Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative

alle Statistiken, Unterlagen, Aktennotizen und Beratungen sämtlicher mitwirkenden Personen, Organisationen, Behörden, Gutachter, externer Berater, Minister etc., die letzten 10 Jahre vor der Gesetzesverkündung betreffend, zu folgenden Fragen:

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl der tätigen, ausbildenden Hunde-
vereine

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug
auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - gewerbliche
Hundeschulen betreffend

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug
auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - Hundevereine
betreffend

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus
resultierenden Erkenntnis, Hunde vor gewerblich tätigen Hundeschulen schützen zu müssen

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus
resultierenden Erkenntnis, dies sei in Hundevereinen nicht nötig

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen in Bezug auf Beissvor-
fälle von Hunden - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen hin
sichtlich der Ausbildungen der Hunde, die durch Beissvorfälle auffällig wurden

Diese Anfrage wurde von mir an den Bundestag gestellt. Von diesem wurde ich an den Bundesrat verwiesen. Ich stelle sie hiermit auch Ihnen, denn es ist Ihr Arbeitsbereich und Herr Minister Christian Schmidt hat hier sicherlich einiges an Unterlagen oder Beweggründen vorzuweisen. Gerade ihn nehme ich hier ganz besonders in seine Pflicht!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. März 2018
  • Frist
    20. April 2018
  • Kosten dieser Information:
    120,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Mona Göbel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Statistiken…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Mona Göbel
Betreff
Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27123]
Datum
18. März 2018 13:24
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Statistiken, Unterlagen, Aktennotizen und Beratungen sämtlicher mitwirkenden Personen, Organisationen, Behörden, Gutachter, externer Berater, Minister etc., die letzten 10 Jahre vor der Gesetzesverkündung betreffend, zu folgenden Fragen: - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl der tätigen, ausbildenden Hunde- vereine - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - gewerbliche Hundeschulen betreffend - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - Hundevereine betreffend - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus resultierenden Erkenntnis, Hunde vor gewerblich tätigen Hundeschulen schützen zu müssen - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus resultierenden Erkenntnis, dies sei in Hundevereinen nicht nötig - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen in Bezug auf Beissvor- fälle von Hunden - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen hin sichtlich der Ausbildungen der Hunde, die durch Beissvorfälle auffällig wurden Diese Anfrage wurde von mir an den Bundestag gestellt. Von diesem wurde ich an den Bundesrat verwiesen. Ich stelle sie hiermit auch Ihnen, denn es ist Ihr Arbeitsbereich und Herr Minister Christian Schmidt hat hier sicherlich einiges an Unterlagen oder Beweggründen vorzuweisen. Gerade ihn nehme ich hier ganz besonders in seine Pflicht!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mona Göbel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Göbel, danke für Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen, dessen Eingang ich hiermit…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG-Antrag Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27123]
Datum
21. März 2018 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Göbel, danke für Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Sie haben um Übersendung aller Statistiken, Unterlagen, Aktennotizen und Beratungen sämtlicher mitwirkender Personen und Organisationen, die letzten 10 Jahre vor der Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes betreffend, im Hinblick auf gewerblich tätige Hundeschulen und Hundevereine gebeten. Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes und § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage 1 Teil A Nummer 1.3) rechne ich mit einer Bearbeitungsdauer von insgesamt ca. 4-6 Stunden. Aufgrund des pauschalierten Stundensatzes von 60 € ist insgesamt mit einer Gebühr zwischen 240 € und 360 € zu rechnen. Bitte teilen Sie mir deshalb mit, ob und inwieweit Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre letzte Nachricht! I…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: IFG-Antrag Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27123]
Datum
23. März 2018 14:31
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre letzte Nachricht! Ich weise erneut darauf hin, dass meine Anfrage lediglich den § 11 8. f betrifft. Es betrifft lediglich gewerblich tätige Hundetrainer und die Vermutung, dass diese Hunden, in Ausübung ihrer Tätigkeit, Schmerzen, Leiden oder Schaden zugefügt hätten und folglich ihre Sach- und Fachkunde nachweisen müssten. Sonst wäre es ja wohl zu diesem Gesetz nicht gekommen. Ich benötige lediglich alles, was hierzu geführt hat. Natürlich ist es für mich auch von großem Interesse, mit welchem Hintergrund der Gesetzgeber sämtliche Jäger, Jagdhundvereine, Hundevereine, Gebrauchshundesportvereine als per se fachlich wie sachlich kompetent erklärt. Auch wie die Erkenntnis entstand, dass Vereinstrainer selbstverständlich noch niemals Hunden, in Ausübung ihrer Tätigkeit, Schmerzen, Leiden oder Schaden zugefügt haben. Ich denke, dies ist in weniger als 4-6 Stunden und für weniger als 240 bis 360 € möglich. Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 27123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Göbel, vielen Dank für Ihre Nachricht. Auch wenn Ihre Anfrage nur den § 11 Absatz 1 Satz 1 Numm…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: IFG-Antrag Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27123]
Datum
5. April 2018 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Göbel, vielen Dank für Ihre Nachricht. Auch wenn Ihre Anfrage nur den § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe f des Tierschutzgesetzes betrifft, ist eine Aktendurchsicht des gesamten Rechtsetzungsverfahrens des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes sowie der Akten zum Tierschutz bei Hunden aus den letzten 10 Jahren erforderlich, um die Anfrage zu beantworten. Insofern sind der veranschlagte Zeitaufwand und die geschätzte Gebühr angemessen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Voraussetzung aufrechterhalten. Der Antrag wird erst nach einer entsprechenden Rückmeldung bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich erneut für Ihre Antwort und d…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: AW: IFG-Antrag Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27123]
Datum
6. April 2018 14:33
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich erneut für Ihre Antwort und die darin enthaltenen Ausführungen. In Zeiten der Digitalisierung erscheint mir Ihr veranschlagter Zeitaufwand und der damit verbundene Gebührenhinweis nach wie vor nicht schlüssig. Selbstverständlich werde ich meinen Antrag aufrecht erhalten! Bei Übersendung der von Ihnen gefundenen Unterlagen in Kopie sowie der dazugehörigen Rechnung bin ich gerne bereit, den Preis zu zahlen, der dafür berechnet wurde. Hierfür wäre eine detaillierte Rechnungsstellung wünschenswert. Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 27123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Göbel, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Aufgrund der notwendig…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG-Antrag Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27123]
Datum
19. April 2018 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Göbel, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Aufgrund der notwendigen umfangreichen Aktendurchsicht (die Akten werden in Papierform geführt) werden wir Ihnen die Antwort erst im Verlauf der nächsten Woche übermitteln können. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
E-Mail-Anfrage vom 18.03.2018
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
E-Mail-Anfrage vom 18.03.2018
Datum
25. April 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
8,2 MB

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Mona Göbel
AW: E-Mail-Anfrage vom 18.03.2018 [#27123] Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: E-Mail-Anfrage vom 18.03.2018 [#27123]
Datum
6. Mai 2018 11:52
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Information, dass dem federführenden Ministerium bei dieser Gesetzesfindung und -gebung keinerlei Informationen vorliegen, die dieses Gesetz begründen, erklären oder gar legitimieren könnten. Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 27123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>