Thüringer E-Government Kongress und Kooperation mit dem IT-Net Thüringen e.V.

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nochmal besten Dank für die überraschend schnelle Antwort von Ministerin Taubert auf Facebook! Sowas ist ja nicht alltäglich :) Dennoch bleiben hier viele wichtige Fragen offen, welche wir Sie nun auch in Form einer IFG-Anfrage bitten wollen zu beantworten.

1) Die Webseite öffnet mit den Worten: "Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,"... wer spricht hier? Welche KollegInnen sind hier gemeint?
"Deshalb gilt es den Prozess der Verwaltungsdigitalisierung zu koordinieren." Hier spricht scheinbar das Ministerium. "Durch den Austausch mit der Thüringer IT-Wirtschaft und Thüringer Bildungseinrichtungen wachsen regionale Innovationszentren." Hier spricht also scheinbar definitiv nicht der IT-Net e.V.
"Seien Sie herzlich eingeladen, am 7. November mit Kolleginnen und Kollegen, Verantwortlichen und Fachleuten der Verwaltungen, Experten aus der Wirtschaft und Wissenschaft die nächsten Schritte des Thüringer E-Government gemeinsam zu gestalten." Hier scheint schon sehr deutlich das Ministerium zu sprechen.

2) Wer ist nun der wirkliche Initiator und wer der Veranstalter dieses Kongresses? Wie schauen die Verflechtungen zwischen Privatwirtschaft und dem Ministerium bei der Ausrichtung des Kongresses so genau aus und wie sind diese rechtlich zu bewerten? Senden Sie uns bitte sämtlichen Vereinbahrungen zwischen dem IT-Net Thüringen e.V. und dem Finanzministerium zu. Dies umfasst vor allem Finanzierungs- und Sponsoringzusagen und die Vereinbahrungen zur Übernahme der Eintrittsgelder für kommunale Mitarbeiter.

3) Welche weiteren Behörden sind an diesem Projekt beteiligt?

4) Ferner stellt sich die Frage auf welcher rechtlichen Grundlage die Arbeit am Thüringer E-Government an den IT-Net e.V. ausgelagert wird und gleichzeitig wichtige Akteure - seien es jetzt nun die BürgerInnen, gemeinnützige Organisationen oder auch schlicht Dr. Hasse nicht einbezogen werden. Wer hat hier die Zielgruppen festgelegt? Wer die Vorträge und Workshops ausgewählt und wer hat die Räume und Verpflegung bezahlt.

5) Offizieller Ausrichter und im Impressum stehender Kontakt ist dagegen der ITnet Thüringen e.V. Klar klingt das nicht so anrüchig wie wenn das Ministerium einen Kongress / eine amtliche Fortbildung von Google, Apple, Microsoft, Oracle, Deutsche Bank oder Gazprom organisieren lassen würde... aber mal ehrlich: Wo wäre der prinzipielle und wo der rechtliche Unterschied? Wie bewertet das Ministerium selbst diese "Kooperation" aus rechtlicher Sicht? Wie sichert sich das Ministerium gegen mögliche Vorwürfe der "illegalen Vorteilsgewährung" und "verdeckten Subventionen" ab?

6) Welche weiteren Projekte, (Sponsoring-)Verträge und Kooperationen gab es und gibt es zwischen dem TFM und dem IT-Net Thüringen e.V.? Welche weiteren sind derzeit in Planung?

Auf Grund der verbleibenden Zeit bis zum Kongress bitten wir sie um eine rasche Beantwortung dieser Fragen. Gern auch in mehreren Teilen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2018
  • Frist
    9. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nochmal besten Dank für die überraschend sch…
An Thüringer Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Thüringer E-Government Kongress und Kooperation mit dem IT-Net Thüringen e.V. [#33938]
Datum
8. Oktober 2018 00:08
An
Thüringer Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nochmal besten Dank für die überraschend schnelle Antwort von Ministerin Taubert auf Facebook! Sowas ist ja nicht alltäglich :) Dennoch bleiben hier viele wichtige Fragen offen, welche wir Sie nun auch in Form einer IFG-Anfrage bitten wollen zu beantworten. 1) Die Webseite öffnet mit den Worten: "Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,"... wer spricht hier? Welche KollegInnen sind hier gemeint? "Deshalb gilt es den Prozess der Verwaltungsdigitalisierung zu koordinieren." Hier spricht scheinbar das Ministerium. "Durch den Austausch mit der Thüringer IT-Wirtschaft und Thüringer Bildungseinrichtungen wachsen regionale Innovationszentren." Hier spricht also scheinbar definitiv nicht der IT-Net e.V. "Seien Sie herzlich eingeladen, am 7. November mit Kolleginnen und Kollegen, Verantwortlichen und Fachleuten der Verwaltungen, Experten aus der Wirtschaft und Wissenschaft die nächsten Schritte des Thüringer E-Government gemeinsam zu gestalten." Hier scheint schon sehr deutlich das Ministerium zu sprechen. 2) Wer ist nun der wirkliche Initiator und wer der Veranstalter dieses Kongresses? Wie schauen die Verflechtungen zwischen Privatwirtschaft und dem Ministerium bei der Ausrichtung des Kongresses so genau aus und wie sind diese rechtlich zu bewerten? Senden Sie uns bitte sämtlichen Vereinbahrungen zwischen dem IT-Net Thüringen e.V. und dem Finanzministerium zu. Dies umfasst vor allem Finanzierungs- und Sponsoringzusagen und die Vereinbahrungen zur Übernahme der Eintrittsgelder für kommunale Mitarbeiter. 3) Welche weiteren Behörden sind an diesem Projekt beteiligt? 4) Ferner stellt sich die Frage auf welcher rechtlichen Grundlage die Arbeit am Thüringer E-Government an den IT-Net e.V. ausgelagert wird und gleichzeitig wichtige Akteure - seien es jetzt nun die BürgerInnen, gemeinnützige Organisationen oder auch schlicht Dr. Hasse nicht einbezogen werden. Wer hat hier die Zielgruppen festgelegt? Wer die Vorträge und Workshops ausgewählt und wer hat die Räume und Verpflegung bezahlt. 5) Offizieller Ausrichter und im Impressum stehender Kontakt ist dagegen der ITnet Thüringen e.V. Klar klingt das nicht so anrüchig wie wenn das Ministerium einen Kongress / eine amtliche Fortbildung von Google, Apple, Microsoft, Oracle, Deutsche Bank oder Gazprom organisieren lassen würde... aber mal ehrlich: Wo wäre der prinzipielle und wo der rechtliche Unterschied? Wie bewertet das Ministerium selbst diese "Kooperation" aus rechtlicher Sicht? Wie sichert sich das Ministerium gegen mögliche Vorwürfe der "illegalen Vorteilsgewährung" und "verdeckten Subventionen" ab? 6) Welche weiteren Projekte, (Sponsoring-)Verträge und Kooperationen gab es und gibt es zwischen dem TFM und dem IT-Net Thüringen e.V.? Welche weiteren sind derzeit in Planung? Auf Grund der verbleibenden Zeit bis zum Kongress bitten wir sie um eine rasche Beantwortung dieser Fragen. Gern auch in mehreren Teilen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Thüringer Finanzministerium
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf ihre Anfrage sende ich im Auftrag für das TFM. Ich habe mir erlaubt, …
Von
Thüringer Finanzministerium
Betreff
WG: Thüringer E-Government Kongress und Kooperation mit dem IT-Net Thüringen e.V. [#33938]
Datum
26. Oktober 2018 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf ihre Anfrage sende ich im Auftrag für das TFM. Ich habe mir erlaubt, die Antworten direkt unter Ihrem Fragentext einzufügen. Freundliche Grüße