Tierschutz Statistiken

Alle in Ihrem Ministerium vorhanden Statistiken und Datenerhebungen (jeweils die aktuellsten) zu folgenden Themenschwerpunkten:

- Tierdiebstähle (Diebstähle von Nutztieren, die von Weide, Koppel oder aus einem Stall entwendet wurden);
- Daten über tierquälerisches Verhalten (z.B. sog. Pferderipper) gegenüber Nutztieren, Tieren die auf Weiden, Koppeln oder in Ställen gehalten werden;
- Daten der unrechtmäßig (nicht von ihren Besitzern) auf Weiden, Koppeln oder in Ställen verletzten, getöteten/geschlachteten Nutztiere und deren Entwendung;
- festgestellte Tierschutzverstöße in landwirtschaftlichen Betrieben (Anzahl der Betriebe sowie Anzahl der kranken, verletzten und/oder nicht (ausreichend) behandelten Tiere);
- Anzahl der Tierschutzverstöße in Schlachthöfen;
- Anzahl der durch Hochwasser, Überschwemmungen, Steinschlag oder durch andere Naturgewalten verunglückten/getöteten Nutztiere;
- Anzahl der aufgrund von Tierseuchen durch behördliche Weisung gekeulten Nutztiere;
- Anzahl der Tiere, die von bundesdeutschen Zoos oder Zirkusunternehmen gehalten werden;
- Anzahl der Todesfälle von Zirkus-/Zootieren?
- Anzahl der (tatsächlich oder mutmaßlich) durch Wilderei verletzten/getöteten Tiere;
- Unfälle von Tiertransportern (Anzahl der verunfallten Fahrzeuge und Anzahl der dabei verletzten und/oder getöteten Tiere);
- Brände in landwirtschaftlichen Betrieben und Anzahl der verbrannten, erstickten und/oder notgeschlachteten Tiere;
- Anzahl der von bundesdeutschen Landwirten gemeldeten "Stalleinbrüche"; (mit und ohne Bezug zur anschließenden Veröffentlichung von Tierschutzverstößen);
- Zahlen der erfolgten Wolfsrisse von Nutztieren;

Falls durch das BMEL keine Datenerhebungen erfolgen, bzw. vom BMEL bei den Landesministerien oder den zuständigen kommunalen Veterinärbehörden keine Datenabfrage zum Zwecke einer bundeseinheitlich vollständigen Sammlung im BMEL erfolgt, wäre ich für eine Erläuterung der Gründe dankbar.
Es erscheint mir zweckmäßig und notwendig, sämtliche politischen Erwägungen und Maßnahmen stets auf Grundlage umfassender und vollständiger Erkenntnisse zu treffen. Hierfür halte ich konkrete Informationen und Datenerhebungen zu den o.a. Themen für unerlässlich.
Nehmen wir beispielsweise die von Bundesministerin Julia Klöckner vorgesehene Einführung des Straftatbestandes von Stalleinbrüchen, bzw. die Verschärfung der Strafbewehrung: ist dies angesichts der Anzahl der gemeldeten Stalleinbrüche sinnvoll? Bzw. wäre die Strafverschärfung und intensivere Verfolgung von tierquälerischen Aktionen (Tierripper) und oder Tierdiebstählen nicht vorrangig angezeigt um Landwirte und Tierhalter vor Schaden zu bewahren?

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2020
  • Frist
    12. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle in Ihrem Minis…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tierschutz Statistiken [#173868]
Datum
10. Januar 2020 20:53
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle in Ihrem Ministerium vorhanden Statistiken und Datenerhebungen (jeweils die aktuellsten) zu folgenden Themenschwerpunkten: - Tierdiebstähle (Diebstähle von Nutztieren, die von Weide, Koppel oder aus einem Stall entwendet wurden); - Daten über tierquälerisches Verhalten (z.B. sog. Pferderipper) gegenüber Nutztieren, Tieren die auf Weiden, Koppeln oder in Ställen gehalten werden; - Daten der unrechtmäßig (nicht von ihren Besitzern) auf Weiden, Koppeln oder in Ställen verletzten, getöteten/geschlachteten Nutztiere und deren Entwendung; - festgestellte Tierschutzverstöße in landwirtschaftlichen Betrieben (Anzahl der Betriebe sowie Anzahl der kranken, verletzten und/oder nicht (ausreichend) behandelten Tiere); - Anzahl der Tierschutzverstöße in Schlachthöfen; - Anzahl der durch Hochwasser, Überschwemmungen, Steinschlag oder durch andere Naturgewalten verunglückten/getöteten Nutztiere; - Anzahl der aufgrund von Tierseuchen durch behördliche Weisung gekeulten Nutztiere; - Anzahl der Tiere, die von bundesdeutschen Zoos oder Zirkusunternehmen gehalten werden; - Anzahl der Todesfälle von Zirkus-/Zootieren? - Anzahl der (tatsächlich oder mutmaßlich) durch Wilderei verletzten/getöteten Tiere; - Unfälle von Tiertransportern (Anzahl der verunfallten Fahrzeuge und Anzahl der dabei verletzten und/oder getöteten Tiere); - Brände in landwirtschaftlichen Betrieben und Anzahl der verbrannten, erstickten und/oder notgeschlachteten Tiere; - Anzahl der von bundesdeutschen Landwirten gemeldeten "Stalleinbrüche"; (mit und ohne Bezug zur anschließenden Veröffentlichung von Tierschutzverstößen); - Zahlen der erfolgten Wolfsrisse von Nutztieren; Falls durch das BMEL keine Datenerhebungen erfolgen, bzw. vom BMEL bei den Landesministerien oder den zuständigen kommunalen Veterinärbehörden keine Datenabfrage zum Zwecke einer bundeseinheitlich vollständigen Sammlung im BMEL erfolgt, wäre ich für eine Erläuterung der Gründe dankbar. Es erscheint mir zweckmäßig und notwendig, sämtliche politischen Erwägungen und Maßnahmen stets auf Grundlage umfassender und vollständiger Erkenntnisse zu treffen. Hierfür halte ich konkrete Informationen und Datenerhebungen zu den o.a. Themen für unerlässlich. Nehmen wir beispielsweise die von Bundesministerin Julia Klöckner vorgesehene Einführung des Straftatbestandes von Stalleinbrüchen, bzw. die Verschärfung der Strafbewehrung: ist dies angesichts der Anzahl der gemeldeten Stalleinbrüche sinnvoll? Bzw. wäre die Strafverschärfung und intensivere Verfolgung von tierquälerischen Aktionen (Tierripper) und oder Tierdiebstählen nicht vorrangig angezeigt um Landwirte und Tierhalter vor Schaden zu bewahren? Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173868 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Tierschutz Statistiken [#173868]
Datum
13. Januar 2020 14:33
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 10.1.2020 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Tierschutz Tierschutz - Statistiken Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Ihre Eingabe vom 10.01.2020 Sehr geehrteAntragste…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Tierschutz
Datum
11. Februar 2020 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Tierschutz - Statistiken Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Ihre Eingabe vom 10.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen eine Antwort auf Ihre o.g. Eingabe. Mit freundlichen Grüßen