Tiefflüge

Erklärung der wiederholten Tiefflüge von Transportflugzeugen der Luftwaffe über OT Meyenburg, Gemeinde Schwanewede, Lk Osterholz-Scharmbeck.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erklärung der wiede…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tiefflüge [#183275]
Datum
24. März 2020 10:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erklärung der wiederholten Tiefflüge von Transportflugzeugen der Luftwaffe über OT Meyenburg, Gemeinde Schwanewede, Lk Osterholz-Scharmbeck.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183275 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1301 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug. Ihr Antrag vom 24.03.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Tiefflüge [#183275]
Datum
24. März 2020 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1301 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug. Ihr Antrag vom 24.03.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 24. März 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1301 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1302 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug. 1. Ihr Antrag vom 24.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Tiefflüge [#183275]: hier: Korrektur
Datum
24. März 2020 14:19
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1302 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug. 1. Ihr Antrag vom 24.03.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1301 vom 24.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit meiner o.a. E-Mail (Bezug 2.) habe ich Ihnen irrtümlich ein fehlerhaftes Aktenzeichen (Az) übermittelt. Das für die Bearbeitung Ihres Antrags vom 24. März 2020 (Bezug 1.) zutreffende Az lautet: Az 39-22-17/-1302. Ich bitte, mein Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1302 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug. 1. Ihr Antrag vom 24.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Tiefflüge [#183275]
Datum
26. März 2020 15:04
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1302 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug. 1. Ihr Antrag vom 24.03.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1301 vom 24.03.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1302 vom 24.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 24. März 2020 (Bezug 1.). Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ihrerseits geschilderte Thematik hier keinem konkreten Vorgang zugeordnet werden konnte. Antragsgegenständliche amtlichen Informationen liegen insoweit nicht vor. In der Annahme Ihres Interesses darf ich Ihnen - außerhalb des IFG - dennoch einige Informationen zum militärischen Flugbetrieb übermitteln: Militärischer Übungsflugbetrieb ist grundsätzlich über dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland möglich. Das Bundesministerium der Verteidigung verfolgt stets das Ziel, die Belastungen der Bevölkerung durch militärischen Flugbetrieb in Deutschland möglichst gering zu halten und den militärischen Flugbetrieb gleichmäßig über Deutschland zu verteilen. Diesen Bemühungen sind jedoch einerseits aufgrund der berechtigten Anforderungen für Ausbildungen und Übungen der Luftstreitkräfte und anderseits aufgrund der zivilen Luftraumstruktur über Deutschland Grenzen gesetzt. Der prozentuale Anteil des militärischen Flugbetriebs im Vergleich zum zivilen im deutschen Luftraum betrug in 2018 lediglich ca. 1,27 %. Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt. Die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf internationale Einsätze zur Krisenbewältigung für alle Streitkräfte sicherzustellen und auf diese Weise einen angemessenen Anteil zur Verteidigungsvorsorge und Krisenbewältigung einbringen zu können. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Informationen über den militärischen Flugbetrieb im Allgemeinen in einer Informationsbroschüre im Internet unter www.luftfahrtamt.bundeswehr.de in der Rubrik „Bürgertelefon - Militärischer Flugbetrieb“ eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden können. Hierin sind die wichtigsten Informationen zum Themenbereich "Militärischer Flugbetrieb" in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr beantwortet grundsätzliche Anfragen und Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb und ist direkter Ansprechpartner für die Bevölkerung über eine Hotline mit der Rufnummer: 0800-8620730 oder per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen