Theater in Rheinland-Pfalz

eine Auflistung aller
- Staatstheater
- Landesbühnen
- Kommunaltheater
- Theater in privater Trägerschaft und
- Freien Theater
in Rheinland-Pfalz und in welchem Umfang diese jeweils pro Jahr gefördert werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2019
  • Frist
    14. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung a…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Theater in Rheinland-Pfalz [#170310]
Datum
12. November 2019 18:59
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung aller - Staatstheater - Landesbühnen - Kommunaltheater - Theater in privater Trägerschaft und - Freien Theater in Rheinland-Pfalz und in welchem Umfang diese jeweils pro Jahr gefördert werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Theater in Rheinland-Pfalz“ vom 12.11.2019 (#170…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Theater in Rheinland-Pfalz [#170310]
Datum
14. Dezember 2019 17:13
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Theater in Rheinland-Pfalz“ vom 12.11.2019 (#170310) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170310

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihres Antrags auf Auskunft sende ich Ihnen anbei eine Auflistung &qu…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Theater in Rheinland-Pfalz [#170310]
Datum
18. Dezember 2019 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihres Antrags auf Auskunft sende ich Ihnen anbei eine Auflistung "Theater in Rheinland-Pfalz". Erläuternd dazu bitte ich Folgendes zu beachten: 1) Dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sind nicht alle professionellen freien Theater, Theater in privater Trägerschaft und Amateurtheater in Rheinland-Pfalz bekannt. Es gibt kein Verzeichnis, aus dem diese Information hervorginge. Wir kennen zuverlässig nur jene Theater, die eine Förderantrag bei uns stellen. Bei der Auskunft zur Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz haben wir deshalb in der beigefügten Liste nicht nur jene Theater aufgenommen, die im Jahr 2019 eine Landesförderung erhalten haben, sondern auch jene, die uns zwar bekannt sind, die in diesem Jahr jedoch keinen Förderantrag gestellt bzw. diesen zurückgezogen haben. 2) Sie bitten um Auskunft darüber, "in welchem Umfang" die Theater "jeweils pro Jahr gefördert werden." Dazu ist anzumerken, dass die Theaterförderung nicht statisch ist, sondern sich nach den jeweils nachgewiesenen Fehlbedarfen richtet. Damit variiert die beantragte Förderung in den meisten Fällen von Jahr zu Jahr. Die beigefügte Übersicht weist die Förderung der Theater aus Mitteln des rheinland-pfälzischen Landeshaushalts 2019 aus. Andere Förderungen sind uns nicht bekannt und können deshalb hier nicht genannt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese amtliche Information kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Mainz schriftlich, nach Maßgabe des § 55 a der Verwaltungsgerichtsordnung durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die Beklagte oder den Beklagten sowie den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und die angefochtene Verfügung soll in Abschrift beigefügt werden. Falls die Klage schriftlich oder zu Protokoll erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Mit freundlichen Grüßen