Thesenpapiere u. Ä. zur Verschlankung Ihrer Behörde und Abgabe von Kompetenzen an den Bundesdatenschutzbeauftragten (mit Ausnahme z. B. der Aufsicht über hessiche Landesbehörden zur Wahrung des Föderalismusbildes)

Wozu braucht man - Föderalismus mitberücksichtigt - eine hessische Aufsichtsbehörde nach dem Unionsrecht in unserem Mitgliedsstaat (BRD) und gibt es in Ihren Informationssammlungen Thesenpapiere u. Ä. zur Verschlankung Ihrer Behörde und Abgabe von Kompetenzen an den Bundesdatenschutzbeauftragten (mit Ausnahme z. B. der Aufsicht über hessiche Landesbehörden zur Wahrung des Föderalismusbildes)?

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juli 2022
  • Frist
    17. August 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wozu braucht …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Thesenpapiere u. Ä. zur Verschlankung Ihrer Behörde und Abgabe von Kompetenzen an den Bundesdatenschutzbeauftragten (mit Ausnahme z. B. der Aufsicht über hessiche Landesbehörden zur Wahrung des Föderalismusbildes) [#253371]
Datum
15. Juli 2022 14:52
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wozu braucht man - Föderalismus mitberücksichtigt - eine hessische Aufsichtsbehörde nach dem Unionsrecht in unserem Mitgliedsstaat (BRD) und gibt es in Ihren Informationssammlungen Thesenpapiere u. Ä. zur Verschlankung Ihrer Behörde und Abgabe von Kompetenzen an den Bundesdatenschutzbeauftragten (mit Ausnahme z. B. der Aufsicht über hessiche Landesbehörden zur Wahrung des Föderalismusbildes)? Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253371/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Informationsfreiheitsantrag; unser Az.: 95.22.35:0038/wz Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Informa…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Informationsfreiheitsantrag; unser Az.: 95.22.35:0038/wz
Datum
28. Juli 2022 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Informationsfreiheitsantrag ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Die von Ihnen begehrten Thesenpapiere gibt es hier nicht; es handelt sich also nicht um meiner Behörde vorliegende amtliche Informationen i.S.d. § 80 Abs. 1 HDSIG. Mit freundlichen Grüßen