Tierschutzgesetz § 11 8. f
aus den mir nun vorliegenden umfangreichen Unterlagen des Bundesrates zu meiner Einsicht erbitte ich von Ihnen weitergehende Informationen.
Folgende Fakten liegen vor:
- Am 11.06.2012 (Niederschrift, UA AV 2/12) wurde unter 2. ein Antrag von Thüringen gestellt der § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 betraf.
"5. für Dritte Hunde ausbilden, die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten oder
hierfür Einrichtungen unterhalten."
Begründung:
Hundeschulen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbildung von Hunden und geben Kenntnisse an Hundehalter weiter. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass alle Hundeschulen der Erlaubnispflicht unterliegen, um insbesondere in Mindestmaß an Sachkunde der Ausbilder und Schulungsleiter sicherzustellen.
Dieser Antrag von Thüringen wurde zurückgezogen.
Dieser Punkt betraf die Drucksache 300/12
18. § 11
... 5. für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,...
Am 18.06.2012 (Niederschrift, 792. AV) erscheint der gleiche Antrag von Thüringen erneut, allerdings jetzt unter § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 (wer gewerbsmäßig) Buchstabe f - neu -
Die Begründung ist identisch zum ersten Antrag, mit Ausnahme der Worte "gewerbsmäßig betriebenen".
Nur 7 Tage nach dem ersten zurückgezogenen Antrag wurde hier eine erhebliche Veränderung herbeigeführt.
Die Abstimmung mit 11:5 war eindeutig, wobei mich interessieren würde, warum die Länder BE, BB, MV, SN und ST dagegen gestimmt haben.
Aus diesem Vorgang entstand dann die Empfehlung des AV in 300/1/12.
Wie kam es zu dieser Vorgehensweise?
Wie kam es zur Fixierung auf ausschließlich gewerblich tätige Hundeschulen?
Welche Zahlen lagen vor bezüglich der Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen und ausbildenden Hundevereinen?
Welche Zahlen lagen vor bezüglich Vergehen innerhalb gewerblicher Hundeschulen, bzw. Hundevereinen (auch SV und jegliche Gebrauchshundesportvereine) in Bezug auf das Tierschutzgesetz, die eine solche Fixierung auf ausschließlich gewerblich tätige Hundeschulen rechtfertigen würden?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe
Anfrage abgelehnt
-
Datum19. Dezember 2017
-
20. Januar 2018
-
Kosten dieser Information:15,02 Euro
-
Ein:e Follower:in
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- Von
- Mona Göbel
- Betreff
- Tierschutzgesetz § 11 8. f [#25749]
- Datum
- 19. Dezember 2017 17:01
- An
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Betreff
- WG: AW: IFG - VIG Antrag Tierschutzgesetz § 11 8. f [#25749]
- Datum
- 28. Dezember 2017 13:48
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Betreff
- Ihre Anfrage über fragdenstaat.de
- Datum
- 15. Januar 2018 16:06
- Status
- Warte auf Antwort
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- Mona Göbel
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#25749]
- Datum
- 15. Januar 2018 19:55
- An
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#25749]
- Datum
- 16. Januar 2018 08:10
- Status
- Warte auf Antwort
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- Mona Göbel
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- AW: AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#25749]
- Datum
- 16. Januar 2018 08:39
- An
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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- Von
- Mona Göbel
- Betreff
- AW: AW: AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#25749]
- Datum
- 21. Januar 2018 13:16
- An
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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- Von
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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- Briefpost
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin vom 19.12.2017
- Datum
- 8. Februar 2018
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- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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- Briefpost
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin vom 19.12.2017
- Datum
- 8. Februar 2018
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- Von
- Mona Göbel
- Betreff
- AW: AW: AW: AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#25749]
- Datum
- 11. Februar 2018 12:51
- An
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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- Betreff
- AW: AW: AW: AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#25749]
- Datum
- 13. Februar 2018 09:12
- Status
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- Mona Göbel
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- AW: AW: AW: AW: AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#25749]
- Datum
- 13. Februar 2018 18:49
- An
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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- Von
- Mona Göbel
- Betreff
- AW: AW: AW: AW: AW: AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#25749]
- Datum
- 15. Februar 2018 12:42
- An
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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- Mona Göbel
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- Briefpost
- Betreff
- Widerspruch
- Datum
- 20. Februar 2018
- An
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Status
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- Von
- Mona Göbel
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Tierschutzgesetz § 11 8. f“ [#25749]
- Datum
- 20. Februar 2018 15:28
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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- Briefpost
- Betreff
- IFG-Antrag vom 19.12.2017
- Datum
- 27. Februar 2018
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre Eingabe vom 20. Feb. 2018
- Datum
- 28. Februar 2018 16:38
- Status
- Warte auf Antwort
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- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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- Briefpost
- Betreff
- Ihre Anfrage über fragdenstaat.de
- Datum
- 13. März 2018
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Mona Göbel
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#25749]
- Datum
- 14. März 2018 12:50
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
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- Von
- Mona Göbel
- Betreff
- AW: AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#25749]
- Datum
- 14. März 2018 12:51
- An
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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