The practice of mobile phone data extraction for intercepted migrants in Germany
Fragen zur Praxis der Extraktion von Handydaten bei abgefangenen Migranten in Deutschland
1. Fordert irgendeine Behörde in Deutschland (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Grenzbeamte, Strafverfolgungsbeamte und Einwanderungsbeamte) außerhalb des förmlichen Asylverfahrens in den Ämtern des BAMF aufgegriffene Migranten (d. h. Migranten ohne gültige Genehmigung zur Einreise oder zum Aufenthalt in Deutschland) auf, ihre Mobiltelefone oder andere Datenträger abzugeben? Bitte erläutern Sie die Einzelheiten dieser Praxis unter Angabe der beteiligten Behörden, des Zeitrahmens und des geografischen Geltungsbereichs.
Wenn ja, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen:
2. Bitte geben Sie die Bundesländer/Städte an, in denen diese Praxis stattfindet.
3. Bitte geben Sie an, wie viele Mobiltelefone - oder andere Datenträger - bis heute auf diese Weise bei Migranten beschlagnahmt wurden (d.h. Beschlagnahme außerhalb des förmlichen Asylverfahrens in den BAMF-Amtsstellen). Geben Sie bitte zusätzlich an, wie viele abgefangene Migranten aufgrund von Handyfunden aus Deutschland abgeschoben wurden.
4. Bitte geben Sie an, wie lange Handys von abgefangenen Migranten maximal beschlagnahmt werden.
5. Bitte geben Sie an, ob die auf diese Weise beschlagnahmten Mobiltelefone anschließend im Asylverfahren als Beweismittel verwendet werden, wenn ein abgefangener Migrant in Deutschland Asyl beantragt.
6. Bitte stellen Sie die politischen Dokumente im Zusammenhang mit dieser Praxis zur Verfügung.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. März 2023
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22. April 2023
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