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Tierhalter Standorte

Standorte der meldepflichtigen Tierhalter-Betriebe, die mit einer Registrierungsnummer erfasst sind.

Aus dem Verzeichnis soll mindestens der Name, Adresse und die Registrierungsnummer der Betriebe hervor gehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
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Sabine Geppert
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Standort…
An Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Details
Von
Sabine Geppert
Betreff
Tierhalter Standorte [#164884]
Datum
25. August 2019 14:28
An
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Standorte der meldepflichtigen Tierhalter-Betriebe, die mit einer Registrierungsnummer erfasst sind. Aus dem Verzeichnis soll mindestens der Name, Adresse und die Registrierungsnummer der Betriebe hervor gehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabine Geppert <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sabine Geppert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabine Geppert
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
V1a - 19b06 41 Sehr geehrte Frau Geppert, Ihrer Bitte auf Auskunft zu den Tierhaltungsbetrieben kann nicht ent…
V1a - 19b06 41 Sehr geehrte Frau Geppert, Ihrer Bitte auf Auskunft zu den Tierhaltungsbetrieben kann nicht entsprochen werden, da ein entsprechender Anspruch nicht gegeben ist. Ihr Anspruch lässt sich weder auf das VIG noch auf das HUIG stützen, da der Anwendungsbereich der Vorschriften bereits nicht eröffnet ist. Darüber hinaus liegen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auskunft nach dem HDSIG nicht vor, da Sie Ihren möglichen Anspruch nicht im Hinblick auf § 83 i.V.m. § 22 Abs. 2 HDSIG konkretisiert haben. Sie begehren die Herausgabe personenbezogener Daten, woran hohe Anforderungen gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Weinmann, Dr. Astrid (HMUKLV) möchte die Nachricht "Tierhalter Standorte" zurückrufen.
Weinmann, Dr. Astrid (HMUKLV) möchte die Nachricht "Tierhalter Standorte" zurückrufen.

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Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
V1a – 19b06 41 Sehr geehrte Frau Geppert, Ihrer Bitte auf Auskunft zu den Tierhaltungsbetrieben kann nicht ent…
V1a – 19b06 41 Sehr geehrte Frau Geppert, Ihrer Bitte auf Auskunft zu den Tierhaltungsbetrieben kann nicht entsprochen werden, da ein entsprechender Anspruch nicht gegeben ist. Ihr Anspruch lässt sich weder auf das VIG noch auf das HUIG stützen, da der Anwendungsbereich der Vorschriften bereits nicht eröffnet ist. Darüber hinaus liegen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auskunft nach dem HDSIG nicht vor, da Sie Ihren möglichen Anspruch nicht im Hinblick auf § 83 i.V.m. § 22 Abs. 2 HDSIG konkretisiert haben. Sie begehren die Herausgabe personenbezogener Daten, woran hohe Anforderungen gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen