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Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk Husum

Es existieren mehrere Vereinbarungen zwischen dem Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk (TSBW) und den Staatlichen Behörden, welche es laut aussage des des TSBW, diesem ermöglicht mehrere Richtlinien der Ausbildungs-, Sozial- und Rehabilitationsgesetzes zu Ignorieren. Von daher die bitte um Aktenauskunft aller, TSBW betreffenden Verträge und Vereinbarungen beim Sozialamt und Arbeitsamt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk Husum
Datum
2. August 2011 10:30
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Es existieren mehrere Vereinbarungen zwischen dem Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk (TSBW) und den Staatlichen Behörden, welche es laut aussage des des TSBW, diesem ermöglicht mehrere Richtlinien der Ausbildungs-, Sozial- und Rehabilitationsgesetzes zu Ignorieren. Von daher die bitte um Aktenauskunft aller, TSBW betreffenden Verträge und Vereinbarungen beim Sozialamt und Arbeitsamt.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW:WG: Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk Husum
Datum
2. August 2011 14:00
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Erwartungen, die Sie mit Ihrer E-Mail verbunden haben, nicht zu entsprechen vermag. Im Rahmen der Zuständigkeiten und Befugnisse gibt es keine Möglichkeit, den von Ihnen geschilderten Sachverhalt im Bundesministerium für Bildung und Forschung zu überprüfen bzw. hierzu eine wertende Stellungnahme abzugeben. Die Zuständigkeit liegt hier beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. beim Landeskultusministerium: www.bmas.bund.de Email: <<email address>> http://www.kmk.org/wir-ueber-uns/kultus… Dieses Schreiben ist im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch die Mitarbeiter des Service-Centers des BMBF erstellt worden, dient Ihrer Information und schließt Rechtsverbindlichkeit aus. Mit freundlichem Gruß Petra Cegla <<email address>> BMBF - Service - Center - Publikationsbestellungen 01805 26 23 02 (Vanity: 01805 BMBF02) - per Fax 01805 26 23 03 (Vanity: 01805 BMBF03) - BAföG - Hotline 0800 2 23 63 41 (Vanity: 0800 BAFOEG1) - Meister-BAföG - Hotline 0800 6 22 36 34 (Vanity: 0800 MBAFOEG) - Hochschuldienstrechtsreform - Hotline 0800 2 62 34 74 (Vanity: 0800 BMBF HRG) - Bildungsprämie 0800 2 62 30 00 (Vanity: 0800 BMBF 000) - Initiative Technikum 0800 2 62 30 01 (Vanity: 0800 BMBF 001) - Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" (Ganztagsschule) 0800 2 62 30 04 (Vanity: 0800 BMBF 004) - Beratungstelefon Forschungsförderung 0800 2 62 30 08 (Vanity: 0800 BMBF 008) - Lotsendienst für Unternehmen 0800 2 62 30 09 (Vanity: 0800 BMBF 009) (0180 5 = Festpreis a. d. deutschen Festnetzen 14 ct/min, höchstens 42 ct/min a. d. deutschen Mobilfunknetzen) (0800 = gebührenfrei) Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Weiterleitung oder Kopieren, auch auszugsweise, darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Absenders erfolgen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. The information provided in this e-mail is confidential and is for the sole use of the recipient(s). It may not be disclosed, copied or distributed in any form without the obtained permission in writing of the sender and to the extent that it is passed on care must be taken to ensure that this is in a form which accurately reflects the information presented here. While the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no warranty and representation is given to this effect and no responsibility can be accepted by the sender to any end users for any action on the basis of the information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and delete this e-mail.
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