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THG-Quote

Anfrage an: Umweltbundesamt

Statistiken, Präsentationen, Dokumente, (anonymisierte oder aggregiere) Tabellen oder Datenbanken aus denen folgende Informationen bzgl. "THG-Quote" ersichtlich sind:

Elektrofahrzeuge
- Für wie viele Elektrofahrzeuge wurden Bescheinigungen ausgestellt?
(Falls möglich, aufgegliedert nach den verschiedenen Fahrzeugklassen M1, N1,M3L3e, L4e, L5e, L7e, ..)
- Welche Strommenge wurde hierbei bescheinigt?
(Falls möglich: Anzahl der Fahrzeuge pro Klasse, genehmigte Strommenge pro Klasse bzw. pro Fahrzeug der Klasse)

Ladestationen
- Für wie viele Ladesäulen, ergänzend Ladestandorte, wurden bereits Bescheinigungen ausgestellt?
- Welche Strommenge wurde hierbei bescheinigt?
(Gesamtmenge, Anzahl Ladesäulen, Anzahl Ladestandorte, durchschnittliche Menge über die Ladepunkt bzw. Ladestandort)

Bitte geben sie an, auf welchen (zeitlichen) Stand die jeweiligen Daten sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistiken, Präs…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
THG-Quote [#248507]
Datum
7. Mai 2022 09:02
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistiken, Präsentationen, Dokumente, (anonymisierte oder aggregiere) Tabellen oder Datenbanken aus denen folgende Informationen bzgl. "THG-Quote" ersichtlich sind: Elektrofahrzeuge - Für wie viele Elektrofahrzeuge wurden Bescheinigungen ausgestellt? (Falls möglich, aufgegliedert nach den verschiedenen Fahrzeugklassen M1, N1,M3L3e, L4e, L5e, L7e, ..) - Welche Strommenge wurde hierbei bescheinigt? (Falls möglich: Anzahl der Fahrzeuge pro Klasse, genehmigte Strommenge pro Klasse bzw. pro Fahrzeug der Klasse) Ladestationen - Für wie viele Ladesäulen, ergänzend Ladestandorte, wurden bereits Bescheinigungen ausgestellt? - Welche Strommenge wurde hierbei bescheinigt? (Gesamtmenge, Anzahl Ladesäulen, Anzahl Ladestandorte, durchschnittliche Menge über die Ladepunkt bzw. Ladestandort) Bitte geben sie an, auf welchen (zeitlichen) Stand die jeweiligen Daten sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248507/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
THG-Quote [#248507]
Datum
9. Mai 2022 08:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG. Der Vorgang wird vom Bürgerservice des Umweltbundesamtes koordiniert, das Aktenzeichen ist 90 080/4 - 22-28. Der Vorgang wird innerhalb der laut UIG (gemäß § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 UIG) festgelegten Zeit von 4 Wochen beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 7. Mai 2022. Nachfolgend wird auf …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
THG-Quote [#248507]
Datum
1. Juni 2022 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 7. Mai 2022. Nachfolgend wird auf beim Umweltbundesamt (UBA) eingegangene Anträge des ersten Quartals 2022 eingegangen. Zu unterscheiden ist zwischen Anträgen für das Verpflichtungsjahr 2021, die bis zum 28. Februar 2022 gestellt werden konnten, und Anträgen für das laufende Verpflichtungsjahr 2022 mit neuer Rechtslage, die seit dem 1. Januar 2022 gestellt werden können. Für das Verpflichtungsjahr 2021 gingen beim UBA im Jahr 2022 506 Anträge von Stromanbietern ein. Bescheinigt wurden mit diesen 506 Anträgen Strommengen von rund 315 GWh. Die Treibhausgasemissionen dieser Strommengen wurden mit rund 66.679 t CO2-Äquivalent bescheinigt; Einsparungen werden durch das UBA nicht bescheinigt. Enthalten waren Anträge, die sowohl Mitteilungen für öffentliche Ladepunkte und nicht-öffentliches Laden machten, als auch Anträge, die jeweils nur für öffentliche Ladepunkte bzw. nur für nicht-öffentliches Laden Mitteilungen machten. Von den genannten 506 Anträgen für das Verpflichtungsjahr 2021 enthielten 461 Anträge Strommengen, die über öffentliche Ladepunkte entnommen wurden (insgesamt rund 226 GWh). Es enthielten 368 Anträge Mitteilungen für reine Batterieelektrofahrzeuge (nicht-öffentliches Laden). Diese beinhalteten Mengen von insgesamt rund 89 GWh. Eine Gesamtübersicht aller mitgeteilten öffentlichen Ladepunkte liegt nicht vor, sodass hierzu keine detaillierten Auskünfte gegeben werden können. Wie oben bereits dargestellt, gehen seit dem 1. Januar 2022 kontinuierlich in großer Zahl Anträge für das laufende Verpflichtungsjahr 2022 ein. Abschließende Darstellungen über bescheinigte Mengen für 2022 sind infolge der laufenden Bearbeitung und der damit einhergehenden Dynamik des Vollzugs zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Eingegangen sind im ersten Quartal 2022 diesbezüglich insgesamt 219 Anträge. Ein Großteil davon über Unternehmen, die das Pooling reiner Batterieelektrofahrzeuge als Dienstleistung anbieten. Die gesamte Strommenge – teilweise bescheinigt, teilweise beantragt, aber nicht abschließend bearbeitet – liegt bei etwa 330 GWh. Die Treibhausgasemissionen dieser bescheinigten bzw. beantragten Strommengen betragen rund 174 Kilotonnen CO2-Äquivalent, wobei der Faktor von drei für die Anrechnung der Strommengen für die THG-Quote für deren THG-Intensität hier schon berücksichtigt wird. Diese Eingänge reichen von Anträgen durch Einzelpersonen für ihr eigenes Fahrzeug bis hin zu Anträgen durch Dienstleister, die mehrere zehntausend Fahrzeuge gebündelt enthalten. Insgesamt wurden im genannten Zeitraum bereits mehr als 160.000 reine Batterieelektrofahrzeuge mitgeteilt. Eine Nennung der exakten Zahl ist wie dargestellt aufgrund der aktuell laufenden Bearbeitung gegenwärtig nicht möglich. Ebenso findet unsererseits keine Dokumentation statt, die die einzelnen Fahrzeugklassen unterteilt. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen