Thesenpapier aus Ihrem Haus

Das gut 80 Seiten umfassende Papier zum Corona Krisen Management auf Briefkopf des Bundesinnenministeriums unter Bezeichnung der Krisenmanagement Maßnahmen als „ globaler Fehlalarm“,welches Grundlage einer Vielzahl von Pressemeldungen am 10.5.2020 gewesen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
Gudrun Klink
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das gut 80 …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Gudrun Klink
Betreff
Thesenpapier aus Ihrem Haus [#186413]
Datum
12. Mai 2020 09:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das gut 80 Seiten umfassende Papier zum Corona Krisen Management auf Briefkopf des Bundesinnenministeriums unter Bezeichnung der Krisenmanagement Maßnahmen als „ globaler Fehlalarm“,welches Grundlage einer Vielzahl von Pressemeldungen am 10.5.2020 gewesen ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gudrun Klink Anfragenr: 186413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186413
Mit freundlichen Grüßen Gudrun Klink
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2427 Sehr geehrte Frau Klink, Ih…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Thesenpapier aus Ihrem Haus [#186413] -
Datum
12. Mai 2020 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2427 Sehr geehrte Frau Klink, Ihr IFG Antrag ist hier eingegangen. Leider wurde Ihre Postanschrift mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unvollständig weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang der erbetenen Daten aussetze. Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Klink
Sehr geehrte [geschwärzt], Meine Anschrift [geschwärzt], [geschwärzt] ... Mit freundlichen Grüßen Gudrun Klink …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Gudrun Klink
Betreff
AW: Thesenpapier aus Ihrem Haus [#186413] - [#186413]
Datum
12. Mai 2020 20:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], Meine Anschrift [geschwärzt], [geschwärzt] ... Mit freundlichen Grüßen Gudrun Klink Anfragenr: 186413 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Gudrun Klink
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gudrun Klink
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Thesenpapier aus Ihrem Haus“ [#186413] [#186413]
Datum
6. Juni 2020 09:13
An
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186413 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich nur ein Schreiben mit Allgemeinplätzen gekam, aber nicht das gewünschte Thesenpapier. Es wird nicht auf die eigentliche Frage eingegangen. Mit freundlichen Grüßen Gudrun Klink … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Gudrun Klink Anhänge: - 186413.pdf Anfragenr: 186413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186413
Gudrun Klink
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gudrun Klink
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Thesenpapier aus Ihrem Haus“ [#186413] [#186413]
Datum
6. Juni 2020 09:18
An
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186413 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich nur eine nichtssagende Antwort erhielt. Pressemitteilung 10. Mai 2020 Seite 1 von 2 Mitarbeiter des BMI verbreitet Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement Ausarbeitung erfolgte außerhalb der Zuständigkeit sowie ohne Auftrag und Autorisierung Ein Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hat in einem mehrseitigen Dokument unter Verwendung des BMI-Briefkopfes und der dienstlichen Kommunikationskanäle seine kritische Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung verbreitet. Die Ausarbeitung erfolgte nach bisheriger Kenntnis auch unter Beteiligung Dritter, außerhalb des BMI. Hierzu erklärt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: 1.) Die Bundesregierung hat in Folge der Corona-Infektionsgefahren zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen, um die Infektionskette im Inland und im grenzüberschreitenden Verkehr zu unterbrechen. Diese werden innerhalb der Bundesregierung fortlaufend abgewogen und regelmäßig mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder abgestimmt. Viele Länder dieser Welt und die meisten Länder in Europa haben ähnliche Maßnahmen ergriffen, zum Teil gehen die Einschränkungen über die in Deutschland geltenden Regelungen hinaus. Das Infektionsgeschehen in Deutschland ist im internationalen Vergleich bislang eher niedrig. Die ergriffenen Maßnahmen wirken. 2.) Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Dies gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, solange dies auf dem Boden der Verfassung erfolgt. Der Mitarbeiter des BMI hat seine Privatmeinung und ggf. die Meinung anderer an dem Papier Beteiligter zusammengefasst und verbreitet. Diese eigenständig vorgenommene „Analyse“ erfolgte außerhalb der sachlichen Zuständigkeit des Verfassers sowie der Organisationseinheit im BMI, für die er tätig war. Für diese Zusammenstellung gab es weder einen Auftrag, noch eine Autorisierung. Eine strukturelle Einbindung aller am Krisenstab beteiligten Organisationseinheiten, wie sonst bei seriösen Analysen zwingend erforderlich und üblich, erfolgte hier nicht. 3.) Es ist nicht akzeptabel und mit den allgemeinen Pflichten im öffentlichen Dienst nicht vereinbar, wenn private Meinungsäußerungen und Gedankensammlungen unter Verwendung Alt-Moabit 140 10557 Berlin Tel. +49 30 18 681- 11022 Tel. +49 30 18 681- 11023 Tel. +49 30 18 681- 11089 <<E-Mail-Adresse>> www.bmi.bund.de Verantwortlich: Steve Alter Redaktion: Björn Grünewälder Daniil Kushnerovich Dr. Markus Lammert Katja Ullrich-Zeßner Dr. Christina Wendt Seite 2 von 2 behördlicher Symbole, z.B.: dem offiziellen Briefkopf, verfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise wird der Anschein erweckt, die Privatmeinung gebe die offizielle Auffassung einer Behörde wieder. Durch innerdienstliche Maßnahmen wurde zwischenzeitlich sichergestellt, dass der Verfasser des Schreibens nicht weiter den unzutreffenden Eindruck erwecken kann, er handele insoweit für oder im Namen des BMI. Die weitere Sachaufklärung erfolgt im Rahmen der dafür gegebenen Verfahren auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften.… Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Gudrun Klink Anhänge: - 186413.pdf Anfragenr: 186413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186413
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0521 Sehr …
Von
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Thesenpapier aus Ihrem Haus“ [#186413]
Datum
24. Juni 2020 08:44
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0521 Sehr geehrte [geschwärzt], wie mir das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mitgeteilt hat, war Ihr Antrag bisher noch nicht beschieden worden. Nunmehr sei jedoch der endgültige Bescheid versandt worden. Ich gehe daher zunächst von einer Erledigung Ihrer Eingabe aus. Sollten Sie weitere Nachfragen haben, können Sie sich gerne erneut an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ************************************************************************************* [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]