Theater in Sachsen

eine Auflistung aller
- Staatstheater
- Landesbühnen
- Kommunaltheater
- Theater in privater Trägerschaft und
- Freien Theater
in Sachsen und in welchem Umfang diese jeweils pro Jahr gefördert werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. November 2019
  • Frist
    14. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung al…
An Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Theater in Sachsen [#170297]
Datum
12. November 2019 12:49
An
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung aller - Staatstheater - Landesbühnen - Kommunaltheater - Theater in privater Trägerschaft und - Freien Theater in Sachsen und in welchem Umfang diese jeweils pro Jahr gefördert werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sehr geehrteAntragsteller/in ein Großteil der von Ihnen gewünschten Informationen fällt nicht in unseren Zuständi…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Betreff
AW: Theater in Sachsen [#170297]
Datum
15. November 2019 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ein Großteil der von Ihnen gewünschten Informationen fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich. Dieser umfasst lediglich die Staatstheater, also Staatsschauspiel und Semperoper. Im aktuellen Doppelhaushalt finden Sie Angaben zu den Mitteln, die diesen Häusern zur Verfügung gestellt werden. Veröffentlicht ist der Einzelplan unseres Hauses unter https://www.finanzen.sachsen.de/download/EP12_DHH_2019_2020.pdf. Die Sächsischen Landesbühnen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums. Ihrem Wunsch, Ihre Anfrage an zuständige Behörden weiterzuleiten, steht der Widerspruch zur Weitergabe Ihrer Daten entgegen. Daher müssten Sie sich bitte selbst an die zuständige Behörde wenden. Für kommunale Einrichtungen sind die Kommunen zuständig. Mit freundlichen Grüßen