Tierhaltungsanlagen im Jahr 2020

- Anzahl der im Verwaltungsbezirk ansässigen Tierhaltungsanlagen im Jahr 2020 (wenn keine aktuellen Daten vorliegen aus dem letzten Jahr in welchem vollständige Daten vorlagen)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tierhaltungsanlagen im Jahr 2020 [#209854]
Datum
27. Januar 2021 09:49
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der im Verwaltungsbezirk ansässigen Tierhaltungsanlagen im Jahr 2020 (wenn keine aktuellen Daten vorliegen aus dem letzten Jahr in welchem vollständige Daten vorlagen)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209854/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierhaltungsanlagen im Jahr 2020“ vom 27.01.202…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tierhaltungsanlagen im Jahr 2020 [#209854]
Datum
2. März 2021 19:15
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierhaltungsanlagen im Jahr 2020“ vom 27.01.2021 (#209854) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209854/
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 09.02.2021 und 25.02.2021 bat ich Sie um Konkretisierung Ihrer Anfrage vo…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
#209854 Tierhaltungsanlagen im Jahr 2020
Datum
5. März 2021 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 09.02.2021 und 25.02.2021 bat ich Sie um Konkretisierung Ihrer Anfrage vom 27.01.2021. Leider haben Sie bis heute nicht geantwortet, sodass ich Ihnen die gewünschte Auskunft noch nicht erteilen konnte. Ihre Erinnerungsmail vom 02.03.2021 ist daher nicht nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ihre Bitte um Konkretisierung meiner Anfrage habe ich soeben aus dem Briefkasten ge…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #209854 Tierhaltungsanlagen im Jahr 2020 [#209854]
Datum
5. März 2021 16:23
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ihre Bitte um Konkretisierung meiner Anfrage habe ich soeben aus dem Briefkasten gefischt, und möchte dem gerne nachkommen. Gleichzeitig bitte ich um Entschuldigung für die Erinnerungsmail vom 02.03.2021. Mit "Tierhaltungsanlagen" sind in dieser Anfrage sind Anlagen zur Aufzucht und Haltung von Tieren für gewerbliche Zwecke gemeint, welche sowohl für Nutztiere zum Verzehr, als auch für Tiere, welche als Labortiere verwendet werden (sollen), genutzt werden. Ich bitte Sie um die Zusendung der Betriebe in denen eine solche Zucht stattfindet, soweit sie dem Bezirksamt Reinickendorf bekannt ist. Die Auflagen zur Aufzucht und Haltung können Sie gerne ebenfalls mitsenden. Bei erhöhter Aufwendigkeit verzichte ich aber darauf. Des weiteren bitte ich um eine papierlose Kommunikation, um den Informationsaustausch schneller und umweltfreundlicher vonstatten gehen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209854/

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Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr Antragsteller/in gemäß § 13 Absatz 3 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und Ihrer Konkretisier…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
Tierhaltungsanlagen im Jahr 2020 (#209854)
Datum
16. März 2021 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gemäß § 13 Absatz 3 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und Ihrer Konkretisierung vom 05.03.2021 wird Ihnen folgende Aktenauskunft erteilt: Aktuell sind derartige Anlagen nicht bekannt. Pferdehaltungen sind hier nicht berücksichtigt. Anlagen oder Einrichtungen zur Zucht von Labortieren sind aktuell amtlich ebenfalls nicht bekannt. Diese Auskunft wird Ihnen kostenfrei gewährt. Mit freundlichen Grüßen