Empfangsbestätigung
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BMVg
R I 1 - Az 39-22-17/-1302
Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Bezug. 1. Ihr Antrag vom 24.03.2020 (s.u.)
2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1301 vom 24.03.2020
3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1302 vom 24.03.2020
Sehr
geehrteAntragsteller/in
ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 24. März 2020
(Bezug 1.). Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ihrerseits
geschilderte Thematik hier keinem konkreten Vorgang zugeordnet werden
konnte. Antragsgegenständliche amtlichen Informationen liegen insoweit
nicht vor.
In der Annahme Ihres Interesses darf ich Ihnen - außerhalb des IFG -
dennoch einige Informationen zum militärischen Flugbetrieb übermitteln:
Militärischer Übungsflugbetrieb ist grundsätzlich über dem gesamten Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland möglich.
Das Bundesministerium der Verteidigung verfolgt stets das Ziel, die
Belastungen der Bevölkerung durch militärischen Flugbetrieb in Deutschland
möglichst gering zu halten und den militärischen Flugbetrieb gleichmäßig
über Deutschland zu verteilen. Diesen Bemühungen sind jedoch einerseits
aufgrund der berechtigten Anforderungen für Ausbildungen und Übungen der
Luftstreitkräfte und anderseits aufgrund der zivilen Luftraumstruktur über
Deutschland Grenzen gesetzt. Der prozentuale Anteil des militärischen
Flugbetriebs im Vergleich zum zivilen im deutschen Luftraum betrug in 2018
lediglich ca. 1,27 %.
Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung
ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt.
Die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch
unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf internationale
Einsätze zur Krisenbewältigung für alle Streitkräfte sicherzustellen und
auf diese Weise einen angemessenen Anteil zur Verteidigungsvorsorge und
Krisenbewältigung einbringen zu können.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Informationen über den
militärischen Flugbetrieb im Allgemeinen in einer Informationsbroschüre im
Internet unter
www.luftfahrtamt.bundeswehr.de in der Rubrik „Bürgertelefon
- Militärischer Flugbetrieb“ eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen
werden können. Hierin sind die wichtigsten Informationen zum Themenbereich
"Militärischer Flugbetrieb" in der Bundesrepublik Deutschland
zusammengestellt.
Das Luftfahrtamt der Bundeswehr beantwortet grundsätzliche Anfragen und
Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb und ist direkter Ansprechpartner
für die Bevölkerung über eine Hotline mit der Rufnummer: 0800-8620730 oder
per E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>.
Mit freundlichen Grüßen