Tiertransporte bei hohen Temperaturen

Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind.

"Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“

Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird.
Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden.
Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus Ihrem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen teilte mir weiterhin mit, dass Ihre Dienststelle für das Genehmigungsverfahren zuständig ist (https://fragdenstaat.de/a/164742).

Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten.
Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes.

Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden.

Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. September 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165824]
Datum
3. September 2019 22:39
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind. "Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird. Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden. Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus Ihrem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilte mir weiterhin mit, dass Ihre Dienststelle für das Genehmigungsverfahren zuständig ist (https://fragdenstaat.de/a/164742). Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten. Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes. Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden. Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheit…
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165824]
Datum
5. September 2019 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.09.2019. Wie von Ihnen mitgeteilt, möchte ich Sie darüber informieren, dass für Ihren Antrag gem. § 1 VerwGebO IFG NRW in Verbindung mit dem anliegenden Gebührentarif aufgrund des vermutlich erheblichen Vorbereitungsaufwandes eine Gebühr in Höhe von 10 - 500 € erhoben werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Zwischennachricht. Zur Gebühre…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165824]
Datum
5. September 2019 17:41
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Zwischennachricht. Zur Gebührenpflichtigkeit und der Gebührenhöhe bitte ich Sie höflichst und kurzfristig um begründende Informationen. Zum Einen über die grundsätzliche Gebührenpflicht und zum Anderen über die Festsetzung der konkreten zu erwartenden Gebührenhöhe. Es erscheint mir nicht nachvollziehbar, weshalb es sich nicht um eine einfache Anfrage handeln sollte. Die Dokumentationen sollten Ihnen vorliegen. Ich gehe weiterhin davon aus, dass diese Informationen auch statistisch aufbereitet sind. Gehen Sie bitte bis zu Ihrer verbindlichen Nachricht über die Gebührenhöhe erst einmal unverändert davon aus, dass ich meine Anfrage auch aufrecht erhalten werde, wenn diese rechtmäßig gebührenpflichtig sein sollte. Gegebenenfalls werde ich die Gebührenpflichtigkeit und die von Ihnen festzusetzende Gebührenhöhe überprüfen lassen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen nochmals die mir vom BMEL zur V…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165824]
Datum
4. Oktober 2019 13:00
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen nochmals die mir vom BMEL zur Verfügung gestellte Liste der stichprobenartig erhobenen Transporte. Vom Land NRW wurde demnach 1 Transport im August 2017 abgewickelt. Die Beantwortung der Anfrage erscheint mir daher wenig komplex und die von Ihnne avisierten Gebühren unangemessen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - tabelletiertransportejuliundaugust2017undjuli2018.pdf Anfragenr: 165824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
318,3 KB

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich konkretisiere meine Anfrage um die Bearbeitung abzukürzen. Das Bundesministieri…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165824]
Datum
10. Oktober 2019 23:14
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich konkretisiere meine Anfrage um die Bearbeitung abzukürzen. Das Bundesministierium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mir auf Anfrage schriftlich mitgeteilt (Schreiben BMEL vom 15.08.2019, Az.: 321-05111/0306), daß eine von dort veranlasste Überprüfung von Lebendtiertransporten ergeben hat, daß in den Jahren 2017 und 2018 und zwar in den Monaten Juli und August 2017 sowie Juli 2018 lange Transporte (von Lebendtieren) bei hohen Temperaturen über den Grenzübergang Kapitan Andreevo abgewickelt wurden; Unter diesen Transporten befand sich - nach Mitteilung des BMEL - im August 2018 auch (ein) -1- Transport dessen Genehmigung durch eine Veterinärbehörde des Bundeslandes NRW erteilt wurde. Meine Fragen hierzu: 1. Ist dieser Transport durch Ihre Veterinärbehörde genehmigt worden? - Falls die Antwort negativ ausfällt, ist meine Anfrage damit bereits erledigt. - Falls der Transport durch Ihre Behörde genehmigt wurde: 2. a) Wann fand der Transport statt? 2. b) Um welche Tiergattung handelte es sich (Rind, Schwein, Geflügel, Equiden etc.)? Es wäre nett, wenn Sie mir die folgenden Fragen auch noch beantworten könnten. 3. a) War Grundlage des Genehmigungsverfahrens eine der Transportvorplanung beiliegende (realistische) Prognose über die Temperaturen während des Transportes (vom Einladen an der Sammelstelle bis zum Entladen am Zielort)? 3. b) wurden die angegebenen Temperaturangaben von Ihrer Behörde auf Plausibilität (mit entsprechenden Hilfsmitteln: z.B. DWD, internationale meteorologische Wetterdienste) geprüft? 4. Wurde ein Transport genehmigt, bei dem bei realistischer Betrachtung eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, daß während des Transports Temperaturen vorherrschen würden, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusamenhängenden Vorgängen entsprechen? Und, falls ein Transport genehmigt wurde, der auf Grund der sommerlichen Temperaturen als "temperaturkritisch" einzustufen war, ist 5. eine retrospektive Auswertung des Navigationssystems hinsichtlich der Temperaturen auf dem Transportmittel erfolgt? Auf die Übersendung von Unterlagen zu den o.a. Fragen verzichte ich. Sollten für die elektronische Beantwortung dieser Fragen Gebühren entstehen, bitte ich vorab um konkrete Bezifferung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>