Tiertransporte bei hohen Temperaturen

Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind.

"Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“

Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird.
Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden.
Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus Ihrem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen teilte mir weiterhin mit, dass Ihre Dienststelle für das Genehmigungsverfahren zuständig ist (https://fragdenstaat.de/a/164742).

Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten.
Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes.

Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden.

Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165823]
Datum
3. September 2019 22:37
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind. "Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird. Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden. Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus Ihrem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilte mir weiterhin mit, dass Ihre Dienststelle für das Genehmigungsverfahren zuständig ist (https://fragdenstaat.de/a/164742). Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten. Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes. Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden. Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Tiertransporten. Die amtlichen…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen
Datum
27. September 2019 08:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Tiertransporten. Die amtlichen Tierärzte des Kreises Steinfurt prüfen jeden einzelnen Tiertransport ins Ausland sehr genau auf die Einhaltung sowohl tierseuchen- als auch tierschutzrechtlicher Anforderungen. Bei jedem einzelnen Transport werden die Tiere vor Ort in Augenschein genommen und die Voraussetzungen für den Transport geprüft, insbesondere auch die zu erwartenden Termperaturen auf der Transportstrecke. Erst wenn alle Voraussetzungen der tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Anforderungen des EU-Rechts und des nationalen Rechts erfüllt sind, werden die für den Export notwendigen Dokumente ausgehändigt. Zur aktuellen Weisungs- und Verfügungslage in NRW verweise ich auf die vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erhaltenen Informationen. Die Übermittlung aller Unterlagen zur Genehmigung von Tiertransporten während der Sommermonate 2017 bis 2019 ist nicht möglich. Auch wenn Sie die Sommermonate nicht genau bezeichnet haben, sprechen wir von mehreren hundert betroffenen Abfertigungen und tausenden Seiten von Unterlagen in EDV-Programmen und auf Papier. Es gibt Abfertigungen, bei denen die Unterlagen mit TRACES-Bescheinigung, Vorlaufzertifikaten, Transportplanung, Fahrtenbücher usw. allein für eine einzelne Abfertigung einen ganzen Aktenordner füllen. Aufgrund des Umfangs käme allenfalls eine Akteneinsicht in der Dienststelle in Betracht. Und auch in diesem Falle wären nach dem IFG alle personenbezogenen Daten von Viehhändlern, Landwirten, Organisatoren usw. vor Einsichtnahme mit entsprechendem Aufwand zu schwärzen oder diese Personen am Verfahren förmlich zu beteiligen. Für Transporte im Inland ist eine Beteiligung der Veterinärbehörde nicht vorgesehen. Insofern hat der Kreis Steinfurt diesbezüglich keine Informationen zu Sterberaten oder Auffälligkeiten vorliegen. Bei Transporten innerhalb der EU erhält die Veterinärbehörde solche Informationen nur, wenn entsprechende Rückmeldungen von der Veterinärbehörde des Ankunftsortes, bei Transporten in Drittländer durch Rückmeldungen der Grenzkontrollstellen der EU erfolgen. Für die Jahre 2017 – 2019 liegen keine solchen Rückmeldungen vor, so dass mir keine Informationen über Auffälligkeiten oder Verlustraten vorliegen. Aus den Rückläufen der Fahrtenbücher haben sich jedenfalls keine Auffälligkeiten ergeben. Es ist auch kaum mit Auffälligkeiten zu rechnen, denn beim Versenden von Tieren aus dem Kreis Steinfurt in Drittländer handelt es sich fast ausschließlich um Zuchttiere, wobei Transporteure sorgfältig auf diese hochwertigen Tiere achten. Zu den Gebühren: Die Auskünfte werden gebührenpflichtig sein. Wie beschrieben, wäre sowohl das Kopieren solcher Dokumentenmassen als auch die Akteneinsicht in der Dienststelle mit einem erheblichen Vorbereitungs- und Verwaltungsaufwand verbunden. Selbst bei der Akteneinsicht müsste aufgrund des Datenschutzes und der Aktensicherheit ein Mitarbeiter des Amtes anwesend sein und einzelne Unterlagen vor Einsichtnahme schwärzen. Nach den Landesrichtwerten für Verwaltungsaufwand entsteht für jede Stunde eines Mitarbeiters der Laufbahngrupp 1 ein Aufwand von 61 €, der Laufbahngruppe 2 von 70 €. Nach Tarifstelle 1.3.3 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW ist entsprechend des Aufwandes eine Gebühr von 10 bis 1.000 € zu erheben. Ein Aufwand von 1.000 € wird somit ungefähr bei einem Einsatz eines Mitarbeiters von 14 – 16 Stunden erreicht. Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihr Antrag unter diesen Umständen weiter bearbeitet werden soll. Zum Datenschutz Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt). 1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter: Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt; Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, <<E-Mail-Adresse>>; Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. 2. Datenerhebung: Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich, um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO 3. Datenerhebung bei anderen Stellen Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister). 4. Datenweitergabe an Dritte Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen, EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken. 5. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, Recht auf Widerspruch und Beschwerde Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten bestritten wird. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung dieses Antragsverfahrens oder im Rahmen der allgemeinen Überwachung dieses Rechtsbereiches nicht mehr erforderlich sind. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSG-VO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Unter den Einschränkungen des Art. 21 DS-GVO besteht auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unfangreiche Information über den U…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165823]
Datum
27. September 2019 23:05
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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383,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unfangreiche Information über den Umfang der erfassten Daten und die zu erwartenden Kosten. Ausgangspunkt meiner Anfrage war eine Anfrage an das Bundeslandwirtschaftsministerium. Dieses übersandte mir als Teil der Antwort ein Datenblatt (siehe Anlage) und verwies ansonsten auf die Zuständigkeiten der Bundesländer. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilte mir daraufhin mit, dass u.a. Ihre Dienststelle für das Genehmigungsverfahren zuständig ist (https://fragdenstaat.de/a/164742). Nach dem beigefügten Datenblatt ist im August 2017 ein Transport aus NRW gelistet. Sofern dieser von Ihrer Dienststelle genehmigt wurde, bittte ich um Übersendung der entspr. Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 00013.jpg Anfragenr: 165823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich konkretisiere meine Anfrage um die Bearbeitung abzukürzen. Das Bundesministieri…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165823]
Datum
10. Oktober 2019 23:13
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich konkretisiere meine Anfrage um die Bearbeitung abzukürzen. Das Bundesministierium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mir auf Anfrage schriftlich mitgeteilt (Schreiben BMEL vom 15.08.2019, Az.: 321-05111/0306), daß eine von dort veranlasste Überprüfung von Lebendtiertransporten ergeben hat, daß in den Jahren 2017 und 2018 und zwar in den Monaten Juli und August 2017 sowie Juli 2018 lange Transporte (von Lebendtieren) bei hohen Temperaturen über den Grenzübergang Kapitan Andreevo abgewickelt wurden; Unter diesen Transporten befand sich - nach Mitteilung des BMEL - im August 2018 auch (ein) -1- Transport dessen Genehmigung durch eine Veterinärbehörde des Bundeslandes NRW erteilt wurde. Meine Fragen hierzu: 1. Ist dieser Transport durch Ihre Veterinärbehörde genehmigt worden? - Falls die Antwort negativ ausfällt, ist meine Anfrage damit bereits erledigt. - Falls der Transport durch Ihre Behörde genehmigt wurde: 2. a) Wann fand der Transport statt? 2. b) Um welche Tiergattung handelte es sich (Rind, Schwein, Geflügel, Equiden etc.)? Es wäre nett, wenn Sie mir die folgenden Fragen auch noch beantworten könnten. 3. a) War Grundlage des Genehmigungsverfahrens eine der Transportvorplanung beiliegende (realistische) Prognose über die Temperaturen während des Transportes (vom Einladen an der Sammelstelle bis zum Entladen am Zielort)? 3. b) wurden die angegebenen Temperaturangaben von Ihrer Behörde auf Plausibilität (mit entsprechenden Hilfsmitteln: z.B. DWD, internationale meteorologische Wetterdienste) geprüft? 4. Wurde ein Transport genehmigt, bei dem bei realistischer Betrachtung eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, daß während des Transports Temperaturen vorherrschen würden, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusamenhängenden Vorgängen entsprechen? Und, falls ein Transport genehmigt wurde, der auf Grund der sommerlichen Temperaturen als "temperaturkritisch" einzustufen war, ist 5. eine retrospektive Auswertung des Navigationssystems hinsichtlich der Temperaturen auf dem Transportmittel erfolgt? Auf die Übersendung von Unterlagen zu den o.a. Fragen verzichte ich. Sollten für die elektronische Beantwortung dieser Fragen Gebühren entstehen, bitte ich vorab um konkrete Bezifferung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre Fragen kann ich Ihnen wie folgt beantworten: Zu 1: Im August 2017 wurde…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen
Datum
15. Oktober 2019 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre Fragen kann ich Ihnen wie folgt beantworten: Zu 1: Im August 2017 wurde 1 Langzeittransport von Tieren über den Grenzübergang Kapitan Andreevo vom Kreis Steinfurt genehmigt. Zu 2: Der Transport fand vom 31.08. bis 05.09.2017 statt. Es handelt sich um 140 Rinder auf 5 LKW's. Zu 3: Wie bei jedem Langzeittransport wurden vom Amtstierarzt neben anderen Transportvoraussetzungen auch die Temperaturprognosen vor der Genehmigung dieses Transportes anhand der geplanten Route überprüft. Aufgrund der Jahreszeit wurde insbesondere die Wettervorhersage für den Zielort Luleburgas, für den Zeitraum zwischen dem 05. und dem 06.09.2017, betrachtet. Die Tageshöchsttemperaturen für die beiden Tage wurden mit 28° bis 30° vorhergesagt. Des Weiteren wurde in der Transportplanung der Grenzübertritt von Bulgarien in die Türkei für die frühen Morgenstunden (05:00 Uhr) des 05.09.2017 geplant, um den Tagesmaximaltemperaturen auszuweichen. Darüber hinaus wurde die Ladedichte der Rinder um 20 % reduziert (von 33 auf 28 Rinder), um die Wärmebelastung der Tiere beim Transport zu verringern. Die Transportunterlagen wurden im Nachhinein ausgewertet. Die eingesetzten LKW's sind mit Temperaturüberwachungssystemen ausgerüstet. Die Auswertung ergab keine Beanstandung. Auch die Auswertung der Wetterstation Edirne in unmittelbarer Nähe des Grenzübergangs Kapitan Andreevo zeigt für den 05.09.2017 eine Höchsttemperatur von 29°. Zu 4: Nein, ein solcher Transport wurde nicht genehmigt. Zu 5: Siehe Antwort zu 3. Da Sie nunmehr auf die Übersendung von Unterlagen verzichtet haben, entfällt der Aufwand für die Dokumentation. Daher fällt keine Gebühr an. Freundliche Grüße