Tierschutz: Versuchstierhaltung in Corona-Zeiten

eine Auskunft, wie das Wohlergehen der Versuchstiere in der aktuellen Situation sichergestellt wird und eine Tötung aus wirtschaftlichen Gründen entegegen dem TSchG verhindert wird.

Angesichts der Schließung oder starken Reduktion des Universitätsbetriebs, stellt sich die Frage, wie die Versuchstierhaltung mit der aktuellen Situation (Lockdown wegen Covid-19) umgeht. Zahlreiche Forschungsprojekte dürften auf Eis liegen und die dafür gezüchteten Tiere können aktuell nicht dem vorgesehenen Zweck zugeführt werden. Aus wirtschaftlichen Abwägungen steht zu befürchten, dass auch die Berliner Institutionen ihre Tierzahl durch Tötung reduzieren wollen.

PeTA hat Ende März dazu eine Nachricht aus den USA veröffentlicht und angedeutet, dass die Situation in Deutschland ähnlich sein könnte:
"Immer mehr große US-Universitäten ordnen angesichts der Coronavirus-Pandemie das Töten unzähliger Tiere an, die für die jeweiligen Versuche nicht als „absolut notwendig“ gelten. Einem Whistleblower zufolge drohen auch an deutschen Universitäten Massentötungen von Tieren, da Labore aufgrund der Corona-Krise geschlossen werden sollen."
Quelle: https://www.peta.de/corona-massentoetung-tieren-laboren
Quelle: https://www.peta.org/blog/coronavirus-animal-killing-spree-college-labs/

Ich mache mir Gedanken, ob ähnliche Anweisungen, "die Population zu reduzieren" auch in Berliner Forschungsinstituten gegeben sein könnten und bezweifle, dass eine solche Tötung dem Tierschutzgesetz entsprechen würde.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tierschutz: Versuchstierhaltung in Corona-Zeiten [#184251]
Datum
8. April 2020 18:45
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auskunft, wie das Wohlergehen der Versuchstiere in der aktuellen Situation sichergestellt wird und eine Tötung aus wirtschaftlichen Gründen entegegen dem TSchG verhindert wird. Angesichts der Schließung oder starken Reduktion des Universitätsbetriebs, stellt sich die Frage, wie die Versuchstierhaltung mit der aktuellen Situation (Lockdown wegen Covid-19) umgeht. Zahlreiche Forschungsprojekte dürften auf Eis liegen und die dafür gezüchteten Tiere können aktuell nicht dem vorgesehenen Zweck zugeführt werden. Aus wirtschaftlichen Abwägungen steht zu befürchten, dass auch die Berliner Institutionen ihre Tierzahl durch Tötung reduzieren wollen. PeTA hat Ende März dazu eine Nachricht aus den USA veröffentlicht und angedeutet, dass die Situation in Deutschland ähnlich sein könnte: "Immer mehr große US-Universitäten ordnen angesichts der Coronavirus-Pandemie das Töten unzähliger Tiere an, die für die jeweiligen Versuche nicht als „absolut notwendig“ gelten. Einem Whistleblower zufolge drohen auch an deutschen Universitäten Massentötungen von Tieren, da Labore aufgrund der Corona-Krise geschlossen werden sollen." Quelle: https://www.peta.de/corona-massentoetung-tieren-laboren Quelle: https://www.peta.org/blog/coronavirus-animal-killing-spree-college-labs/ Ich mache mir Gedanken, ob ähnliche Anweisungen, "die Population zu reduzieren" auch in Berliner Forschungsinstituten gegeben sein könnten und bezweifle, dass eine solche Tötung dem Tierschutzgesetz entsprechen würde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184251 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!