Tiertransporte bei hohen Temperaturen

Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind.

"Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“

Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird.
Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden.
Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus Ihrem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz teilte mir weiterhin mit, dass die fraglichen Tiertransporte von der Stadt Straubing genehmigt wurden (https://fragdenstaat.de/a/165520).

Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten.
Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes.

Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden.

Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen.

Begründung: Aufgrund meines politischen/tierschutzpolitischen Engagements erstelle ich eine persönliche Informationssammlung zur Thematik Tiertransporte, Lebendtiertransporte.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frau Landwirtscha…
An Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165914]
Datum
4. September 2019 21:15
An
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind. "Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird. Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden. Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus Ihrem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz teilte mir weiterhin mit, dass die fraglichen Tiertransporte von der Stadt Straubing genehmigt wurden (https://fragdenstaat.de/a/165520). Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten. Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes. Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden. Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen. Begründung: Aufgrund meines politischen/tierschutzpolitischen Engagements erstelle ich eine persönliche Informationssammlung zur Thematik Tiertransporte, Lebendtiertransporte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang ihres Antrags zu „Tiertransporten bei hohen…
Von
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165914]
Datum
16. Oktober 2019 15:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang ihres Antrags zu „Tiertransporten bei hohen Temperaturen“. Wir bitten die verspätete Eingangsbestätigung zu entschuldigen. Die Auffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird von uns geteilt, dass für Ihre Anfrage weder das Bayerische Umweltinformationsgesetz noch das Verbraucherinformationsgesetz einschlägig ist. Ihr Antrag wird derzeit noch nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz geprüft. Aufgrund des Aufwandes kann über die Höhe der Kosten noch keine Aussage getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tiertransporte bei hohen Temperaturen“ vom 04.09…
An Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165914]
Datum
2. November 2019 15:07
An
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tiertransporte bei hohen Temperaturen“ vom 04.09.2019 (#165914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sehr geehrteAntragsteller/in um die Bearbeitung der Anfrage zu beschleunigen und für Sie zu vereinfachen, konkretisiere ich diese wie folgt: Das Bundesministierium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mir auf Anfrage schriftlich mitgeteilt (Schreiben BMEL vom 15.08.2019, Az.: 321-05111/0306): "Eine vom BMEL veranlasste Überprüfung von Lebendtiertransporten hat ergeben, daß in den Jahren 2017 und 2018 - konkret in den Monaten Juli und August 2017 sowie Juli 2018 - lange Transporte (von Lebendtieren) bei hohen Temperaturen über den Grenzübergang Kapitan Andreevo abgewickelt wurden." Unter diesen Transporten befanden sich, nach Mitteilung des BMEL, auch Transporte deren Genehmigung durch Veterinärbehörden des Bundeslandes Bayern erteilt wurde. Und zwar waren dies im August 2017 -4- Transporte (siehe Anlage). Das Landwirtschaftsministerium des Landes Bayern konnte meine diesbezügliche Anfrage nicht beantworten und hat daraufhin an die einzelnen Landkreise als zuständige Entscheidungsträger verwiesen. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind von den o.a. Transporten einzelne oder evtl. alle durch Ihre Behörde genehmigt worden? - Falls die Antwort negativ ausfällt, ist meine Anfrage damit bereits erledigt. - Falls Transporte durch Ihre Behörde genehmigt wurden: 2. a) Wieviele der o.a. Transporte sind von Ihrer Dienststelle genehmigt worden (bitte - wenn möglich - mit Datumsangabe des Transportbeginns)? 2. b) Um welche Tiergattung handelte es sich (Rind, Schwein, Geflügel, Equiden etc.)? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die folgenden Fragen auch noch beantworten könnten. 3. a) War Grundlage des Genehmigungsverfahrens eine der Transportvorplanung beiliegende (realistische) Prognose über die Temperaturen während des Transportes (vom Einladen an der Sammelstelle bis zum Entladen am Zielort)? 3. b) wurden die angegebenen Temperaturangaben auf Plausibilität (mit entsprechenden Hilfsmitteln: z.B. DWD, internationale meteorologische Wetterdienste) geprüft? 4. Wurden Transporte genehmigt, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, daß während des Transports Temperaturen vorherrschen würden, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusamenhängenden Vorgängen entsprechen? Und, falls Transporte genehmigt wurden, die auf Grund der sommerlichen Temperaturen als "temperaturkritisch" einzustufen waren, ist 5. eine retrospektive Auswertung des Navigationssystems hinsichtlich der Temperaturen auf dem Transportmittel erfolgt? Auf die Übersendung von Unterlagen zu den o.a. Fragen verzichte ich. Sollten für die elektronische Beantwortung dieser Fragen Gebühren entstehen, bitte ich vorab um Nachricht und deren konkrete Bezifferung. Haben Sie vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - antwort-bmel_fb_aussage_klockner_tabelletiertransportejuliundaugust2017undjuli2018.pdf Anfragenr: 165914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/165914
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], Ihre Anfrage wurde von unserer Behörde beantwortet. Das entsprechende Schreiben …
Von
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165914]
Datum
19. November 2019 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], Ihre Anfrage wurde von unserer Behörde beantwortet. Das entsprechende Schreiben wurde im Internetportal "fragdenstaat" am 11.11.2019 von Ihnen veröffentlicht. Dabei wurden aber die persönlichen Rechte des Behördenmitarbeiters verletzt, da persönliche Angaben bekannt gemacht wurden. Leider geschieht dies zum wiederholten Mal. Wir fordern Sie hiermit auf, die persönlichen Angaben (E-Mailadresse im Briefkopf usw.) in dem Schreiben vollständig zu schwärzen. Dies gilt auch für dieses Schreiben, falls es veröffentlicht wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Stadt Straubing Gesundheitl. Verbraucherschutz [geschwärzt] Veterinärwesen [geschwärzt] 94315 Straubing Telefon ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] www.straubing.de [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])? [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])? [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Verletzung der persönlichen Rechte des Behördenmitarbeiters war von mir nicht b…
An Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165914]
Datum
20. November 2019 10:07
An
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Verletzung der persönlichen Rechte des Behördenmitarbeiters war von mir nicht beabsichtigt. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Dies wäre allerdings auszuschliessen gewesen, wenn Sie - wie von mir gefordert - elektronisch geantwortet hätten. In dem Fall wäre eine manuelle Schwärzung der Daten nicht erforderlich gewesen. Nichtsdestotrotz: meine Verantwortung, mein Versehen - Entschuldigung. Gegen Ihren Vorhalt: "Leider geschieht dies zum wiederholten Mal" verwehre ich mich allerdings entschieden. Kommen wir nun zum fachlichen: In Verbindung mit der Information des BMEL (Az.: 321-05111/0306 vom 06.08.2019) stelle ich fest, dass gem. der von Ihnen erteilten Auskunft, tatsächlich 4 Transporte von Rindern im August 2017 von Ihrer Behörde genehmigt wurden, die bei der stichprobenartigen Überwachung durch das BMEL am Grenzübergang Kapitan-Andreevo bei hohen Temperaturen festgestellt wurden. Es handelt sich somit um solche Transporte die von der Aussage von Frau Klöckner: "Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!" erfasst werden. Ich bitte um Ihr Verständnis, das ich meine Anfrage - auch wenn Sie diese als abgeschlossen bewerten - aufgrund dieser Erkenntnisse weiter verfolge: Im Genehmigungsverfahren wurden - nach Ihrer Auskunft - vom Organisator keine aktuellen und zu erwartenden Wetterdaten vorgelegt. Weiter schreiben Sie: "bei drohenden unzulässigen Transporttemperaturen wird keine Genehmigung erteilt." Da die Genehmigung erteilt wurde, obwohl Daten des Organisators nicht vorgelegen haben, ist offenbar eine prognostische Einschätzung von Ihrer Seite erfolgt. Nun kann man - insbesondere im Monat August - mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass während des Transports Temperaturen vorherrschen könnten, die den durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 vorgegebenen Rahmen übersteigen. >> Frage: Auf welchen Informationen fusste Ihre damalige Entscheidung die Transporte im August 2017 zu genehmigen? Insofern haben Sie Frage 3. b) mit Ihrem Verweis auf Antwort zu Frage 3. a) nicht beantwortet. In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2019 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport inner- und außerhalb der EU (2018/2110(INI)) wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass es zu Verstößen bei Transporten kommt. In der Entschließung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Transporte vom Ausgangspunkt bis zum Bestimmungsort im Einklang mit den EU-Bestimmungen zum Schutz von Tieren geplant und durchgeführt werden, wobei den Eigenschaften der verschiedenen Transportmittel und den unterschiedlichen geografischen Bedingungen in der gesamten EU und in Drittländern Rechnung getragen werden muss (Ziff. 7). Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass wiederholte Verstöße, die unter Umständen erfolgen, auf die der Beförderer Einfluss hat, strafrechtlich verfolgt werden sollten; die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Verstöße und insbesondere wiederholte Verstöße gegen die Verordnung strafrechtlich zu verfolgen; Die Kommission weist darauf hin, dass wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen auch die Einziehung von Fahrzeugen sowie verpflichtende Fortbildungsmaßnahmen für die für den Tierschutz und für Tiertransporte Verantwortlichen umfassen sollten, und dass dieses Vorgehen innerhalb der Europäischen Union einheitlich erfolgen sollte und ist der Ansicht, dass sich die Sanktionen am Schaden, am Umfang, an der Dauer und an der Häufigkeit des Auftretens der Verstöße orientieren sollte (Ziff. 10). Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, die weitreichenden Durchsetzungsbefugnisse, die ihnen mit der Verordnung gewährt wurden, wirksamer zu nutzen, wozu auch gehört, dass sie gegebenenfalls von Transportunternehmern die Einrichtung von Verfahren zur Verhinderung erneuter Verstöße verlangen und die Zulassung von Transportunternehmern aussetzen oder ihnen diese entziehen müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, hinreichende Abhilfemaßnahmen und Sanktionen zu verhängen, um das Leiden von Tieren und die fortgesetzte Nichteinhaltung durch Transportunternehmen zu verhindern; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bei der Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung auf eine hundertprozentige Einhaltung abzuzielen Ziff. 11). >> Frage: Sofern Sie darüber hinaus feststellen, das Ihrerseits retrospektiv keine Auswertung erfolgen konnte, da der im Ausland sitzende Transportunternehmer die Navigationsdaten nicht zur Verfügung gestellt hat, bitte ich um Auskunft, welche Maßnahmen zu möglichen Sanktionen hinsichtlich a) der durchgeführten Transporte (die offenbar außerhalb des zulässigen Temperaturrahmens erfolgten) und b) für weitere Transporte desselben Transportunternehmers eingeleitet/durchgeführt wurden. >> Letzte Frage: Die Transportbücher wurden von Ihnen ausgewertet. Geht hieraus hervor, insbesondere ob es aufgrund der hohen Temperaturen zu Beeinträchtigungen bei den transportierten Tieren kam, Funktionsausfälle der Tränkeinrichtungen, Beeinträchtigungen der Belüftungsanlagen, lange Wartezeiten an den Grenzübergängen, kamen alle Tiere lebend und unversehrt an? Die Beantwortung bitte ich diesmal ausschließlich auf elektronischen Wege vorzunehmen (es sei denn das Bayrische Verwaltungsverfahrensgesetz sieht hierfür eine andere Vorgehenswesie vor). Vorerst verzichte ich auf die Übersendung von Unterlagen. Sollten Ihrer Ansicht nach für die Beantwortung Gebühren entstehen, bitte ich vor Antwort um Mitteilung der konkreten Gebührenhöhe. Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165914
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tiertransporte bei hohen Temperaturen“ vom 04.09…
An Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165914]
Datum
9. Januar 2020 09:04
An
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tiertransporte bei hohen Temperaturen“ vom 04.09.2019 (#165914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 94 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165914

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Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre ergänzende Anfrage vom 20.11.2019 wurde mit Schreiben vom 09.01.2020 abschließe…
Von
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165914]
Datum
22. Januar 2020 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre ergänzende Anfrage vom 20.11.2019 wurde mit Schreiben vom 09.01.2020 abschließend bearbeitet. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass es beim allgemeinen Auskunftsrecht nach Art. 39 BayDSG keine gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Beantwortung von Anfragen gibt. Eine Fristüberschreitung ist somit nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen