Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative

alle Statistiken, Unterlagen, Aktennotizen und Beratungen sämtlicher mitwirkenden Personen, Organisationen, Behörden, Gutachter, externer Berater, Minister etc., die letzten 10 Jahre vor der Gesetzesverkündung betreffend, zu folgenden Fragen:

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl der tätigen, ausbildenden Hunde-
vereine

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug
auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - gewerbliche
Hundeschulen betreffend

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug
auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - Hundevereine
betreffend

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus
resultierenden Erkenntnis, Hunde vor gewerblich tätigen Hundeschulen schützen zu müssen

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus
resultierenden Erkenntnis, dies sei in Hundevereinen nicht nötig

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen in Bezug auf Beissvor-
fälle von Hunden - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen hin
sichtlich der Ausbildungen der Hunde, die durch Beissvorfälle auffällig wurden

Vom Land Thüringen wurde der Gesetzentwurf eingebracht - dies hatten wir in vorherigen Anfragen schon verdeutlicht.

Es sollten gute Gründe vorliegen diesen Gesetzentwurf einzubringen, sofort wieder zurückzuziehen und ihn eine Woche später so verändert erneut einzubringen, dass ausschließlich gewerblich tätige Hundeschulen und keinerlei Vereine betroffen sind.

Ich warte gespannt auf Ihre Ausführungen!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. April 2018
  • Frist
    15. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
Mona Göbel
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Sta…
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
Mona Göbel
Betreff
Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#28871]
Datum
13. April 2018 08:55
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Statistiken, Unterlagen, Aktennotizen und Beratungen sämtlicher mitwirkenden Personen, Organisationen, Behörden, Gutachter, externer Berater, Minister etc., die letzten 10 Jahre vor der Gesetzesverkündung betreffend, zu folgenden Fragen: - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl der tätigen, ausbildenden Hunde- vereine - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - gewerbliche Hundeschulen betreffend - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - Hundevereine betreffend - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus resultierenden Erkenntnis, Hunde vor gewerblich tätigen Hundeschulen schützen zu müssen - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus resultierenden Erkenntnis, dies sei in Hundevereinen nicht nötig - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen in Bezug auf Beissvor- fälle von Hunden - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen hin sichtlich der Ausbildungen der Hunde, die durch Beissvorfälle auffällig wurden Vom Land Thüringen wurde der Gesetzentwurf eingebracht - dies hatten wir in vorherigen Anfragen schon verdeutlicht. Es sollten gute Gründe vorliegen diesen Gesetzentwurf einzubringen, sofort wieder zurückzuziehen und ihn eine Woche später so verändert erneut einzubringen, dass ausschließlich gewerblich tätige Hundeschulen und keinerlei Vereine betroffen sind. Ich warte gespannt auf Ihre Ausführungen!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mona Göbel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel

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