen, JVA Rohrbach, JVA Trier, JVA Wittlich, JSA Wittlich und JVA Zweibrücken) im Einsatz ? 3) Wer verwaltet die oben genannten TETRA-Netze (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems))? Ist dies die Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS im Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik in Mainz ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
GZ 4579E19-0003.0002 Antwort zur Anfrage nach dem Transparenzgesetz_Net Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beacht…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 4579E19-0003.0002 Antwort zur Anfrage nach dem Transparenzgesetz_Net
Datum
15. Oktober 2019 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Ministeriums der Justiz: https://jm.rlp.de/de/startseite/ (Ziffern I., II., III. und VIII.). Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch in Papierform.
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Rückruf: GZ 4579E19-0003.0002 Antwort zur Anfrage nach dem Transparenzgesetz_Net [geschwärzt], [geschwärzt] (Minis…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
Rückruf: GZ 4579E19-0003.0002 Antwort zur Anfrage nach dem Transparenzgesetz_Net
Datum
15. Oktober 2019 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
[geschwärzt], [geschwärzt] (Ministerium der Justiz) (JM) möchte die Nachricht "GZ 4579E19-0003.0002 Antwort zur Anfrage nach dem Transparenzgesetz_Net" zurückrufen. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Ministeriums der Justiz: https://jm.rlp.de/de/startseite/ (Ziffern I., II., III. und VIII.). Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch in Papierform.

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AW: Rückruf: GZ 4579E19-0003.0002 Antwort zur Anfrage nach dem Transparenzgesetz_Net [#167569] Sehr geehrteAntrags…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückruf: GZ 4579E19-0003.0002 Antwort zur Anfrage nach dem Transparenzgesetz_Net [#167569]
Datum
15. Oktober 2019 22:19
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>