Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III (gefordertes Auswahlermessen zwischen fünf, abschließend aufgezählten Meldezwecken) werden seit mindestens 2002 deutschlandweit von AAs und JCs i.d.R. die gleichen drei Textbausteine verwandt: a) ‚Gespräch zur beruflichen Situation/Zukunft’; b) ‚Bewerberangebot’; c) ‚Leistungsangelegenheiten’. Bei a) handelt es sich um eine Passepartout-Begründung, die auf alle arbeitsfähigen Personen in Arbeit oder ohne Arbeit passt und die mindestens auf die Meldezwecke Nr. 1, 2 und 3 beziehbar ist. Begründung b) und c) sind unverständlich. Bezüglich b) ist nicht erkennbar, ob Inhalt des Meldetermins das Angebot von Stellenangeboten sein soll, dass die Behörde dem eingeladenen Leistungsempfänger machen will, oder ob die Behörde Bewerbungen sehen möchte, die der Leistungsempfänger verfasst und versandt hat, oder ob etwas ganz anderes, Drittes gemeint ist.

Angesichts der Tatsache, dass deutschlandweit die gleichen drei Textbausteine für fünf verschiedene Meldezwecke (gemäß § 309 Abs. 2 SGB III) verwandt werden, ist davon auszugehen, dass es hierfür Textbausteinsammlungen gibt.

Bitte veröffentlichen Sie die Textbausteinsammlungen, die die Agentur für Arbeit Berlin Mitte ihren Mitarbeitern/innen für die schriftliche Kommunikation zur Verfügung stellt. Bitte veröffentlichen Sie sie als Scans der Originale, damit erkennbar ist, welche Textbausteinbegründung welchem Meldezweck zugeordnet ist. Um Erledigung so schnell wie möglich, spätestens binnen eines Monats wird gebeten.

Ich gehe davon aus, dass § 2 Satz 2 IFGGebV einschlägig ist und somit grundsätzlich keine Gebühren erhoben werden. Bitte stellen Sie die Dokumente als Scans, d.h. einfache elektronische Kopien, zur Verfügung, die im übrigen in § 3 IFGGebV nicht bezeichnet und gemäß § 7 Nr. 3 BGebG kostenfrei zur Verfügung zu stellen sind.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2018
  • Frist
    10. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 …
An Agentur für Arbeit Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III [#30639]
Datum
7. Juni 2018 15:23
An
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III (gefordertes Auswahlermessen zwischen fünf, abschließend aufgezählten Meldezwecken) werden seit mindestens 2002 deutschlandweit von AAs und JCs i.d.R. die gleichen drei Textbausteine verwandt: a) ‚Gespräch zur beruflichen Situation/Zukunft’; b) ‚Bewerberangebot’; c) ‚Leistungsangelegenheiten’. Bei a) handelt es sich um eine Passepartout-Begründung, die auf alle arbeitsfähigen Personen in Arbeit oder ohne Arbeit passt und die mindestens auf die Meldezwecke Nr. 1, 2 und 3 beziehbar ist. Begründung b) und c) sind unverständlich. Bezüglich b) ist nicht erkennbar, ob Inhalt des Meldetermins das Angebot von Stellenangeboten sein soll, dass die Behörde dem eingeladenen Leistungsempfänger machen will, oder ob die Behörde Bewerbungen sehen möchte, die der Leistungsempfänger verfasst und versandt hat, oder ob etwas ganz anderes, Drittes gemeint ist. Angesichts der Tatsache, dass deutschlandweit die gleichen drei Textbausteine für fünf verschiedene Meldezwecke (gemäß § 309 Abs. 2 SGB III) verwandt werden, ist davon auszugehen, dass es hierfür Textbausteinsammlungen gibt. Bitte veröffentlichen Sie die Textbausteinsammlungen, die die Agentur für Arbeit Berlin Mitte ihren Mitarbeitern/innen für die schriftliche Kommunikation zur Verfügung stellt. Bitte veröffentlichen Sie sie als Scans der Originale, damit erkennbar ist, welche Textbausteinbegründung welchem Meldezweck zugeordnet ist. Um Erledigung so schnell wie möglich, spätestens binnen eines Monats wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass § 2 Satz 2 IFGGebV einschlägig ist und somit grundsätzlich keine Gebühren erhoben werden. Bitte stellen Sie die Dokumente als Scans, d.h. einfache elektronische Kopien, zur Verfügung, die im übrigen in § 3 IFGGebV nicht bezeichnet und gemäß § 7 Nr. 3 BGebG kostenfrei zur Verfügung zu stellen sind. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Automatische Antwort Agentur für Arbeit: Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach = A7 3…
Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Betreff
Automatische Antwort Agentur für Arbeit: Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach = A7 309 Abs. 2 SGB III [#30639]
Datum
7. Juni 2018 15:24
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Aktuell erreichen uns viele Anfragen. Bis wir uns wieder bei Ihnen melden, kann es deshalb bis zu 5 Arbeitstage dauern. Bitte geben Sie uns diese Zeit. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Anfrage Textbausteine vom 07.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte teilen Sie mir eine ladungsfähige Adresse …
Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Betreff
Anfrage Textbausteine vom 07.06.2018
Datum
13. Juni 2018 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte teilen Sie mir eine ladungsfähige Adresse mit, damit der Bescheid zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Textbausteine vom 07.06.2018 [#30639] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreib…
An Agentur für Arbeit Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Textbausteine vom 07.06.2018 [#30639]
Datum
16. Juni 2018 07:29
An
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich kann Ihre Antwort vom 13.6.2018 jedoch nicht auf meine Anfrage beziehen. Was meinen Sie mit 'Bescheid' und 'ladungsfähige Adresse'? Handelt es sich bei Ihrer Antwort um einen Textbaustein? Falls ja, bitte leiten Sie meine Anfrage an eine/n Mitarbeiter/in weiter, die/der in der schriftlichen Kommunikation mit Bürgern/innen frei formulierte Sätze verwenden darf. Da es nicht das erste Mal ist, dass ich von der Agentur für Arbeit auf eine Anfrage eine (Textbaustein-)Antwort erhalte, die in keinem Bezug zu meiner Anfrage steht: Könnten Sie Ihre Vorgesetzten vielleicht bitten, der Textbausteinsammlung einen Textbaustein hinzuzufügen, der Bürgern/innen mitteilt, wenn Mitarbeiter/innen der Agentur für Arbeit auf Anfragen nicht antworten können, weil die Textbautsteinsammlung keinen passenden Textbaustein enthält? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
AW: Anfrage Textbausteine vom 07.06.2018 [#30639] Sehr geehrtAntragsteller/in leider kann ich nicht nachvollziehe…
Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Betreff
AW: Anfrage Textbausteine vom 07.06.2018 [#30639]
Datum
18. Juni 2018 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider kann ich nicht nachvollziehen, wieso Sie darauf kommen, dass ich hier mit Textbausteinen arbeite. Gerne bearbeite ich Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, benötige aber eine Adresse, an die ich den Bescheid schicken kann, da nur der klassische Postweg (Briefpost) möglich ist. Sollten Sie mir keine Adressdaten Ihrer Person zur Verfügung stellen, dann betrachte ich die Angelegenheit als abgeschlossen. Weitere Nachricht erhalten Sie auf diesem Weg nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Anfrage Textbausteine vom 07.06.2018 [#30639] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Kl…
An Agentur für Arbeit Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage Textbausteine vom 07.06.2018 [#30639]
Datum
18. Juni 2018 21:31
An
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Klarstellung. Sie fragen, wie ich darauf kam, dass Ihre Email aus Textbausteinen komponiert sein könnte. Ich kam darauf, weil Sie um eine "ladungsfähige Adresse" baten, um einen "Bescheid" zuzusenden. Beide Termini passen nicht in den Kommunikationskontext: eine Anfrage nach dem IFG. Ich habe meine Postadresse jetzt in das entsprechende Formular von FragdenStaat eingegeben. Vielen Dank für die Zusendung im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III
Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Via
Briefpost
Betreff
Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III
Datum
19. Juni 2018
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort vom 19.6.2018, die Sie mir an meine Pr…
An Agentur für Arbeit Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III [#30639]
Datum
29. Juni 2018 11:02
An
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort vom 19.6.2018, die Sie mir an meine Privatadresse zukommen ließen. (Ich habe sie hier hochgeladen, damit unsere Kommunikation für Andere nachvollzogen werden kann.) 1) Ich hatte in meiner Anfrage vom 7. Juni 2018 um die Bekanntgabe der Textbausteinsammlung gebeten, die für Meldeaufforderungen von den Mitarbeitern/innen der Agentur für Arbeit Berlin Mitte verwendet werden. Sie teilen mit, dass es in Ihrer Dienststelle kein Textbausteinsystem gebe und die Meldeaufforderungen mittels WORD-Dokumenten erstellt werden. Mir ist von ehemaligen Mitarbeitern/innen der BA mitgeteilt worden, dass die von Ihnen erwähnten WORD-Dokumente jene Textbausteine enthalten, um deren Veröffentlichung ich die Agentur für Arbeit Berlin Mitte am 7. Juni bat. Es soll sich meinen Informationen nach bei den WORD-Dokumenten um Templates handeln. Es soll u.a. ein Template für das ‚Erstgespräch’, ein Template für die ‚Folgeeinladung’ (im Fall eines Meldeversäumnisses) etc. geben. Das Template soll jeweils u.a. die Begründung des Verwaltungsakts (Meldezweck) und die Ermächtigungsgrundlage enthalten. Bitte veröffentlichen Sie sämtliche Templates im WORD-Format, die in der Agentur für Arbeit Berlin Mitte für Meldeaufforderungen seit 2013 verwandt werden (sollte sich der Pool der Templates in den vergangenen fünf Jahren geändert habe, wird gebeten, die Dateien mit den Templates so zu kennzeichnen, dass erkennbar ist, welches Template in welchem Zeitraum verwendet wurde). Bitte laden Sie die Dokumente möglichst auf FragdenStaat hoch, damit sie allen Bürgern/innen zugänglich sind. 2) Sie teilen in Ihrer Antwort vom 19.6.2018 weiterhin mit, dass die von der Agentur für Arbeit Berlin Mitte versandten Schreiben „immer Anlass- und Fallbezogen“ erstellt werden. Die gesetzlichen Anforderungen für rechtmäßige Meldeaufforderungen sind gemäß § 309 Abs. 2 SGB III nicht nur ‚Anlass- und Fallbezogenheit’, sondern auch die Benennung eines Meldezwecks aus einer Liste von fünf Meldezwecken, die in § 309 Abs. 2 SGB III abschließend benannt sind. Die Verfolgung des Meldezwecks muss erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein und es darf kein milderes Mittel (Telefonat, Fax, Email, Brief z.B.) als eine Meldeaufforderung zur Verfügung stehen. Den ausgewählten Meldezweck muss die Behörde realistischerweise verfolgen können. Um diese Anforderung zu erfüllen, muss der Arbeitsvermittler sich mit den Angaben des Arbeitslosen in der Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung vertraut machen und auf dieser Grundlage erwägen, welchen der in § 309 Abs. 2 SGB III genannten Meldezwecke er verfolgen will. Erfüllt eine Meldeaufforderung die oben genannten Kriterien nicht, so war sie rechtswidrig bzw. nichtig. Mir liegen u.a. in Serie versandte Meldeaufforderungen vor, die von der Agentur für Arbeit Berlin Mitte an einen Adressaten versandt wurden, der nachweislich nicht arbeitslos gemeldet war, sondern in Beschäftigung. Bitte erklären Sie, wie Ihrer Kenntnis der Verfahrensweisen in Ihrer Dienststelle nach solche Meldeaufforderungen zustande gekommen sein können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage zur Vorlage der Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeauffo…
An Agentur für Arbeit Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage vom 7.6.2018 - Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III [#30639]
Datum
17. Juli 2018 07:15
An
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage zur Vorlage der Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III vom 07.06.2018 (#30639) wurde von der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nicht beantwortet. Bitte leiten Sie meine Anfrage an eine/n Mitarbeiter/in weiter, die/der Anfragen frist- und pflichtgemäß beantwortet. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Aktuell erreichen uns vi…
Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Betreff
Automatische Antwort Agentur für Arbeit: Meine Anfrage vom 7.6.2018 - Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III [#30639]
Datum
17. Juli 2018 07:15
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Aktuell erreichen uns viele Anfragen. Bis wir uns wieder bei Ihnen melden, kann es deshalb bis zu 8 Arbeitstage dauern. Bitte geben Sie uns diese Zeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie meine Anfrage vom 7.6.2018 (mit Präzisierung der Anfrage vom…
An Agentur für Arbeit Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage vom 7.6.2018 - Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III [#30639]
Datum
8. August 2018 15:00
An
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie meine Anfrage vom 7.6.2018 (mit Präzisierung der Anfrage vom 29.6.2018 und Erinnerung an die ausstehende Antwort vom 17.7.2018). Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Textbausteinsammlung für Begründungen von Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III“ [#30639] [#30639]
Datum
3. Januar 2019 13:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Obwohl gemäß Auskunft der Bundesagentur für Arbeit, die Behörde "rund 50" "Mustereinladungen zu allen denkbaren Einladungsvariationen" ihren Geschäftsstellen zur Verfügung stellt, aus denen sich die Geschäftsstellen eigene Textbausteinsammlungen zusammenstellen und obwohl konkrete von der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte erlassene Meldeaufforderungen zeigen, dass sie vorgegebenen Mustern folgen und mit Textbausteinen begründet werden, die fallunabhängig sind, teilt die Agentur für Arbeit Berlin-Mitte mit, sie würde keine Textbausteinsammlung verwenden. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30639 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 30639.pdf - 2018-06-19_1-agentur-fur-arbeit-antwort-fragdenstaat.pdf Anfragenr: 30639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
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Datum
16. Januar 2019 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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