Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Ziffer 8 Buchstabe f

alle Statistiken, Unterlagen, Aktennotizen und Beratungen sämtlicher mitwirkenden Personen, Organisationen, Behörden, Gutachter, externer Berater, Minister etc., die letzten 10 Jahre vor der Gesetzesverkündung betreffend, zu folgenden Fragen:

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl der tätigen, ausbildenden Hundeverei-
ne

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug
auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - gewerbliche
Hundeschulen betreffend

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug
auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - Hundevereine
betreffend

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus
resultierenden Erkenntnis, Hunde vor gewerblich tätigen Hundeschulen schützen zu müssen

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus
resultierenden Erkenntnis, dies sei in Hundevereinen nicht nötig

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen in Bezug auf Beissvor-
fälle von Hunden

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen hinsichtlich der Ausbil-
dungen der Hunde, die durch Beissvorfälle auffällig wurden

Aufgrund der Tatsache, dass der Antrag zur Änderung des Gesetzes aus dem Land Thüringen stammt, sowie des Hinweises Ihres Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, wende ich mich heute an Sie.

Die Änderung eines Bundesgesetzes, die zudem einen ganzen Berufsstand vorverurteilt, sollte auf Fakten beruhen, die in ihrer Deutlichkeit die Legitimation erkennen lassen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Mona Göbel
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Sta…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
Mona Göbel
Betreff
Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Ziffer 8 Buchstabe f [#29492]
Datum
6. Mai 2018 12:20
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Statistiken, Unterlagen, Aktennotizen und Beratungen sämtlicher mitwirkenden Personen, Organisationen, Behörden, Gutachter, externer Berater, Minister etc., die letzten 10 Jahre vor der Gesetzesverkündung betreffend, zu folgenden Fragen: - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl der tätigen, ausbildenden Hundeverei- ne - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - gewerbliche Hundeschulen betreffend - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - Hundevereine betreffend - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus resultierenden Erkenntnis, Hunde vor gewerblich tätigen Hundeschulen schützen zu müssen - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus resultierenden Erkenntnis, dies sei in Hundevereinen nicht nötig - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen in Bezug auf Beissvor- fälle von Hunden - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen hinsichtlich der Ausbil- dungen der Hunde, die durch Beissvorfälle auffällig wurden Aufgrund der Tatsache, dass der Antrag zur Änderung des Gesetzes aus dem Land Thüringen stammt, sowie des Hinweises Ihres Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, wende ich mich heute an Sie. Die Änderung eines Bundesgesetzes, die zudem einen ganzen Berufsstand vorverurteilt, sollte auf Fakten beruhen, die in ihrer Deutlichkeit die Legitimation erkennen lassen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mona Göbel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr geehrte Frau Göbel, hinsichtlich Ihrer nachstehenden E-Mail vom 6. Mai 2018 möchte ich Ihnen beigefügtes A…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
Antrag nach ThürIFG: Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Ziffer 8 Buchstabe f [#29492]
Datum
29. Mai 2018 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Göbel, hinsichtlich Ihrer nachstehenden E-Mail vom 6. Mai 2018 möchte ich Ihnen beigefügtes Antwortschreiben übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihr Antwortschreiben. Si…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: Antrag nach ThürIFG: Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Ziffer 8 Buchstabe f [#29492]
Datum
2. Juli 2018 11:06
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihr Antwortschreiben. Sie schreiben: "Weitere Informationen, insbesondere zu den Fragen 1 bis 6 und 8 liegen dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mangels Zustän- digkeit nicht vor. " Wäre es Ihnen möglich, meine Fragen an das dafür zuständige Ministerium weiter zu leiten bzw. mir mitzuteilen, wer zuständig ist? Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 29492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 5. Juli 2018 wieder im Dienst. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. I…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
Automatische Antwort: Antrag nach ThürIFG: Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Ziffer 8 Buchstabe f [#29492]
Datum
2. Juli 2018 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 5. Juli 2018 wieder im Dienst. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Brigitte Wahler (0361 - 57 331 3425, <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) oder senden eine E-Mail an das elektronische Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> . Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, hatten Sie meine unten noch einmal aufgeführte…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: Automatische Antwort: Antrag nach ThürIFG: Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Ziffer 8 Buchstabe f [#29492]
Datum
19. Juli 2018 13:15
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, hatten Sie meine unten noch einmal aufgeführte Nachricht erhalten? Meine Nachricht vom 02.07.2018: "ich bedanke mich für Ihr Antwortschreiben. Sie schreiben: "Weitere Informationen, insbesondere zu den Fragen 1 bis 6 und 8 liegen dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mangels Zuständigkeit nicht vor. " Wäre es Ihnen möglich, meine Fragen an das dafür zuständige Ministerium weiter zu leiten bzw. mir mitzuteilen, wer zuständig ist? Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 29492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr geehrte Frau Göbel, hinsichtlich Ihrer nachstehenden Frage möchte ich Ihnen beigefügtes Antwortschreiben ü…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
AW: Automatische Antwort: Antrag nach ThürIFG: Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Ziffer 8 Buchstabe f [#29492]
Datum
20. Juli 2018 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Göbel, hinsichtlich Ihrer nachstehenden Frage möchte ich Ihnen beigefügtes Antwortschreiben übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich erneut für Ihre Ausführungen.…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: Antrag nach ThürIFG: Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Ziffer 8 Buchstabe f [#29492]
Datum
24. Juli 2018 13:36
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich erneut für Ihre Ausführungen. Ich möchte Sie bitten, sich mit den folgenden Zeilen noch einmal auseinander zu setzen. Von einem Vertreter Ihres Bundeslandes wurde anlässlich der Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) am - Am 11.06.2012 (Niederschrift, UA AV 2/12) unter 2. ein Antrag gestellt der § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 betraf. "5. für Dritte Hunde ausbilden, die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten oder hierfür Einrichtungen unterhalten." Begründung: Hundeschulen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbildung von Hunden und geben Kenntnisse an Hundehalter weiter. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass alle Hundeschulen der Erlaubnispflicht unterliegen, um insbesondere in Mindestmaß an Sachkunde der Ausbilder und Schulungsleiter sicherzustellen. Dieser Antrag von Thüringen wurde zurückgezogen. Dieser Punkt betraf die Drucksache 300/12 18. § 11 ... 5. für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,... Am 18.06.2012 (Niederschrift, 792. AV) erscheint der gleiche Antrag von Thüringen erneut, allerdings jetzt unter § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 (wer gewerbsmäßig) Buchstabe f - neu - Die Begründung ist identisch zum ersten Antrag, mit Ausnahme der Worte "gewerbsmäßig betriebenen". Nur 7 Tage nach dem ersten zurückgezogenen Antrag wurde hier eine erhebliche Veränderung herbeigeführt. Aus diesem Vorgang entstand dann die Empfehlung des AV in 300/1/12. Es geht mir hier um den Weg einer Gesetzgebung, die das Tierschutzgesetz und somit ein Bundesgesetz betrifft. Erfolgte eine Gesetzesfolgenabschätzung? Wurden dementsprechende Verwaltungsvorschriften erstellt? Eine wirklich gute Rechtsetzung setzt zwingend voraus, Inhalte und Abläufe des Gesetzgebungsprozesses im vorparlamentarischen und parlamentarischen Verfahren zu kennen. Wie wurde hier verfahren? Wie ist gerade dieses Gesetz zu werten im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung? Schlussendlich muss es für Büger/innen nachvollziehbar sein, aus welchen Motiven und Motivationen heraus eine Gesetzesänderung erfolgt und selbstverständlich auch, wer dafür verantwortlich ist! Da es innerhalb des Landes Thüringen kein zuständiges Ministerium zu geben scheint, geht diese Anfrage ebenso an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Ich möchte Sie und alle Beteiligten bitten, mir einen Ansprechpartner zu nennen, der meine berechtigten Fragen als Bürgerin dieses Landes auch beantworten kann. Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 29492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr geehrte Frau Göbel, das Tierschutzgesetz wurde mit Beschluss der Thüringer Landesregierung nach Artikel 76…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: Antrag nach ThürIFG: Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Ziffer 8 Buchstabe f [#29492]
Datum
26. Juli 2018 07:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Göbel, das Tierschutzgesetz wurde mit Beschluss der Thüringer Landesregierung nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen dem Geschäftsbereich des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zugeordnet. Insofern standen Sie bereits mit dem zuständigen Ressort für Fragen zu Anträgen des Landes Thüringen im Gesetzgebungsverfahren zum Tierschutzgesetz bzw. zu dessen Umsetzung in Kontakt. Sofern aus Ihrer Sicht Fragen nicht in ausreichendem Umfang beantwortet sind, bitte ich Sie, sich erneut an das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Mona Göbel
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> ich erhielt am 18.12.2019 eine erneute A…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: Antrag nach ThürIFG: Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Ziffer 8 Buchstabe f [#29492]
Datum
4. Januar 2020 14:07
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> ich erhielt am 18.12.2019 eine erneute Antwort des TMIL, in der erneut auf das TMASGFF, sowie das TMIK verwiesen wurde. Das TMIL sei nicht verantwortlich, bzw. die Unterlagen würden hier nicht vorliegen. Identische Antworten hatte ich bereits von Ihnen und auch dem TMASGFF erhalten. Ist Ihnen "Von Pontius zu Pilatus" oder aber auch "Buchbinder Wanninger" ein Begriff? Ich starte im Jahr 2020 einen erneuten Versuch auf eine ganz einfache Frage eine Antwort zu erhalten. Der Gesetzentwurf wurde vom Land Thüringen eingebracht (siehe unseren Schriftverkehr aus 2019). Ich hoffe, dieser Gesetzentwurf entstand aus triftigen und nachvollziehbaren Gründen, die definitiv belegt sein müssen. Erhebungen, Statistiken, Beratungen und so fort. Wer ist hierfür zuständig und kann mir die Entstehung dieses Gesetzentwurfes, der schließlich zu einem Gesetz führte, begründen? Da weder Sie (das TMIK) noch das TMIL, oder das TMASGFF sich zuständig fühlen und aufeinander verwiesen wird geht dieses Schreiben an Sie alle! Aus diesem Grunde können Sie sich auch in Zukunft ein "Aufeinander-verweisen" ersparen und wir kommen doch noch zu einem Ergebnis! Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 29492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/29492 Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>