Thryve (mHealth Pioneers GmbH)

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Robert-Koch-Institut und dem Dienstleister Thryve (mHealth Pioneers GmbH).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Rene Piron
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle vert…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Rene Piron
Betreff
Thryve (mHealth Pioneers GmbH) [#184211]
Datum
8. April 2020 08:20
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Robert-Koch-Institut und dem Dienstleister Thryve (mHealth Pioneers GmbH).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rene Piron Anfragenr: 184211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184211
Mit freundlichen Grüßen Rene Piron
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. April 2020 08:21
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 08.04.2020 Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang te…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.04.2020
Datum
24. Juni 2020 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 08.04.2020 Sehr geehrter Herr Piron, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informations…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 08.04.2020
Datum
3. September 2020 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Piron, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihr o. g. Antrag auf Informationszugang bezieht sich auf personenbezogenen Daten nach § 5 Abs. 1 IFG sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 6 Satz 2 IFG und berührt insoweit Belange Dritter, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten. Wir bitten Sie daher zunächst um Begründung Ihres Antrages nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG, damit wir den Dritten nach § 8 Abs. 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme geben und die notwendige Interessenabwägung vornehmen können. Wir bitte um Entschuldigung, dass die Aufforderung zur Begründung Ihres Antrages nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG erst jetzt erfolgt ist. Zudem bitten wir um Mitteilung einer zustellungsfähigen Adresse, da die Entscheidung Ihnen gegenüber in Form eines Bescheids erfolgt. Mit freundlichen Grüßen