Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative
alle Statistiken, Unterlagen, Aktennotizen und Beratungen sämtlicher mitwirkenden Personen, Organisationen, Behörden, Gutachter, externer Berater, Minister etc., die letzten 10 Jahre vor der Gesetzesverkündung betreffend, zu folgenden Fragen:
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl der tätigen, ausbildenden Hunde-
vereine
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug
auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - gewerbliche
Hundeschulen betreffend
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug
auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - Hundevereine
betreffend
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus
resultierenden Erkenntnis, Hunde vor gewerblich tätigen Hundeschulen schützen zu müssen
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus
resultierenden Erkenntnis, dies sei in Hundevereinen nicht nötig
- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen in Bezug auf Beissvor-
fälle von Hunden - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen hin
sichtlich der Ausbildungen der Hunde, die durch Beissvorfälle auffällig wurden
Vom Land Thüringen wurde der Gesetzentwurf eingebracht - dies hatten wir in vorherigen Anfragen schon verdeutlicht.
Es sollten gute Gründe vorliegen diesen Gesetzentwurf einzubringen, sofort wieder zurückzuziehen und ihn eine Woche später so verändert erneut einzubringen, dass ausschließlich gewerblich tätige Hundeschulen und keinerlei Vereine betroffen sind.
Ich warte gespannt auf Ihre Ausführungen!
Information nicht vorhanden
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Datum13. April 2018
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15. Mai 2018
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