Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative
alle Statistiken, Unterlagen, Aktennotizen und Beratungen sämtlicher mitwirkenden Personen, Organisationen, Behörden, Gutachter, externer Berater, Minister etc., die letzten 10 Jahre vor der Gesetzesverkündung betreffend, zu folgenden Fragen:
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl der tätigen, ausbildenden Hunde-
vereine
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug
auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - gewerbliche
Hundeschulen betreffend
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug
auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - Hundevereine
betreffend
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus
resultierenden Erkenntnis, Hunde vor gewerblich tätigen Hundeschulen schützen zu müssen
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus
resultierenden Erkenntnis, dies sei in Hundevereinen nicht nötig
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen in Bezug auf Beissvor-
fälle von Hunden - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen hin
sichtlich der Ausbildungen der Hunde, die durch Beissvorfälle auffällig wurden
Diese Anfrage wurde von mir an den Bundestag gestellt. Von diesem wurde ich an den Bundesrat verwiesen. Ich stelle sie hiermit auch Ihnen, denn es ist Ihr Arbeitsbereich und Herr Minister Christian Schmidt hat hier sicherlich einiges an Unterlagen oder Beweggründen vorzuweisen. Gerade ihn nehme ich hier ganz besonders in seine Pflicht!
Information nicht vorhanden
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Datum18. März 2018
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20. April 2018
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Kosten dieser Information:120,00 Euro
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