Textbaustein "Bitte Bescheide sorgfätig aufbewahren da Kopien sonst skostenpflichtig sind" im Jobcenter Leistungsbescheiden (Kreis Warendorf)

In welcher Höhe entsehen Kosten für Kopien/Zweitschriften ?

Werde diese von den Leistungen abgezogen oder muss man in ggf. in Vorleistung treten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2016
  • Frist
    3. Februar 2017
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Jobcenter Kreis Warendorf
Änderungsbescheid hier der Textbaustein im Änderungsbescheid vom 29.12.2016
Von
Jobcenter Kreis Warendorf
Via
Briefpost
Betreff
Änderungsbescheid
Datum
29. Dezember 2016
Status
Warte auf Antwort
71,9 KB
hier der Textbaustein im Änderungsbescheid vom 29.12.2016
<< Anfragesteller:in >>
In welcher Höhe entsehen Kosten für Kopien/Zweitschriften ? Werde diese von den Leistungen abgezogen oder muss m…
An Jobcenter Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Textbaustein "Bitte Bescheide sorgfätig aufbewahren da Kopien sonst skostenpflichtig sind" im Jobcenter Leistungsbescheiden (Kreis Warendorf) [#19699]
Datum
31. Dezember 2016 13:50
An
Jobcenter Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort
In welcher Höhe entsehen Kosten für Kopien/Zweitschriften ? Werde diese von den Leistungen abgezogen oder muss man in ggf. in Vorleistung treten?
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Kreis Warendorf
Textbaustein "Bitte Bescheide sorgfätig aufbewahren da Kopien sonst skostenpflichtig sind" Sehr geehrtA…
Von
Jobcenter Kreis Warendorf
Betreff
Textbaustein "Bitte Bescheide sorgfätig aufbewahren da Kopien sonst skostenpflichtig sind"
Datum
5. Januar 2017 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Kosten für Kopien bzw. Zweitschriften können Sie der aktuellen Arbeitshilfe entnehmen, die auch das Verfahren erläutert. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Kreis Warendorf
AW: Textbaustein "Bitte Bescheide sorgfätig aufbewahren da Kopien sonst skostenpflichtig sind" Sehr geeh…
Von
Jobcenter Kreis Warendorf
Betreff
AW: Textbaustein "Bitte Bescheide sorgfätig aufbewahren da Kopien sonst skostenpflichtig sind"
Datum
5. Januar 2017 11:18
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zu meinem Bedauern hat sich an zwei Stellen die Gebührensatzung verändert (siehe Seite 3 der Arbeitshilfe), so dass entgegen der bisherigen Aussage der Arbeitshilfe andere Kostensätze ab 01.01.2017 gelten: Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4 für die ersten 10 Seiten jeweils 0,70 EUR ab der 11. Seite jeweils 0,40 EUR Individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien Je angefangene 15 Minuten 10,75 EUR Gewährung von Akteneinsicht Gewährung von Akteneinsicht vor Ort oder im Wege des Versands je angefangene 15 Minuten 10,75 EUR Mit freundlichen Grüßen