Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f

Alle Unterlagen wie Beratungsprotokolle, Begründungen etc. bezüglich folgenden Vorganges:

Von einem Vertreter Ihres Bundeslandes wurde anlässlich der Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) 2012 der folgende Antrag eingebracht.

Auszug Niederschrift, 792. AV, 18.06.12 Seite 35, I 33 „In Artikel 1 Nummer 18 ist § 11 Absatz 1 Nummer 7 wie folgt zu ändern: ... c) Folgender Buchstabe f ist anzufügen: ‚f) für Dritte Hunde ausbilden, die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten oder hierfür Einrichtungen unterhalten‘
Begründung: Hundeschulen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbildung von Hunden und geben Kenntnisse an Hundehalter weiter. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass alle gewerbsmäßig betriebenen Hundeschulen der Erlaubnispflicht unterliegen, um insbesondere ein Mindestmaß an Sachkunde der Ausbilder und Schulungsleiter sicherzustellen.

Antrag Thüringen: Aus dem Protokoll (Niederschrift, UA AV 2/12, 11.06.12, Seite 84) ist zu entnehmen, dass ein ähnlicher Antrag mit einer Protokollerklärung zurückgezogen wurde, dann jedoch mit der o. g. Änderung, d. h. die Begrenzung auf „gewerbsmäßige“ Hundeschulen am 18.6.12 neu eingebracht wurde.

Wie kam es zu dieser Vorgehensweise?

Aufgrund welcher Erkenntnisse und / oder Beratungen wurde dieser Änderungsantrag zum TierSchG eingebracht?

So viel mir bekannt ist, gab es 2012 in ganz Deutschland
- keine Erhebung über die Anzahl der gewerbsmäßigen Hundetrainer und
- keine Erhebung über tierschutzrechtliche Verstöße im Rahmen ihrer Tätigkeiten,
die die Aussage, dass Hundeschulen einen erheblichen Einfluss haben, belegen.

Ich wurde vom Bundesrat an Ihr Ministerium verwiesen um einen zuständigen Ansprechpartner (Ministerium) in Thüringen zu erfragen.

Bisher konnte mir keine einzige Stelle erörtern, wie diese Gesetzeseingabe entstanden ist und welche Legitimation bzw. dringende Notwendigkeit es hierfür gab.

Weder das Bundeskanzleramt, noch Bundestag oder Bundesrat und so fort.

Vielleicht können Sie mir ja behilflich sein, eine Logik in dieser Gesetzgebung finden zu können.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juli 2018
  • Frist
    3. August 2018
  • Ein:e Follower:in
Mona Göbel
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unt…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
Mona Göbel
Betreff
Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f [#31427]
Datum
2. Juli 2018 13:33
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen wie Beratungsprotokolle, Begründungen etc. bezüglich folgenden Vorganges: Von einem Vertreter Ihres Bundeslandes wurde anlässlich der Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) 2012 der folgende Antrag eingebracht. Auszug Niederschrift, 792. AV, 18.06.12 Seite 35, I 33 „In Artikel 1 Nummer 18 ist § 11 Absatz 1 Nummer 7 wie folgt zu ändern: ... c) Folgender Buchstabe f ist anzufügen: ‚f) für Dritte Hunde ausbilden, die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten oder hierfür Einrichtungen unterhalten‘ Begründung: Hundeschulen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbildung von Hunden und geben Kenntnisse an Hundehalter weiter. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass alle gewerbsmäßig betriebenen Hundeschulen der Erlaubnispflicht unterliegen, um insbesondere ein Mindestmaß an Sachkunde der Ausbilder und Schulungsleiter sicherzustellen. Antrag Thüringen: Aus dem Protokoll (Niederschrift, UA AV 2/12, 11.06.12, Seite 84) ist zu entnehmen, dass ein ähnlicher Antrag mit einer Protokollerklärung zurückgezogen wurde, dann jedoch mit der o. g. Änderung, d. h. die Begrenzung auf „gewerbsmäßige“ Hundeschulen am 18.6.12 neu eingebracht wurde. Wie kam es zu dieser Vorgehensweise? Aufgrund welcher Erkenntnisse und / oder Beratungen wurde dieser Änderungsantrag zum TierSchG eingebracht? So viel mir bekannt ist, gab es 2012 in ganz Deutschland - keine Erhebung über die Anzahl der gewerbsmäßigen Hundetrainer und - keine Erhebung über tierschutzrechtliche Verstöße im Rahmen ihrer Tätigkeiten, die die Aussage, dass Hundeschulen einen erheblichen Einfluss haben, belegen. Ich wurde vom Bundesrat an Ihr Ministerium verwiesen um einen zuständigen Ansprechpartner (Ministerium) in Thüringen zu erfragen. Bisher konnte mir keine einzige Stelle erörtern, wie diese Gesetzeseingabe entstanden ist und welche Legitimation bzw. dringende Notwendigkeit es hierfür gab. Weder das Bundeskanzleramt, noch Bundestag oder Bundesrat und so fort. Vielleicht können Sie mir ja behilflich sein, eine Logik in dieser Gesetzgebung finden zu können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Göbel, mit eMail vom 02.07.2018 haben Sie sich an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur…
Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Betreff
Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f [#31427]
Datum
19. Juli 2018 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Göbel, mit eMail vom 02.07.2018 haben Sie sich an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mit dem unten stehenden Antrag gewandt. Ich teile Ihnen hiermit mit, dass das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nicht die zuständige Stelle für die von Ihnen nach ThürIFG/ThürUIG/VIG erbetenen Informationen ist. Bitte wenden Sie sich an das hier zuständige Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, bereits im Dezember 2017 wandte ich mich an da…
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Von
Mona Göbel
Betreff
AW: Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f [#31427]
Datum
19. Juli 2018 13:09
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, bereits im Dezember 2017 wandte ich mich an das von Ihnen vorgeschlagene Ministerium! Von diesem erhielt ich im Mai diesen Jahres folgende Zeilen: "Ich kann Ihnen glaubhaft versichern, dass im TMASGFF für den angefragten 10-jährigen Zeitraum vor der Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 keine Statistiken, Zahlen, Gutachten oder Aufzeichnungen über Recherchen, Beratungen, Diskussionen im Sinne der Ziffern 1. bis 7. der von Ihnen oben aufgeführten Nachfragen vorhanden sind. Zu Ziffer 7. betreffend die Thematik der Beißvorfälle von Hunden steht es Ihnen offen, sich an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) zu wenden, welches sich im Rahmen seiner Geschäftsbereichszuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren auch mit Fragestellungen zu Beißvorfällen durch Hunde beschäftigt." Auch aus diesem Grunde erfolgte meine Anfrage bei Ihnen. Sie werden verstehen, dass ich als Bürgerin ein sehr großes Interesse daran habe, Gesetzesänderungen oder -neugestaltungen nachvollziehen zu können. Dies war mir jedoch in all den Jahren nicht möglich, denn es fehlen jegliche nachvollziehbaren Gründe. Da der Gesetzentwurf von Ihrem Bundesland eingebracht wurde möchte ich Sie hiermit noch einmal sehr eindringlich bitten, mir eine Stelle - einen Ansprechpartner zu nennen, der mir nachvollziehbar erklären kann, wie es zu diesem Gesetzentwurf kam! Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 31427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mona Göbel
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, wie ist es möglich, dass ich auf meine Nachfra…
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Von
Mona Göbel
Betreff
AW: Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f [#31427]
Datum
20. Januar 2019 13:50
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
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Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, wie ist es möglich, dass ich auf meine Nachfrage noch immer keine Antwort erhalten habe? Ich erwarte Ihre Erklärung. Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 31427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Januar 2019 13:50
Status
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Mona Göbel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f“ vom 02.07…
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Von
Mona Göbel
Betreff
AW: Automatische Antwort: Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f [#31427]
Datum
20. Januar 2019 13:56
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f“ vom 02.07.2018 (#31427) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 171 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 31427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Göbel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist mir der konkrete Inhalt Ihrer Anfrage nicht p…
Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Betreff
AW: Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f [#31427]
Datum
21. Januar 2019 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Göbel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist mir der konkrete Inhalt Ihrer Anfrage nicht präsent, so dass ich inhaltlich nicht zu antworten vermag. Ich weise Sie darauf hin, dass das Thüringer Ministerium für Infrastruktur (TMIL) und Landwirtschaft innerhalb der Thüringer Landesregierung nicht zuständig ist für Fragen d es Tierschutzes. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF). Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, Sie finden den vollständigen Verlauf unter htt…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f [#31427]
Datum
27. Januar 2019 14:43
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
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Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, Sie finden den vollständigen Verlauf unter https://fragdenstaat.de/anfrage/tierschutzgesetz-hier-11-8-f/#nachricht-126097 Es geht bei meiner Frage nicht in erster Linie um Tierschutz, es geht um die Gesetzgebung, bzw. dem Antrag einer Änderung des Tierschutzgesetzes. Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 31427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mona Göbel
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f“ vom…
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Von
Mona Göbel
Betreff
AW: Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f [#31427]
Datum
18. Juni 2019 19:04
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f“ vom 02.07.2018 (#31427) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 320 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 31427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mona Göbel
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Von
Mona Göbel
Betreff
AW: Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f [#31427]
Datum
17. Dezember 2019 14:29
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f“ vom 02.07.2018 (#31427) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 502 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 31427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31427
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Göbel, wie Ihnen bereits mitgeteilt, ist in Thüringen für Fragen des Tierschutzes, welche auch …
Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Betreff
AW: Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f [#31427]
Datum
18. Dezember 2019 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Göbel, wie Ihnen bereits mitgeteilt, ist in Thüringen für Fragen des Tierschutzes, welche auch das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Tierschutzgesetztes betreffen, das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) zuständig. Wie in Ihrer E-Mail vom 19.07.2018 ersichtlich, hat Ihnen das TMASGFF bereits auf Ihre Frage geantwortet und auf das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) verwiesen. Dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) liegen die von Ihnen geforderten Unterlagen weiterhin nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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Mona Göbel
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 18…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: Tierschutzgesetz - hier - § 11 8. f [#31427]
Datum
4. Januar 2020 13:56
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 18.12.2019! Sie verweisen auf das TMASGFF, das TMIK, sowie auch das TMIL. Letzteres sei nicht verantwortlich, bzw. die Unterlagen würden hier nicht vorliegen. Ist Ihnen "Von Pontius zu Pilatus" oder aber auch "Buchbinder Wanninger" ein Begriff? Ich starte im Jahr 2020 einen erneuten Versuch auf eine ganz einfache Frage eine Antwort zu erhalten. Der Gesetzentwurf wurde vom Land Thüringen eingebracht (siehe unseren Schriftverkehr aus 2019). Ich hoffe, dieser Gesetzentwurf entstand aus triftigen und nachvollziehbaren Gründen, die definitiv belegt sein müssen. Erhebungen, Statistiken, Beratungen und so fort. Wer ist hierfür zuständig und kann mir die Entstehung dieses Gesetzentwurfes, der schließlich zu einem Gesetz führte, begründen? Da weder Sie (das TMIL) noch das TMASGFF, oder das TMIK sich zuständig fühlen und aufeinander verwiesen wird geht dieses Schreiben an Sie alle! Aus diesem Grunde können Sie sich auch in Zukunft ein "Aufeinander-verweisen" ersparen und wir kommen doch noch zu einem Ergebnis! Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 31427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31427 Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>