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THG-Emissionen pro Einwohner 2021 der Stadt Köln

Möglichst aktuelle Daten über Treibhausgasemissionen pro Einwohner, gerne auch Prognosen für das laufende oder die kommenden Jahre.
Ebenso bitte ich um Informationen, wie diese berechnet wurden (bevorzugt BISKO), und auf welche Sektoren diese THG-Emissionen aufgeteilt werden können.

Vielen Dank für die Bemühung!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
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Julian Pabst
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
Julian Pabst
Betreff
THG-Emissionen pro Einwohner 2021 der Stadt Köln [#232984]
Datum
15. November 2021 12:01
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Möglichst aktuelle Daten über Treibhausgasemissionen pro Einwohner, gerne auch Prognosen für das laufende oder die kommenden Jahre. Ebenso bitte ich um Informationen, wie diese berechnet wurden (bevorzugt BISKO), und auf welche Sektoren diese THG-Emissionen aufgeteilt werden können. Vielen Dank für die Bemühung!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pabst Anfragenr: 232984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232984/ Postanschrift Julian Pabst << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pabst

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Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Anfrage Treibhausgasemissionen Sehr geehrter Herr Pabst, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie me…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Anfrage Treibhausgasemissionen
Datum
23. Dezember 2021 15:26
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,8 KB


Sehr geehrter Herr Pabst, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie meine krankheitsbedingt verspätete Zwischeninformation. Für eine abschließende Antwort bitte ich Sie noch um etwas Geduld, da ich eine Anfrage an verschiedene Dienststellen geschickt habe. Mit freundlichen Grüßen