Theater in Berlin

eine Auflistung aller
- Staatstheater
- Landesbühnen
- Kommunaltheater
- Theater in privater Trägerschaft und
- Freien Theater
in Berlin und in welchem Umfang diese jeweils pro Jahr gefördert werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Theater in Berlin [#170232]
Datum
11. November 2019 14:26
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung aller - Staatstheater - Landesbühnen - Kommunaltheater - Theater in privater Trägerschaft und - Freien Theater in Berlin und in welchem Umfang diese jeweils pro Jahr gefördert werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Theater in Berlin # 170232; Ihre Anfrage nach IFG
Datum
14. November 2019 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,0 KB


https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/haushaltsplan/artikel.5697.php Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Mail vom 11.11.2019, worin Sie um eine näher beschriebene Auflistung bitten. Eine Auflistung aller geförderten kulturellen Einrichtungen ergibt sich aus dem Haushaltsplan für das Land Berlin, den Sie selbst einsehen können. Dafür habe ich Ihnen oben den Link eingefügt. Falls Sie darüber hinaus Angaben haben bzw. Unterlagen einsehen wollen, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen