Tierschutzstatistiken

Das Bundeslandwirtschaftsministerium verweist regelmäßig bei IFG/UIG/VIG-Anfragen nach Statistiken und Datenerhebungen aus dem landwirtschaftlichen und Tierschutz-Bereich an das statistische Bundesamt.
Ich bitte daher um Mitteilung folgender Informationen:

Alle vorhanden Statistiken und Datenerhebungen (jeweils die aktuellsten) zu folgenden Themenschwerpunkten:

- Tierdiebstähle (Diebstähle von Nutztieren, die von Weide, Koppel oder aus einem Stall entwendet wurden);

- Daten über tierquälerisches Verhalten (z.B. sog. Pferderipper) gegenüber Nutztieren, Tieren die auf Weiden, Koppeln oder in Ställen gehalten werden;

- Daten der unrechtmäßig (nicht von ihren Besitzern) auf Weiden, Koppeln oder in Ställen verletzten, getöteten/geschlachteten Nutztiere und deren Entwendung;

- festgestellte Tierschutzverstöße in landwirtschaftlichen Betrieben (Anzahl der Betriebe sowie Anzahl der kranken, verletzten und/oder nicht (ausreichend) behandelten Tiere);

- Anzahl der Tierschutzverstöße in Schlachthöfen;

- Anzahl der durch Hochwasser, Überschwemmungen, Steinschlag, Blitzschlag, Hagel, Feldbrände oder durch andere Naturgewalten verunglückten/getöteten Nutztiere;

- Anzahl der aufgrund von Tierseuchen auf behördliche Weisung gekeulten Nutztiere;

- Anzahl der Tiere, die von bundesdeutschen Zoos und Zirkusunternehmen gehalten werden;

- Anzahl der Todesfälle von Zirkus-/Zootieren?

- Anzahl der (tatsächlich oder mutmaßlich) durch Wilderei verletzten/getöteten Tiere;

- Unfälle von Tiertransportern (Anzahl der verunfallten Fahrzeuge und Anzahl der dabei verletzten und/oder getöteten Tiere);

- Anzahl der bei Tiertransporten verletzten oder verstorbenen Tiere;

- Brände in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Anzahl der verbrannten, erstickten und/oder notgeschlachteten Tiere;

- Anzahl der von bundesdeutschen Landwirten beanzeigten "Stalleinbrüche"; (unabhängig davon ob ein Bezug zu einer anschließenden Veröffentlichung von Tierschutzverstößen erfolgte);

- Anzahl der Diebstähle von landwirtschaftlichem Gerät (Traktoren, Erntemaschinen, Betriebsmittel, Saatgut etc.) aus landwirtschaftlichen Betrieben;

- Zahlen der erfolgten Wolfsrisse von Nutztieren;

- bundesdeutsche Jagdstrecke;

- Anzahl der im Straßenverkehr getöteten Tiere;

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundeslandwirts…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tierschutzstatistiken [#177894]
Datum
30. Januar 2020 19:58
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundeslandwirtschaftsministerium verweist regelmäßig bei IFG/UIG/VIG-Anfragen nach Statistiken und Datenerhebungen aus dem landwirtschaftlichen und Tierschutz-Bereich an das statistische Bundesamt. Ich bitte daher um Mitteilung folgender Informationen: Alle vorhanden Statistiken und Datenerhebungen (jeweils die aktuellsten) zu folgenden Themenschwerpunkten: - Tierdiebstähle (Diebstähle von Nutztieren, die von Weide, Koppel oder aus einem Stall entwendet wurden); - Daten über tierquälerisches Verhalten (z.B. sog. Pferderipper) gegenüber Nutztieren, Tieren die auf Weiden, Koppeln oder in Ställen gehalten werden; - Daten der unrechtmäßig (nicht von ihren Besitzern) auf Weiden, Koppeln oder in Ställen verletzten, getöteten/geschlachteten Nutztiere und deren Entwendung; - festgestellte Tierschutzverstöße in landwirtschaftlichen Betrieben (Anzahl der Betriebe sowie Anzahl der kranken, verletzten und/oder nicht (ausreichend) behandelten Tiere); - Anzahl der Tierschutzverstöße in Schlachthöfen; - Anzahl der durch Hochwasser, Überschwemmungen, Steinschlag, Blitzschlag, Hagel, Feldbrände oder durch andere Naturgewalten verunglückten/getöteten Nutztiere; - Anzahl der aufgrund von Tierseuchen auf behördliche Weisung gekeulten Nutztiere; - Anzahl der Tiere, die von bundesdeutschen Zoos und Zirkusunternehmen gehalten werden; - Anzahl der Todesfälle von Zirkus-/Zootieren? - Anzahl der (tatsächlich oder mutmaßlich) durch Wilderei verletzten/getöteten Tiere; - Unfälle von Tiertransportern (Anzahl der verunfallten Fahrzeuge und Anzahl der dabei verletzten und/oder getöteten Tiere); - Anzahl der bei Tiertransporten verletzten oder verstorbenen Tiere; - Brände in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Anzahl der verbrannten, erstickten und/oder notgeschlachteten Tiere; - Anzahl der von bundesdeutschen Landwirten beanzeigten "Stalleinbrüche"; (unabhängig davon ob ein Bezug zu einer anschließenden Veröffentlichung von Tierschutzverstößen erfolgte); - Anzahl der Diebstähle von landwirtschaftlichem Gerät (Traktoren, Erntemaschinen, Betriebsmittel, Saatgut etc.) aus landwirtschaftlichen Betrieben; - Zahlen der erfolgten Wolfsrisse von Nutztieren; - bundesdeutsche Jagdstrecke; - Anzahl der im Straßenverkehr getöteten Tiere; Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177894 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 326: Tierschutzstatistiken [#177894]
Datum
31. Januar 2020 08:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. Januar 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30326 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 30. Januar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30326) eine …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Tierschutzstatistiken (Az.: Az.: A-IR/11100100-IF30326)
Datum
25. Februar 2020 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 30. Januar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30326) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser beziehen Sie sich auf das Folgende: Das Bundeslandwirtschaftsministerium verweist regelmäßig bei IFG/UIG/VIG-Anfragen nach Statistiken und Datenerhebungen aus dem landwirtschaftlichen und aus dem Tierschutz-Bereich an das Statistische Bundesamt. Sie bitten um die Zusendung folgender Informationen: Alle vorhanden Statistiken und Datenerhebungen (jeweils die aktuellsten) zu folgenden Themenschwerpunkten: - Tierdiebstähle (Diebstähle von Nutztieren, die von Weide, Koppel oder aus einem Stall entwendet wurden); - Daten über tierquälerisches Verhalten (z.B. sog. Pferderipper) gegenüber Nutztieren, Tieren die auf Weiden, Koppeln oder in Ställen gehalten werden; - Daten der unrechtmäßig (nicht von ihren Besitzern) auf Weiden, Koppeln oder in Ställen verletzten, getöteten/geschlachteten Nutztiere und deren Entwendung; - festgestellte Tierschutzverstöße in landwirtschaftlichen Betrieben (Anzahl der Betriebe sowie Anzahl der kranken, verletzten und/oder nicht (ausreichend) behandelten Tiere); - Anzahl der Tierschutzverstöße in Schlachthöfen; - Anzahl der durch Hochwasser, Überschwemmungen, Steinschlag, Blitzschlag, Hagel, Feldbrände oder durch andere Naturgewalten verunglückten/getöteten Nutztiere; - Anzahl der aufgrund von Tierseuchen auf behördliche Weisung gekeulten Nutztiere; - Anzahl der Tiere, die von bundesdeutschen Zoos und Zirkusunternehmen gehalten werden; - Anzahl der Todesfälle von Zirkus-/Zootieren? - Anzahl der (tatsächlich oder mutmaßlich) durch Wilderei verletzten/getöteten Tiere; - Unfälle von Tiertransportern (Anzahl der verunfallten Fahrzeuge und Anzahl der dabei verletzten und/oder getöteten Tiere); - Anzahl der bei Tiertransporten verletzten oder verstorbenen Tiere; - Brände in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Anzahl der verbrannten, erstickten und/oder notgeschlachteten Tiere; - Anzahl der von bundesdeutschen Landwirten angezeigten "Stalleinbrüche"; (unabhängig davon ob ein Bezug zu einer anschließenden Veröffentlichung von Tierschutzverstößen erfolgte); - Anzahl der Diebstähle von landwirtschaftlichem Gerät (Traktoren, Erntemaschinen, Betriebsmittel, Saatgut etc.) aus landwirtschaftlichen Betrieben; - Zahlen der erfolgten Wolfsrisse von Nutztieren; - bundesdeutsche Jagdstrecke; - Anzahl der im Straßenverkehr getöteten Tiere. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen das Folgende mit: In der amtlichen Statistik werden Zahlen zu Tierhaltungen/-bestand, Schlachtungen und zu den Verstößen gegen das Tierschutzgesetz erhoben. Angaben zu Tierhaltungen/-bestand sowie zu Schlachtungen finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.destatis.de/DE/Themen/Branc… Weiterhin nehmen wir zu den von Ihnen genannten Punkten wie folgt Stellung: 1. Informationen aus dem Bereich der Rechtspflegestatistiken: In den einzelnen Rechtspflegestatistiken der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden keine Datenerhebungen aus dem landwirtschaftlichen und dem Tierschutz-Bereich durchgeführt. Gegenstand der Rechtspflegestatistiken sind gerichtliche Entscheidungen entsprechend der für den jeweiligen Gerichtszweig (Zivilgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit usw.) gültigen Spezialgesetze ohne allerdings weitergehende Differenzierung einzelner Phänomenbereiche. Daher enthalten die Rechtspflegestatistiken keine Daten zu den folgenden von Ihnen angefragten Themenschwerpunkten über das Fallgeschehen im Tierschutzbereich: - Anzahl der durch Hochwasser, Überschwemmungen, Steinschlag, Blitzschlag, Hagel, Feldbrände oder durch andere Naturgewalten verunglückten/getöteten Nutztiere; - Anzahl der aufgrund von Tierseuchen auf behördliche Weisung gekeulten Nutztiere; - Anzahl der Tiere, die von bundesdeutschen Zoos und Zirkusunternehmen gehalten werden; - Anzahl der Todesfälle von Zirkus-/Zootieren; - Unfälle von Tiertransportern (Anzahl der verunfallten Fahrzeuge und Anzahl der dabei verletzten und/oder getöteten Tiere); - Anzahl der bei Tiertransporten verletzten oder verstorbenen Tiere; - Brände in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Anzahl der verbrannten, erstickten und/oder notgeschlachteten Tiere; - Zahlen der erfolgten Wolfsrisse von Nutztieren; - bundesdeutsche Jagdstrecke; - Anzahl der im Straßenverkehr getöteten Tiere. Die darüber hinaus von Ihnen angefragten folgenden Themenbereiche beziehen sich auf Verstöße gegen das geltende Strafrecht (Diebstahl) oder gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei): - Tierdiebstähle (Diebstähle von Nutztieren, die von Weide, Koppel oder aus einem Stall entwendet wurden); - Daten der unrechtmäßig (nicht von ihren Besitzern) auf Weiden, Koppeln oder in Ställen verletzten, getöteten/geschlachteten Nutztiere und deren Entwendung; - Anzahl der von bundesdeutschen Landwirten beanzeigten "Stalleinbrüche"; (unabhängig davon ob ein Bezug zu einer anschließenden Veröffentlichung von Tierschutzverstößen erfolgte); - Anzahl der Diebstähle von landwirtschaftlichem Gerät (Traktoren, Erntemaschinen, Betriebsmittel, Saatgut etc.) aus landwirtschaftlichen Betrieben; - Daten über tierquälerisches Verhalten (z.B. sog. Pferderipper) gegenüber Nutztieren, Tieren die auf Weiden, Koppeln oder in Ställen gehalten werden; - festgestellte Tierschutzverstöße in landwirtschaftlichen Betrieben (Anzahl der Betriebe sowie Anzahl der kranken, verletzten und/oder nicht (ausreichend) behandelten Tiere); - Anzahl der Tierschutzverstöße in Schlachthöfen; - Anzahl der (tatsächlich oder mutmaßlich) durch Wilderei verletzten/getöteten Tiere. Statistische Angaben zum Strafrecht allgemein (ohne Differenzierung des Phänomenbereichs wie Tierschutz usw.) sowie statistische Angaben zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und das Tiergesundheitsgesetz speziell werden im Rahmen der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik erfasst. Diese Statistik enthält rechtskräftige Aburteilungen, die von deutschen Strafgerichten ausgesprochen wurden, untergliedert nach Art der verhängten Sanktion und Art der (schwersten) zugrunde liegenden Straftat. Das Statistische Bundesamt veröffentlich die gerichtliche Strafverfolgungsstatistik innerhalb seiner Fachserie 10, Reihe 3 (Strafverfolgungsstatistik) unter folgendem Link: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat… Die in dieser Statistik nachgewiesenen statistischen Angaben zum Strafrecht allgemein (Strafgesetzbuch, StGB) sind u.a. Diebstahl, Raub, Unterschlagung. Allerdings wird hier - den Kategorien des Strafgesetzbuches folgend - kein spezifischer Phänomenbereich wie Tierschutz usw. erfasst. In dieser Statistik bekannt ist lediglich die Zahl der in einem Kalenderjahr rechtskräftig gewordenen Aburteilungen wegen Diebstahls als schwerste Straftat oder wegen Raubes als schwerste Straftat usw. Hinsichtlich Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) bzw. Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) enthält die Strafverfolgungsstatistik keine Angaben zu Kläger/Angeklagtem, Täter, Tathergang, Tatort, Tatmittel oder Tatobjekten. Sie weist lediglich die Zahl der insgesamt wegen Verstößen gegen das TierSchG bzw. das TierGesG rechtskräftig abgeurteilten Personen nach. Die hier geführten Rechtspflegestatistiken sind Gerichtsstatistiken, keine spezifischen Landwirtschafts- und Tierschutzstatistiken. Sie ermöglichen daher keine konkrete Beantwortung der von Ihnen bezeichneten differenzierten Themenschwerpunkte. 2. Informationen aus dem Bereich Tierhaltung: - Anzahl der aufgrund von Tierseuchen auf behördliche Weisung gekeulten Nutztiere: Die Tierseuchenkassen der Länder erheben Beiträge bei Nutztierhaltern und sollten über entsprechende Daten verfügen. Außerdem gibt das Friedrich Löffler Institut einen Tiergesundheitsjahresbericht heraus. https://www.fli.de/de/publikationen/tie… - Anzahl der bei Tiertransporten verletzten oder verstorbenen Tiere: Der beigefügte GENESIS-Link verweist auf eine entsprechende Tabelle. Es werden nur transporttote Tiere auf dem Weg zum Schlachthof erfasst. Die Daten liegen bislang nur für das 1. Halbjahr 2019 vor. https://www-genesis.destatis.de/genesis… - Zahlen der erfolgten Wolfsrisse von Nutztieren: Hierzu verweisen wir auf die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf: https://www.dbb-wolf.de/wolfsmanagement… Ergänzend verweisen wir auf den Tierschutzbericht der Bundesregierung: https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/… Weitere Informationen hinsichtlich der "bundesdeutschen Jagdstrecke" können Sie sicherlich beim Deutschen Jagdverband e.V. (DJV) erhalten: https://www.jagdverband.de/ Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Auskünfte mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen