The practice of mobile phone data extraction for intercepted migrants in Germany

Fragen zur Praxis der Extraktion von Handydaten bei abgefangenen Migranten in Deutschland

1. Fordert irgendeine Behörde in Deutschland (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Grenzbeamte, Strafverfolgungsbeamte und Einwanderungsbeamte) außerhalb des förmlichen Asylverfahrens in den Ämtern des BAMF aufgegriffene Migranten (d. h. Migranten ohne gültige Genehmigung zur Einreise oder zum Aufenthalt in Deutschland) auf, ihre Mobiltelefone oder andere Datenträger abzugeben? Bitte erläutern Sie die Einzelheiten dieser Praxis unter Angabe der beteiligten Behörden, des Zeitrahmens und des geografischen Geltungsbereichs.

Wenn ja, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen:

2. Bitte geben Sie die Bundesländer/Städte an, in denen diese Praxis stattfindet.

3. Bitte geben Sie an, wie viele Mobiltelefone - oder andere Datenträger - bis heute auf diese Weise bei Migranten beschlagnahmt wurden (d.h. Beschlagnahme außerhalb des förmlichen Asylverfahrens in den BAMF-Amtsstellen). Geben Sie bitte zusätzlich an, wie viele abgefangene Migranten aufgrund von Handyfunden aus Deutschland abgeschoben wurden.

4. Bitte geben Sie an, wie lange Handys von abgefangenen Migranten maximal beschlagnahmt werden.

5. Bitte geben Sie an, ob die auf diese Weise beschlagnahmten Mobiltelefone anschließend im Asylverfahren als Beweismittel verwendet werden, wenn ein abgefangener Migrant in Deutschland Asyl beantragt.

6. Bitte stellen Sie die politischen Dokumente im Zusammenhang mit dieser Praxis zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • Ein:e Follower:in
Derya Ozkul
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen zur Praxis der Extraktion von …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Derya Ozkul
Betreff
The practice of mobile phone data extraction for intercepted migrants in Germany [#273576]
Datum
20. März 2023 13:18
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen zur Praxis der Extraktion von Handydaten bei abgefangenen Migranten in Deutschland 1. Fordert irgendeine Behörde in Deutschland (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Grenzbeamte, Strafverfolgungsbeamte und Einwanderungsbeamte) außerhalb des förmlichen Asylverfahrens in den Ämtern des BAMF aufgegriffene Migranten (d. h. Migranten ohne gültige Genehmigung zur Einreise oder zum Aufenthalt in Deutschland) auf, ihre Mobiltelefone oder andere Datenträger abzugeben? Bitte erläutern Sie die Einzelheiten dieser Praxis unter Angabe der beteiligten Behörden, des Zeitrahmens und des geografischen Geltungsbereichs. Wenn ja, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen: 2. Bitte geben Sie die Bundesländer/Städte an, in denen diese Praxis stattfindet. 3. Bitte geben Sie an, wie viele Mobiltelefone - oder andere Datenträger - bis heute auf diese Weise bei Migranten beschlagnahmt wurden (d.h. Beschlagnahme außerhalb des förmlichen Asylverfahrens in den BAMF-Amtsstellen). Geben Sie bitte zusätzlich an, wie viele abgefangene Migranten aufgrund von Handyfunden aus Deutschland abgeschoben wurden. 4. Bitte geben Sie an, wie lange Handys von abgefangenen Migranten maximal beschlagnahmt werden. 5. Bitte geben Sie an, ob die auf diese Weise beschlagnahmten Mobiltelefone anschließend im Asylverfahren als Beweismittel verwendet werden, wenn ein abgefangener Migrant in Deutschland Asyl beantragt. 6. Bitte stellen Sie die politischen Dokumente im Zusammenhang mit dieser Praxis zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Derya Ozkul Anfragenr: 273576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273576/ Postanschrift Derya Ozkul << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Derya Ozkul
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Ozkul, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] The practice of mobile phone data extraction for intercepted migrants in Germany [#273576]
Datum
20. März 2023 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ozkul, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.03.2023, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1080 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 20.04.2023. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Ozkul, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben, da die …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] The practice of mobile phone data extraction for intercepted migrants in Germany [#273576]
Datum
29. März 2023 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ozkul, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben, da die Einziehung von Mobiltelefonen durch andere Behörden außerhalb des förmlichen Asylverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fällt. Ob und ggf. wie andere Behörden in Deutschland Migranten zur Abgabe ihrer Mobiltelefone auffordern, bitte ich bei den betroffenen Behörden zu erfragen. Inwiefern andere Behörden ermächtigt sind, Datenträger von aufgegriffenen Ausländern einzubehalten und auszulesen ist in den jeweiligen Gesetzen öffentlich einsehbar und kann dort nachgelesen werden. Die Zuständigkeit des BAMF beschränkt sich in diesem Fall auf das förmliche Asylverfahren, das Sie ihn Ihrer Frage ausdrücklich ausgenommen haben. Mit freundlichen Grüßen
Derya Ozkul
Dear Mrs. Anna Lena Helmreich, thank you for your reply. In this case, could you have my 5th Answer the question…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Derya Ozkul
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] The practice of mobile phone data extraction for intercepted migrants in Germany [#273576]
Datum
29. März 2023 11:06
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Dear Mrs. Anna Lena Helmreich, thank you for your reply. In this case, could you have my 5th Answer the question regarding the use of mobile phone data that other authorities read out? Can this externally obtained data be used as evidence in the BAMF's asylum procedure? Thank you very much and best regards, Derya Ozkul Anfragenr: 273576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273576/ Postanschrift Derya Ozkul << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Liebe Frau Ozkul, nach einer Abfrage der hausintern beteiligten Abteilungen kann ich Ihnen mitteilen, dass eine s…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [NdB INFO: URL entschaerft] AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] The practice of mobile phone data extraction for intercepted migrants in Germany [#273576]
Datum
30. März 2023 10:15
Status
Liebe Frau Ozkul, nach einer Abfrage der hausintern beteiligten Abteilungen kann ich Ihnen mitteilen, dass eine solche Praxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht stattfindet. Für die rechtlichen Grundlagen, insbesondere den Amtsermittlungsgrundsatz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in eigener Zuständigkeit, die Mitwirkungspflichten des Antragstellenden, sowie die Beweismittel im Asylverfahren verweise ich auf die §§ 15, 15a, 16, 5 AslyG. Mit freundlichen Grüßen,

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Derya Ozkul
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bestätigung, dass die von anderen Behörden erhobenen Handydaten…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Derya Ozkul
Betreff
AW: [NdB INFO: URL defused] AW: [EXTERN][NdB INFO: URL defused] The practice of mobile phone data extraction for intercepted migrants in Germany [#273576]
Datum
30. März 2023 12:39
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bestätigung, dass die von anderen Behörden erhobenen Handydaten im Asylverfahren des BAMF nicht verwendet werden. Mit freundlichen Grüßen, Derya Ozkul Anfragenr: 273576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273576/ Postanschrift Derya Ozkul << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>