Tierhaltung in einem Schrebergarten in Bleicherode

Guten Tag, ich frage mich bei derart gezeigten Zuständen einer Tierhaltung immer wieder wieso sie nicht handeln? Wieso sie nicht einschreiten? Wieso sie die Tiere nicht retten? Ist das zuviel Arbeit? Zuviel Papierkram? Zuviel Aufwand, es sind ja NUR Tiere? Ich würde das gerne verstehen. Es gibt Fälle da handelt das Veterinäramt schneller, viel schneller. Ist aber wohl auch leider Gebietsbezogen. Noch eine Frage: wofür werden sie bezahlt? Doch eigentich um das Wohl von Tieren durch zu setzen, sich dafür ein zu setzten, diese vor weiterem Schaden zu bewahren. Bitte tun sie ihre Pflicht und Arbeit und helfen den Tieren! Vielen Dank vorab, dass sie ihre Arbeit tun.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
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Janet Rathenow
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gute…
An Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Janet Rathenow
Betreff
Tierhaltung in einem Schrebergarten in Bleicherode [#189226]
Datum
17. Juni 2020 19:53
An
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ich frage mich bei derart gezeigten Zuständen einer Tierhaltung immer wieder wieso sie nicht handeln? Wieso sie nicht einschreiten? Wieso sie die Tiere nicht retten? Ist das zuviel Arbeit? Zuviel Papierkram? Zuviel Aufwand, es sind ja NUR Tiere? Ich würde das gerne verstehen. Es gibt Fälle da handelt das Veterinäramt schneller, viel schneller. Ist aber wohl auch leider Gebietsbezogen. Noch eine Frage: wofür werden sie bezahlt? Doch eigentich um das Wohl von Tieren durch zu setzen, sich dafür ein zu setzten, diese vor weiterem Schaden zu bewahren. Bitte tun sie ihre Pflicht und Arbeit und helfen den Tieren! Vielen Dank vorab, dass sie ihre Arbeit tun.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janet Rathenow Anfragenr: 189226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189226/ Postanschrift Janet Rathenow << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janet Rathenow
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag nach dem Thüringer Transparenzgesetz Antrag nach dem Thüringer Transparenzgesetz Sehr geehrte Frau Ratheno…
Von
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag nach dem Thüringer Transparenzgesetz
Datum
24. Juni 2020 10:37
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Thüringer Transparenzgesetz Sehr geehrte Frau Rathenow, Ihr Informationsbegehren vom 17.06.2020 ist bei uns als informationspflichtige Stelle eingegangen. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Wieso handeln sie nicht? Seit der ersten Anzeige am 16.07.2019, waren Mitarbeiter des Fachbereichs Veterinärwesen des Landratsamtes Nordhausen vor Ort um die Haltungsbedingungen der Tiere zu überprüfen. Kontrollen erfolgten an folgenden Tagen sowohl angekündigt als auch unangekündigt: 16.07.2019, 25.07.2019, 22.08.2019, 14.10.2019, 18.10.2019, 25.10.2019, 01.11.2019, 05.11.2019, 09.11.2019, 11.11.2019, 14.11.2019, 22.11.2019, 02.12.2019, 05.12.2019, 12.12.2019, 19.12.2019, 28.12.2019, 14.01.2020, 21.01.2020, 28.02.2020, 26.03.2020, 27.03.2020, 01.04.2020, 03.04.2020, 09.04.2020, 14.04.2020, 28.04.2020, 14.05.2020, 26.05.2020, 04.06.2020, 05.06.2020, 22.06.2020. Wieso schreiten sie nicht ein? Der Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamtes Nordhausen hat am 16.07.19 mündlich sowie per Verfügung am 24.07.2019 Auflagen mit Fristsetzung erteilt und die Umsetzung dieser regelmäßig überprüft. Ein Verwaltungsverfahren aufgrund der ursprünglichen tierschutzwidrigen Zustände wurde eingeleitet. Die Tierhaltung wird weiterhin durch Zielvereinbarungen optimiert. Wieso retten sie die Tiere nicht? Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine rechtliche Grundlage, die Tiere anderweitig unterzubringen beziehungsweise endgültig wegzunehmen. Ist das zu viel Arbeit? Nein, wir nutzen alle gesetzlichen Möglichkeiten um die Haltung der Tiere kontinuierlich zu verbessern. Zuviel Papierkram? Zuviel Aufwand, es sind ja NUR Tiere? Nein, wir nehmen den § 20a des Grundgesetzes sehr ernst und vollziehen geltendes Recht. Wofür werden sie bezahlt? Die Mitarbeiter des Fachbereiches Veterinärwesen werden dafür bezahlt, die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens<https://de.wikipedia.org/wiki/Veterin%C3%A4rwesen> (Tierschutz<https://de.wikipedia.org/wiki/Tierschutz> und Bekämpfung von Tierseuchen<https://de.wikipedia.org/wiki/Tierseuche>) und der Lebensmittelüberwachung<https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensmittel%C3%BCberwachung> wahrzunehmen. Freundliche Grüße
Janet Rathenow
AW: Antrag nach dem Thüringer Transparenzgesetz [#189226] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informations…
An Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Janet Rathenow
Betreff
AW: Antrag nach dem Thüringer Transparenzgesetz [#189226]
Datum
8. August 2020 14:49
An
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierhaltung in einem Schrebergarten in Bleicherode“ vom 17.06.2020 (#189226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Janet Rathenow Anfragenr: 189226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189226/ Postanschrift Janet Rathenow << Adresse entfernt >>

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Janet Rathenow
AW: Antrag nach dem Thüringer Transparenzgesetz [#189226] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informations…
An Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Janet Rathenow
Betreff
AW: Antrag nach dem Thüringer Transparenzgesetz [#189226]
Datum
8. August 2020 14:50
An
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierhaltung in einem Schrebergarten in Bleicherode“ vom 17.06.2020 (#189226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Janet Rathenow Anfragenr: 189226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189226/ Postanschrift Janet Rathenow << Adresse entfernt >>