Thüringer Bildungsmodell - Neue Lernkultur in Kommunen

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Guten Tag,

ich bitte um die möglichst vollständige Beantwortung folgender Fragen:

Welche Mittel sind bisher in das Projekt "Thüringer Bildungsmodell - Neue Lernkultur in Kommunen" (nelecom) geflossen? Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des Projekts umgesetzt? Wo wurde dieses Projekt wirksam - in welchen Kommunen? Wie wirkt das Projekt heute bzw. wann wurde zuletzt eine Maßnahme wirksam, welche im Zusammenhang mit diesem Projekt steht? Welche Mittel wurden für diese Maßnahme aufgewendet?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Andreas Hornung
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, ich bitte um die möglichst vollständige Beantwortung folgender Fra…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
Andreas Hornung
Betreff
Thüringer Bildungsmodell - Neue Lernkultur in Kommunen [#273668]
Datum
21. März 2023 18:45
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, ich bitte um die möglichst vollständige Beantwortung folgender Fragen: Welche Mittel sind bisher in das Projekt "Thüringer Bildungsmodell - Neue Lernkultur in Kommunen" (nelecom) geflossen? Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des Projekts umgesetzt? Wo wurde dieses Projekt wirksam - in welchen Kommunen? Wie wirkt das Projekt heute bzw. wann wurde zuletzt eine Maßnahme wirksam, welche im Zusammenhang mit diesem Projekt steht? Welche Mittel wurden für diese Maßnahme aufgewendet? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hornung Anfragenr: 273668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273668/ Postanschrift Andreas Hornung << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sehr geehrter Herr Hornung, mit E-Mail vom 21. März 2023 stellten Sie einen Antrag auf Aktenauskunft gemäß § 9 Ab…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
Transparenzanfrage #273668 Thüringer Bildungsmodell - Neue Lernkultur in Kommunen
Datum
19. April 2023 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hornung, mit E-Mail vom 21. März 2023 stellten Sie einen Antrag auf Aktenauskunft gemäß § 9 Abs. 1 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) über die Plattform „FragDenStaat“. Ihr Anliegen wurde zum Anlass genommen, die im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) sowie am Thüringer Institut für Lehrerbildung, Lehrplanentwicklung und Medien zuständigen Mitarbeitenden um Auskunft zu Ihrer Anfrage zu bitten. Die interne Prüfung hat dabei zu folgendem Ergebnis geführt: Sie begehren in Ihrem Antrag amtliche Informationen über das „Thüringer Bildungsmodell – Neue Lernkultur in Kommunen“ (nelecom). Die Bereitstellung der amtlichen Informationen wäre mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Wie ich Ihren Ausführungen entnehmen kann, gehen Sie von einer verwaltungskostenfreien Auskunft aus. Für öffentliche Leistungen nach dem Dritten Abschnitt des Thüringer Transparenzgesetzes sind jedoch Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) nach § 15 Absatz 1 und 2 ThürTG i. V. m. den §§ 1 ff. Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz (ThürTGVwKostO) i. V. m. dem Verwaltungskostenverzeichnis der ThürTGVwKostO, ergänzend der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) sowie Nr. 1.4.1.1 bis 1.4.1.3 des Allgemeinen Kostenverzeichnisses der ThürAllgVwKostO in den jeweils geltenden Fassungen zu erheben. Dabei sind nachstehende Stundensätze der Kostenberechnung zugrunde zu legen: · Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer: 19,50 Euro je 15 Minuten · Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer: 16,00 Euro je 15 Minuten · übrige Beschäftigte: 13,00 Euro je 15 Minuten. Für die Gebührenbemessung gilt das Kostendeckungsprinzip (§ 1 Abs. 2 des ThürTGVwKostG vom 12.08.2022 - GVBl. S. 392 i. V. m. § 21 Abs. 4 Satz 3 des ThürVwKostG vom 23. September 2005 - GVBl. S. 325 - in den jeweils geltenden Fassungen), wobei die Gebühren auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen sind, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühr darf den Betrag von 500,00 € nicht übersteigen. Die öffentlichen Leistungen sind bei geringfügigem Aufwand verwaltungskostenfrei. Auf eine etwaige Gebührenbefreiung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 ThürTGVwKostO wird hingewiesen. Geringfügig im Sinne des § 4 Abs. 1 ThürTGVwKostO ist der Aufwand, wenn die Bearbeitungszeit für die Gewährung des Informationszugangs einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen 20 Minuten nicht übersteigt und keine Auslagen erhoben werden. Für Informationen, die ausschließlich elektronisch zugänglich gemacht werden, insbesondere ohne sonstige Datenträger, werden unabhängig von der Art, dem Format, der Farbe und der Anzahl keine Auslagen erhoben (§ 4 Abs. 2 ThürTGVwKostO). Über die voraussichtlichen Kosten ist der Antragsteller vorab zu informieren. Das Projekt „Thüringer Bildungsmodell – neue Lernkultur in Kommunen“ wurde z. T. bereits vor ca. 10 Jahren beendet und die damals verantwortlichen Mitarbeiter*innen sind nicht mehr im TMBJS tätig. Weiterhin wurde die Landeskoordination an das ThILLM übertragen. Aus diesen Gründen muss zur Beantwortung Ihrer Fragen eine umfangreichere Recherche am TMBJS sowie am ThILLM betrieben werden, ggf. sind auch bereits Archivierungspflichten abgelaufen und Unterlagen nicht mehr vorhanden. Unter diesen Voraussetzungen würde ein/e Mitarbeiter*in des TMBJS im höheren Dienst zur Recherche und der Bereitstellung Ihrer beantragten amtlichen Informationen insgesamt drei Stunden und ein/e Mitarbeiter*in des mittleren Dienstes ca. eine Stunde beschäftigt sein. Nach Auskunft des ThILLM fällt ein Arbeitsaufwand von ca. fünf Stunden für ein/e Mitarbeiter*in des höheren Dienstes und eine Stunde für ein/e Mitarbeiter*in des mittleren Dienstes an. Dementsprechend müssten nach dem Kostendeckungsprinzip folgende Gebühren berechnet werden: 8 Zeitstunden = 32 X 19,50 € = 624,00 € 2 Zeitstunden = 8 X 16,00 € = 128,00 € 752,00 € Da die Gebühr den Höchstbetrag nicht übersteigen darf, wäre für Ihre Anfrage eine Gebühr in Höhe von 500,00 € zu berechnen. Unter Berücksichtigung der o. g. Hinweise bitte ich Sie, mir bis zum 28. April 2023 mitzuteilen, zu welchen Informationen Sie Zugang begehren bzw. ob Sie an Ihrem Auskunftsersuchen weiterhin festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hornung
Guten Tag, angesichts der hohen Kosten verzichte ich auf die detaillierten Auskünfte. Ist es Ihnen trotzdem mögl…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
Andreas Hornung
Betreff
AW: Transparenzanfrage #273668 Thüringer Bildungsmodell - Neue Lernkultur in Kommunen [#273668]
Datum
19. April 2023 21:24
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, angesichts der hohen Kosten verzichte ich auf die detaillierten Auskünfte. Ist es Ihnen trotzdem möglich mir mitzuteilen, in wie weit das Thüringer Bildungsmodell - Neue Lernkultur in Kommunen bis heute wirkt? Die verbliebene Webseite erweckt den Eindruck, dass dies durchaus beabsichtigt war und dass unabhängig vom Fortbestehen der Initiative ein Erhalt der Wirksamkeit im Sinne des "Erfinders" war. Die Initiative verstehe ich als Impuls für eine neue Entwicklung, die keinesfalls befristet sein sollte. Welche Möglichkeiten der Anknüpfung an das Thüringer Bildungsmodell Neue Lernkultur in Kommunen sind vorhanden? Mit freundlichen Grüßen Andreas Hornung Anfragenr: 273668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273668/ Postanschrift Andreas Hornung << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Ihre aktualisierte Anfrage #273668 Sehr geehrter Herr Hornung, die Rücknahme Ihrer Anfrage zum Thema "Thürin…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
Ihre aktualisierte Anfrage #273668
Datum
11. Mai 2023 06:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hornung, die Rücknahme Ihrer Anfrage zum Thema "Thüringer Bildungsmodell - Neue Lernkultur in Kommune" (nelecom) ist am TMBJS eingegangen. Auf Ihre Fragen: "Inwieweit wirkt das Thüringer Bildungsmodell - Neue Lernkultur in Kommunen bis heute?" und "Welche Möglichkeiten der Anknüpfung an das Thüringer Bildungsmodell Neue Lernkultur in Kommunen sind vorhanden?" antworte ich vor diesem Hintergrund wie folgt: Dem TMBJS liegen hierzu keine Informationen vor. Eine zentrale Begleitung der Kommunen, die an der Pilot- und/oder Transferphase teilnahmen, erfolgt seit 2018 nicht mehr. Die Kommunen führen teilweise Projekte und Maßnahmen weiter. Dies liegt jedoch in ihrem Ermessen und an den vor Ort vorhandenen Ressourcen. Einige Kommunen nutzen die Möglichkeiten der Programme im Rahmen der "Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie werden begleitet und unterstützt durch die Transferagentur Mitteldeutschland für Kommunales Bildungsmanagement - TransMit. Zum einen erfolgen durch TransMit Beratung und Prozessbegleitung der teilnehmenden Kommunen. Hierfür stehen ihnen Regionalberater*innen zur Seite. Zum anderen werden Fortbildung und interkommunale Austauschmöglichkeiten angeboten. Im Jahr 2019 fand in Erfurt das Fachforum "Kommunales Bildungsmanagement - Innovative Ansätze aus Thüringen" statt. In Kooperation mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wurden Modelle kommunaler Bildungssteuerung vorgestellt und ein Überblick über die Entwicklungen im Freistaat gegeben. Die Dokumentation können Sie unter dem Link https://www.transferagentur-mitteldeutschland.de/veranstaltungen/termine/fachforum-kommunales-bildungsmanagement-innovative-ansaetze-aus-thueringen anschauen. Nähere Informationen zur Arbeit und den Aufgabenschwerpunkten von TransMit sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Internetseite https://www.transferagentur-mitteldeutschland.de Mit freundlichen Grüßen