Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone (Sperrbezirk- und Beobachtungsgebiet) zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest), Gut Thurbruch GmbH in Katschow/Usedom
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax und Einwurfeinschreiben)
Sehr geehrter Herr Dr. Vogel,
am 15.05.2023 unterzeichneten Sie für den Landkreis Vorpommern-Greifswald die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone (Sperrbezirk- und Beobachtungsgebiet) zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest).
Dort schreiben Sie:
"Am 12.05.2023 wurde in einer Geflügelhaltung in Katschow im Landkreis Vorpommern-Greifswald aufgrund klinischer Symptome und positiver Untersuchungsergebnisse des Geflügels auf hochpathogenes Influenza-A-Virus H5n1 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Außerdem verfügen Sie u.a. Aufstallung, Desinfektionsmaßnahmen und andere die Grundrechte einschränkende Maßnahmen. Auch die sofortige Tötung aller Hühner wurde angeordnet.
Bitte senden Sie mir zu, aufgrund welcher klinischen Symptome eine HPAI vermutet wurde und bei wie vielen Hühnern von der Gesamtzahl der dort im Bestand befindlichen Hühnern entsprechende Symptome aufgetreten sind. Bitte senden Sie mir auch zu, über wie viele Tage Symptome aufgetreten sind und ob bei allen symptomatischen Hühnern die gleichen Symptome aufgetreten sind.
Bitte senden Sie mir zu, wie viele Hühner verendet sind (von der Gesamtzahl im betroffenen Bestand) und wie viele getötet wurden.
Bitte senden Sie mir hinsichtlich der Testergebnisse zu:
- von wie vielen Hühner Proben genommen wurden,
- welche Proben (Probenmaterial) wurden genommen
- wer hat beprobt und getestet
- auf was wurde getestet
- die kompletten Testergebnisse inkl. verwendete Tests, Testprotokolle und ct-Werte (entsprechend der Guten Laborpraxis)
Wie haben Sie andere Ursachen für die Symptomatik von Hühnern ausgeschlossen? Selbst das FLI beschreibt, dass die Symptomatik von HPAI nicht eindeutig ist.
Da Sie Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von HPAI verfügt haben - bitte übersenden Sie mir den kausalen Nachweis für die Übertragungswege der HPAI.
Bitte übersenden Sie mir insbesondere den kausalen Nachweis darüber, wie HPAI in den betroffenen Bestand gelangt ist.
Bitte übersenden Sie mir den kausalen Nachweis darüber, dass die von Ihnen verfügten Maßnahmen einen sterilen Schutz vor HPAI bieten.
Bitte übersenden Sie mir, wie Sie geprüft haben, dass Ihre Allgemeinverfügung dem Tierschutzgesetz § 1 und 2§ nicht widerspricht:
Tierschutzgesetz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Tierschutzgesetz
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum17. Mai 2023
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20. Juni 2023
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Kosten dieser Information:590,32 Euro
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